Liebe Forengemeinde,
ich habe folgende Fragen bzw. folgendes Problem. Wir haben im Berliner Umland (OHV) im gewachsenen Wohngebiet ein Grundstück gekauft und sind gerade in der Bauantragsphase für ein Haus mit anliegender Garage. Die Doppelgarage ca. 50 -55m² soll dabei mit der Seite (9m) auf die linke Grundstücksgrenze gebaut werden (Grenzbebauung).
Das Problem das sich nun ggf. auftut ist das ca. 0,5m neben der Grundstücksgrenze auf dem Nachbargrundstück eine recht große Kiefer steht. Diese will der Nachbar auf jeden Fall behalten. Bei der Gründung der Garage kann aber ggf. die Wurzel, die bis auf unser Grundstück reicht, beschädigt werden. Das wird wahrscheinlich die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen.
Nun die Frage, wie verhält es sich in einem solchen Fall? Darf die Wurzel des Baumes (den der Nachbar wahrscheinlich nicht gepflanzt und der dort bestimmt schon 50- 60 Jahre steht) auf unser Grundstück reichen und unser Bauvorhaben beeinträchtigen? Ich gehe auch davon aus, dass in dem Fall das Nachbarschaftsgesetz, der §37 und die entsprechenden Mindestabstände nicht gelten, da der Baum nicht von dem Nachbar gepflanzt wurde und nach Aussage des Grünflächenamtes erst mal Bestandsschutz hat. Ist das richtig? In Brandenburg gehört eine Kiefer eigentlich nicht zu den schützenswerten Bäumen. Haben wir dennoch die Möglichkeit das Fällen des Baumes bei gefährdeter Standsicherheit oder Ähnliches durchzusetzen um die Grenzbebauung zu realisieren? Oder müssen wir aus der Reichweite der Wurzeln unsere Garage platzieren? Sollten wir vorab erst mal die Baugenehmigung einhohlen und dann den Nachbarn bzgl des Bauvorhabens in Kenntnis setzen?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Rückmeldungen und Hinweise zu diesem Sachverhalt und einem sinnvollen Vorgehen geben könnt. Was muss ich beachten bzw. einhalten? Was kann ich tun um unsere Garage auf die Grenze zu bauen und ggf. die Beseitigung des Baumes zu realisieren?
Vielen Dank im Voraus.
Garage als Grenzbebauung, störende Nachbarkiefer
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
man sollte sich hier mal eines überlegen, undzwar ob man nicht doch anders bauen möchte, damit dem Baum nichts passiert. DerHintergrund ist recht einfach, wenn ihr jetzt aufwelche Weise auch immer dafür sorgt, dass der baum weg soll, dann werdet ihr in der Neuen Nachbarschaft wohl kaum glücklich werden, bzw die Nachbarschaft wird Euch meiden, nur mit Anwälten mit Euch kommunizieren und jegliches kleinste Fehlverhalten direkt zur Anzeige bringen.
Ich schreibe das jetzt nur weil man sich immer auch Gedankenmachen sollte, wie man leben möchte, möchte man ineiner guten Nachbarschaft leben, oder ist einem diese egal...
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Schon die Anpflanzung des Baumes war illegal.
Je nach Bundesland muß eine Abstand von mindestens
4,00 meter zur Grenze eingehalten werden.
Störende Wurzeln die über die Grenze wachsen dürfen beseitigt werden.Insbesondere auch Äste die über die Grenze wachsen.
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Ich würde mich mal bei einem Baumexperten erkundigen, wie er die Situation einschätzt. Zu bedenken sind zum einen die Standsicherheit des Baumes, und zum anderen eventuelle Auswirkungen des Wurzelwachstums auf das Garagenfundament.
Je nach Bauweise der Garage kann durchaus sein, das die Wurzeln nur minimal beeinträchtigt werden, z.B. wenn man eine Fertiggarage kauft, die nur ein paar Betonstreifen als 'Auflage' benötigt. Dann müßten nicht alle Wurzeln gekappt werden!
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