Hallo zusammen,
ich Plane auf meinem Grundstück den Bau einer kleinen Halle (Garage) .
Hier ein paar Daten:
- Wohngebiet
- Privatgrundstück
- Grenzt an Landwirtschaftliche Fläche
- Nachbar hat zugestimmt und alles nötige Unterschrieben
- Garage soll folgende Maße haben : 11,20m x 5,60m Höhe 3,74m
- Die Garage wird aus einer Stahlkonstuktion mit Trapezblech eindeckung und Flachdach bestehen.
- Entwässerung folgt in den bestehenden Kanal
Die Einfahrtshöhe soll 3,50m betragen und es wird ein Schiebetor verbaut.
Letzte Woche ruft der Herr vom Bauamt an und fragt wieso das Tor so hoch werden soll, dies könnte er nicht genehmigen.
Der Grund dafür ist, es soll u.a mein alter VW T3 mit Hochdach in dieser Garage stehen. Der Herr vom Bauamt sagt das spielt keine Rolle da man kein Wohnmobil im Dorf parken darf.
Ok, ein Traktor soll auch drin stehen, dies spielt auch keine Rolle, da kein Landwirtschaftliches Gerät im Dorf stehen darf.
Meine Frage jetzt, wie kann ich die Einfahrtshöhe von 3,50m gegenüber dem Bauamt begründen? Segelboot ? Hubschrauber?
Nein Spass, Was kann man angeben oder wie kann man es beschreiben, damit man diese Einfahrtshöhe genehmigt bekommt?
Danke schonmal im voraus.
Grüße.
Garage bauen. Durchfahrtshöhe bei Genehmigung ein Problem
16. Mai 2016
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Frage vom 16. Mai 2016 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garage bauen. Durchfahrtshöhe bei Genehmigung ein Problem
Verbaut?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2016 | 17:08
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Zitat:Der Grund dafür ist, es soll u.a mein alter VW T3 mit Hochdach in dieser Garage stehen. Der Herr vom Bauamt sagt das spielt keine Rolle da man kein Wohnmobil im Dorf parken darf.
Ok, ein Traktor soll auch drin stehen, dies spielt auch keine Rolle, da kein Landwirtschaftliches Gerät im Dorf stehen darf.
Den guten Mann nach der Rechtsgrundlage seiner Meinung fragen, es sei denn es gibt einen Bebauungsplan.
Wobei 3,5 m für einen Traktor schon eher eine schlechte Begründung wäre, da müsste es schon ein richtig großer Traktor.
#2
Antwort vom 16. Mai 2016 | 21:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja danke. Ich werde mich morgen mal nach dem Bebauungsplan erkundigen. Im Prinzip ist es ja möglich solch eine Einfahrt zu planen, ich soll es nur ordentlich begründen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2016 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Der Herr vom Bauamt sagt das spielt keine Rolle da man kein Wohnmobil im Dorf parken darf.
Rechtsgrundlage?
Würde mich mal interessieren, weshalb ich mein Kfz nicht auf meinem Grund und Boden parken darf...
Und jetzt?
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