Hallo, wir haben uns ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer wollte die zwei Garagen behalten, die am Haus dran gebaut sind. Wir waren damals einverstanden und wollten auf die andere Seite vom Haus zwei neue hinbauen. Jetzt werden die uns aber verweigert, da wir eine Flächenabstandsübernahme vom Vorbesitzer bräuchten und der das nicht unterschreiben will. Hinzu kommt, dass das Dach der Garage mit dem Haus verbunden ist und keine eigene Wand Richtung Haus hat. Wie sieht die Sachlage für uns aus?
Gruß Kaktus
Garage bauen
25. September 2019
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Frage vom 25. September 2019 | 21:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage bauen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. September 2019 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119540 Beiträge, 39736x hilfreich)
Zitatund der das nicht unterschreiben will. :
Verständlich. Er könnte auch gar keine wirksame Abstandsflächen-Übernahmeerklärung abgeben
1. Der Vorbesitzer hat nichts mehr mit der Immobilie zu tun
2. Der Besitzer ist in der Regel nicht dazu berechtigt, sondern nur der Eigentümer
3. In eurem Fall könnte weder der Vorbesitzer noch der Voreigentümer eures Grundstücks eine wirksame Abstandsflächen-Übernahmeerklärung abgeben
Was wurde denn nun tatsächlich vom Amt gefordert?
#2
Antwort vom 26. September 2019 | 09:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Uns wurde gesagt, das im schlimmsten Fall der Kauf rückgängig gemacht werden kann. Das Grundstück wurde unrechtmäßig geteilt und wurde auch nicht ans Landratsamt weitergegeben. Laut ihren Akten sind wir seit 2013 Besitzer einer der beiden Garagen. Man hat uns geraten, unsere Garagen schwarz hinzubauen und dann Strafe zu zahlen. So wie es hier alle anderen auch machen. Damit wollen wir aber nichts zu tun haben. Jetzt heißt es abwarten.
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#3
Antwort vom 26. September 2019 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119540 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatDas Grundstück wurde unrechtmäßig geteilt und wurde auch nicht ans Landratsamt weitergegeben. :
Man hat also eingetlich ein ganz anderes, viel größeres Problem ...
Ich würde erst mal das lösen, dann den nächsten Schritt.
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