Hallo, wir haben eine Baugenehmigung
für eine Garage 4 x 11,99 Meter. Jetzt haben wir überlegt, die Garage 2 Meter länger zu bauen, also 4 x 14 Meter. Unser Bauunternehmen sagt uns, wir sollen abwarten, bis "Tatsachen" geschaffen sind und im Nachgang nach Fertigstellung die Änderung nachzumelden. In der Baugenehmigung steht drin, dass Abweichungen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Was sollen wir tun? Genehmigung beantragen wird den Baubeginn verzögern.
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Garage größer als in Baugenehmigung
21. Februar 2011
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Frage vom 21. Februar 2011 | 22:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 80x hilfreich)
Garage größer als in Baugenehmigung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2011 | 08:25
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Fragt doch mal beim Bauamt nach, ob die gewünschte Verlängerung überhaupt genehmigungsfähig ist und wie lange eine Änderung der Genehmigung denn dauern würde.
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#2
Antwort vom 22. Februar 2011 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Statt der 50000 EUR kann übrigens auch der Rückbau (Abreissen) des nichtgenehmigten Baus erfolgen.
quote:
bis "Tatsachen" geschaffen sind und im Nachgang nach Fertigstellung die Änderung nachzumelden.
Da diese Unsitte immer mehr um sich greift, gehen mittlerweile Bauämter hin und machen von den gesetzlichen Möglichkeiten gebrauch.
Es wäre sehr empfehlenswert in Erfahrung zu bringen, wie 'tolerant' euer Bauamt diesbezüglich ist.
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