Garage größer als in Baugenehmigung

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
lennart123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 80x hilfreich)
Garage größer als in Baugenehmigung

Hallo, wir haben eine Baugenehmigung für eine Garage 4 x 11,99 Meter. Jetzt haben wir überlegt, die Garage 2 Meter länger zu bauen, also 4 x 14 Meter. Unser Bauunternehmen sagt uns, wir sollen abwarten, bis "Tatsachen" geschaffen sind und im Nachgang nach Fertigstellung die Änderung nachzumelden. In der Baugenehmigung steht drin, dass Abweichungen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Was sollen wir tun? Genehmigung beantragen wird den Baubeginn verzögern.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Fragt doch mal beim Bauamt nach, ob die gewünschte Verlängerung überhaupt genehmigungsfähig ist und wie lange eine Änderung der Genehmigung denn dauern würde.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Statt der 50000 EUR kann übrigens auch der Rückbau (Abreissen) des nichtgenehmigten Baus erfolgen.



quote:
bis "Tatsachen" geschaffen sind und im Nachgang nach Fertigstellung die Änderung nachzumelden.

Da diese Unsitte immer mehr um sich greift, gehen mittlerweile Bauämter hin und machen von den gesetzlichen Möglichkeiten gebrauch.

Es wäre sehr empfehlenswert in Erfahrung zu bringen, wie 'tolerant' euer Bauamt diesbezüglich ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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