Guten Abend,
eine Frage: Laut Bauordnung dürfen Garage und Carport an einer Grundstücksgrenze nicht länger als zusammen 9 Meter sein.
Wenn der Nachbar zustimmt - darf das dann auch länger sein?
Danke!!
Garage plus Carport - 9 Meter
Die Bauordnung erlaubt es nicht. Die regelt Nachbarschaftsrecht nicht.
Ob es bei dir eine entspr.Regelung zum Nachbarschaftsrecht gibt, kannst du beim zuständigen Bauamt erfragen.
ZitatWenn der Nachbar zustimmt - darf das dann auch länger sein? :
Unter Umständen ja - kommt ganz darauf an, was die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgeben.
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Wie sieht das denn in diesem Fall aus:
Zum Nachbargrundstück ist eien Mauer gebaut (vom Nachbar), 2 Meter hoch.
Unsere Garage steht an der Grenze, ist 6 Meter lang.
Die Fläche vor der Garage ist ca. 5 Meter lang, dort ist also ein Stellplatz für ein PKW vor der Garage.
Die Gesamtlänge Garage plus Stellplatz wären also 11 Meter. Und damit 2 Meter zu lang (9 Meter).
Wenn man jetzt über diesen Stellplatz ein Holzdach, einfache Konstruktion, baut - und keine Seitenwände - ist das denn baurechtlich ein Carport? Die Seitenwand wird durch die Mauer des Nachbarn gebildet :-)
ZitatWie sieht das denn in diesem Fall aus: :
Unverändert - kommt ganz darauf an, was die örtlich geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen vorgeben.
ZitatGuten Abend, :
eine Frage: Laut Bauordnung dürfen Garage und Carport an einer Grundstücksgrenze nicht länger als zusammen 9 Meter sein.
Wenn der Nachbar zustimmt - darf das dann auch länger sein?
Danke!!
Ich nehme an, über der Zufahrt von der Straße zur Garage soll ein Carport errichtet werden? Dann wären 2 Nachbarn betroffen. Gemeinde (für Grundstück Straße) u. Nachbar mit der Mauer.
Die Landesbauordnung gibt bei Grenzbebauung erst einmal die Rahmenbedingen. Garage erlaubt an Grenze mit einer Länge von insgesamt hier 9 m und einer mittleren Wandhöhe von ....m. Nun kann ein Bauherr mit Zustimmung der Nachbarn und zwar beider Nachbarn durch einen Befreiungsantrag von dieser Regelung bei der Baubehörde befreit werden. Kostet Geld.
Das Problem ist, dass vor einer Garage eigentlich kein Stellplatz oder Carport von der Bauaufsicht gerne gesehen wird. Es sei denn, dieser Stellplatz ist als solcher genehmigt. Das wäre abzuklären. Im Übrigen müsste durch diese Bebauung evtl. auf dem Nachbargrundstück, auf dem die Mauer steht, eine Baulast eingetragen werden.
Es ist es durchaus möglich, das Carport genehmigt zu bekommen, kommt sehr oft vor.
Übrigens, ein Carport ist baurechtlich eine Garage und wie so eine zu behandeln. Egal ob eine Seitenwand weggelassen wird oder nicht.
Ein Architekt könnte weiterhelfen und eine Bauvoranfrage stellen.
Das sieht vielleicht schön aus... oder auch nicht.ZitatWie sieht das denn in diesem Fall aus: :
Ob es rechtlich zulässig ist, wird dir auf Nachfrage oder Antrag die für dich in deinem Ort oder Landkreis zuständige Behörde schreiben.
Dann bist du ebenso wie dein Nachbar auf der sicheren Seite... auch für spätere Nachbarschaften nicht ganz unwichtig.
Baurecht und Nachbarrecht ist Landesrecht.
ZitatDie Fläche vor der Garage ist ca. 5 Meter lang, dort ist also ein Stellplatz für ein PKW vor der Garage. :
Ich lese: VOR der Garage ist ein PKW-Stellplatz. Der dürfte eher nicht Gemeindeeigentum sein...ZitatIch nehme an, über der Zufahrt von der Straße zur Garage soll ein Carport errichtet werden? Dann wären 2 Nachbarn betroffen. Gemeinde (für Grundstück Straße) u. Nachbar mit der Mauer. :
Wie kommst du denn darauf? Welche Bauaufsicht?ZitatDas Problem ist, dass vor einer Garage eigentlich kein Stellplatz oder Carport von der Bauaufsicht gerne gesehen wird. :
Ein Antrag bzw. eine Anfrage dürfte als erstes reichen. Dazu müsste man keinen Architekten bemühen.ZitatEin Architekt könnte weiterhelfen und eine Bauvoranfrage stellen. :
Besten Dank!!
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