Garage vom Vater auf eigenem Grundstück abbauen ?

8. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Garage vom Vater auf eigenem Grundstück abbauen ?

Hallo, ich meine ich darf das, aber fragen bei den Experten ist doch sicherer.
Unser Haus wird am 15.9.2006 versteigert - Cèst la vie.
Die Mieter unserer Mietobjekte haben leider zu 30% die Mieten nicht bezahlt, das kann man irgendwann nicht mehr ausgleichen.
zu meiner Frage :
Vor drei Jahren kam mein Vater zu mir, weil er mehr Platz zum Lagern seiner Gegenstände suchte.
Er fragte mich, ob er auf unserem Grundstück nicht eine Fertigteilgarage errichten kann (so ein Blechding, welches am Boden verschraubt wird), um dort die Sachen zu lagern.
Die Baugenehmigung haben wir beantragt, weil wir ja Eigentümer des Grundstückes sind. Die Garage und den Aufbau (3x9m) hat er bezahlt. Die Garage gehört de facto also ihm.
Nun möchte er seine Garage natürlich wieder abbauen, hat ja auch 5.000 Euro gekostet und ist erst drei Jahre alt.
Wir haben damals nicht schriftliches gemacht, ist ja Familie.
Wir fragen uns, ob das okay ist, oder ob die Bank nun Stress machen kann. Wir würden natürlich ein Schriftstück aufsetzen, wo mein Vater uns bestätigt, daß es seine Garage ist und nicht unsere. Die Rechnung von damals hat er leider nicht mehr, bzw. hat das Teil wohl wie es seine Art ist per Handschlag gekauft.
Wäre nett, ein paar Meinungen zu bekommen.

Verbaut?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Auf den Fotos ist sie mit drauf, in die Bewertung nicht eingeflossen.

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

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#4
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Die Garage steht auf dem Lageplan, bzw. wurde vom Katasteramt eingemessen, ist ja kein Schwarzbau.
Der bankgutachter ist nur einmal ums Haus rumgegangen und hat Fotos gemacht, wollte mit uns nicht reden, geschweige denn alles von innen besichtigen. Wir wollten ihn zum Beispiel noch auf diverse Mängel aufmerksam machen (fehlende Isolierung, gebrochene Dachsparren, die die Bauleute notdürftig geflickt hatten, ohne daß wir es damals merketen, aber das hat ihn gar nicht interessiert.

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#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Baut doch die Garage jetzt ab - wer sich interessiert, kann dann ja bei einer äußeren Besichtigung sehen, dass dort keine Garage steht.
Wenn auf den Fotos ein Auto/Kindespielgerät z.B. Schaukel, zu sehen wäre, würde das ja auch nicht automatisch mit versteigert;).

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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