Mein Nachbar hat eine Garage ganau auf Grenze gebaut Ihre Maße sind 9 m lang 6 m breit(Gesetzeskonform) und hinten 2,90 und vorn 3,25 hoch. Länge und Breite sind lt Bauordnung ok nur die mittlere Höhe von 3 Metern ist überschritten. Er möchte nicht "wegen 20 cm" alles wieder runterbauen und möchte sich über eine Ausgleichsentschädigung einigen.
Jetzt meine Fragen:
1. was passiert mit dem Grundstückswert, wenn es nicht mehr gesetzeskonform ist mit seinem Anbau und ich dem zustimme
2. Was ist wenn ich nicht eingehe auf sein Angebot, muss er egal was es kostet umbauen weil es ja gegen das Gesetz ist? oder gibt es da gewissen "Handlungsspielraum"
3. Wenn ich mich drauf einlasse sprach er von einer Summe die so aussah: Länge des Grundstückes, welches uns verbindet mal Verkehrswert Ist das ok?
Bitte um baldige Antwort Recht lieben Dank schon Mal Liebe Grüße Karsten
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Garagenbau des Nachbarn in Sachsen
Verbaut?
Verbaut?
Ich kenne es so, das in einem solchen Fall sich beide Nachbarn gegenseitig die schriftliche Erlaubnis geben, eine Garage mit der vorhandenen Länge und Höhe bauen zu dürfen. Damit haben beide den gleichen Vorteil.
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welchen Vorteil hätte das denn für mich ich willdiese "berliner Mauer" nicht unbedingt noch höher haben als gesetzlich erlaubt. Und wie berechnet man denn so einen Wertverlust??
LG Karsten
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Ich würde kein großes Geschrei deshalb machen.
Die Sache muß dann ohnehin im Grundbuch eingetragen werden.
Vereinbaren Sie, dass Sie ggf. ebenfalls eine Garage
gleicher Güte an die Grenze bauen dürfen, und dass er die Garage nicht als Terrasse nutzen darf.
Und, der Nachbar trägt sämtliche Kosten.
Damit ist der nachbarliche Frieden gerettet.
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