Hallo,
nach "§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben " sind 2 Möglichkeiten für einen genehmigungsfreien Bau einer Garage vorgesehen: (2)
3. oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m2 Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1
oder 2 des Baugesetzbuchs,
und
4. zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen mit insgesamt nicht mehr als 50 m2 Grundfläche auf dem gleichen Grundstück,
Mir stellt sich dabei die Frage: wenn die Garage auf dem selben Grundstück wie das Wohngebäude steht, jedoch baulich von diesem getrennt steht, gilt dann 3. oder 4.? Reicht ggf. für die Zusammengehörigkeit beider Gebäude die Lage auf dem selben Grundstück oder gilt 4. nur, wenn ein baulicher Zusammenhang zwischen Garage und Wohngebäude besteht?
Vielen Dank
Garagenbau: max Größe
14. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2018 | 20:34
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenbau: max Größe
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. März 2018 | 21:31
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:Mir stellt sich dabei die Frage: wenn die Garage auf dem selben Grundstück wie das Wohngebäude steht, jedoch baulich von diesem getrennt steht, gilt dann 3. oder 4.?
Es gilt im vorliegende Fall Punkt 4. Punkt 3 bzw. der § 30 sind sehr allgemein gehalten. Mann kann ja auf einem Grundstück auch nur einen Garage errichten.
Zitat:Reicht ggf. für die Zusammengehörigkeit beider Gebäude die Lage auf dem selben Grundstück oder gilt 4. nur, wenn ein baulicher Zusammenhang zwischen Garage und Wohngebäude besteht?
Es muss kein Zusammenhang bestehen.
Beachten muss man zusätzlich die Einhaltung der Abstandsflächen. Ein Grenzbebauung löst weitere Befindlichkeiten und einen Bauantrag aus.
-- Editiert von hausfrau66 am 14.03.2018 21:35
Und jetzt?
Schon
266.758
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
53 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten