Hallo Zusammen
Ich brauche dringend Rat :/
Wir bauen gerade unser EFH mit Doppelgarage (Garage an Grundstücksgrenze). Wir haben von einer Baufirma das Garagenfundament machen lassen, welches an einer Ecke schon leicht in das Nachbargrundstück ragte. Allerdings sagte man uns, dass sei kein Problem, wenn die Garage (fertiggarage) gestellt sei, kann er die Ecke abspitzen. Nun kamen vorgestern die Garagen. Garage sollte parallel zur Hauswand stehen, so unsere Ansicht (zwischen Haus und Garage ist ein Durchgang). Tut sie nicht, sie steht mittig auf dem Fundament und ragt jetzt ebenfalls mit einer Ecke ca. 8-10 cm ins Nachbargrundstück. Unser zukünftiger Nachbar kann das nicht hinnehmen.
Baufirma (Fundament) interessiert es nicht, sagt die Garage hätte anders gestellt werden müssen. Fertiggaragenhersteller interessiert es auch nicht, sie sagen sie stehen mittig auf dem Fundament.
Was tun?
Danke für eure Hilfe!!
Garagenfundament + Garage ragen etwas in das Nachbargrundstück
6. Dezember 2015
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Frage vom 6. Dezember 2015 | 09:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenfundament + Garage ragen etwas in das Nachbargrundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2015 | 10:11
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2383x hilfreich)
Wenn man den Fertiggaragenhersteller schon anweist, wie die Garage zu stehen hat, dann hat er sich danach zu richten. Er hat dies nicht getan, damit den schriftlich zur Nachbesserung auffordern.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2015 | 00:00
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 615x hilfreich)
ZitatWenn man den Fertiggaragenhersteller schon anweist, wie die Garage zu stehen hat, dann hat er sich danach zu richten. Er hat dies nicht getan, damit den schriftlich zur Nachbesserung auffordern. :
Die Frage ist, ob er davor angewiesen wurde. Es klingt mehr danach, als ob die Aussage die Baufirma getroffen hätte.
In dem Fall kommt es darauf an, wer Auftraggeber des Fertiggaragenherstellers ist. Ist es man selber, hätte man selbst sich drum kümmern müssen. Ist es die Baufirma, liegt es in deren Verantwortung.
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2015 | 02:05
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 343x hilfreich)
ZitatWir bauen gerade unser EFH mit Doppelgarage :
Hallo,
wer ist Bauherr?
Der Bauherr hat die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung.
Wenn der Bauherr Unternehmen beauftragt, hat er das Recht, dass die Leistungen -wie vereinbart- erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, kann er der Firma gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen.
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