Wir sind gerade dabei unseren Neubau zu entrichten. Direkt auf der Grenze steht Nachbarsgarage, wir bauen unsere mit 20cm Abstand "dagegen". Da dies alles von der Statik nicht ganz so einfach ist, hielten wir Rücksprache inkl Vorortbegehung mit dem Bauunternehmer des Nachbarn.
Nun wurde am Wochenende ausgekoffert für die Fundamente und plötzlich meldet sich Herr Nachbar und will Risse in seiner Garage bei uns geltend machen.
Sein Bauunternehmer sagt, dass die Risse keinesfalls davon stammen können, da aktuell sogar Druck entnommen wurde von der Wand.
Wie ist das jetzt bei einem Sachverständigen? Wer zahlt diesen? Der, der ihn bestellt oder der "Schuldige"?
Möchte selbstverständlich nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn die Risse nicht durch unsere Arbeiten entstanden sind.
Vielen Dank
Garagenriss - wer trägt Gutachterkosten
15. April 2019
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Frage vom 15. April 2019 | 13:42
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Garagenriss - wer trägt Gutachterkosten
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#1
Antwort vom 15. April 2019 | 13:51
Von
Status: Gelehrter (10688 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatWer zahlt diesen? Der, der ihn bestellt oder der "Schuldige"? :
Erstmal der der ihn bestellt und danach vermutlich der Schuldige, sofern es einen gibt.
#2
Antwort vom 15. April 2019 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:wir bauen unsere mit 20cm Abstand "dagegen".
In welchem Bundesland ist denn so etwas erlaubt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. April 2019 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32133 Beiträge, 5651x hilfreich)
Und was sagt deiner?ZitatSein Bauunternehmer sagt, :
#4
Antwort vom 16. April 2019 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:Nun wurde am Wochenende ausgekoffert für die Fundamente und plötzlich meldet sich Herr Nachbar und will Risse in seiner Garage bei uns geltend machen.
Sein Bauunternehmer sagt, dass die Risse keinesfalls davon stammen können, da aktuell sogar Druck entnommen wurde von der Wand.
Durch Arbeiten im Baugrund kann es durch fehlende Auflast und Verdichtungsarbeiten zu Verschiebungen an bestehenden Fundamenten kommen und Risse in der Bausubstanz entstehen. Auch eine Entlastung kann zu Verschiebungen im Baugrund führen.
Ich empfehle immer, im Vorfeld der Baumaßnahme eine gemeinsame Beweissicherung zu erstellen und den Istzustand mit Fotos festzuhalten. Das muss kein Sachverständiger erledigen.
Zitat:Wie ist das jetzt bei einem Sachverständigen? Wer zahlt diesen? Der, der ihn bestellt oder der "Schuldige"?
Wer ihn bestellt, bezahlt ihn.
Gerne werden alte Risse als neue Risse verkauft. Frische Risse erkennt man recht genau, da die Rißufer des durchtrennten Materials sehr sauber sind. Bei sehr alten Rissen sind Umweltverschmutzungen in den Riß gezogen und haben den Riß dunkel verfärbt.
-- Editiert von hausfrau66 am 16.04.2019 11:18
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