Garagentorantrieb hat einen Mangel

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
simon597
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagentorantrieb hat einen Mangel

Hallo,

ich habe ein etwas komplexeres Problem. im Juni 2017 hat mir eine seriöse, bekannte Torbaufirma in meinen Neubau ein Sektionaltor mit elektrischem Antrieb eingebaut. Alles aus einer Hand. Soweit so gut.
Im September 2018 hatten wir einen Stromausfall, danach hat sich das Garagentor nicht mehr bewegt. Ich habe es daraufhin auf Handbetrieb umgeschaltet und bei der Firma angerufen. Dort wurde mir versichert dass ich ja noch innerhalb der Garantie/Gewährleistung wäre und ein Serviceeinsatz in diesem Fall kostenlos sei. Der Servicetchniker kam dann auch Anfang Oktober, programmierte den Antrieb neu und ging wieder. Soweit alles gut.
Nun bekam ich Anfang Dezember eine Rechung über 15 min. Serviceeinsatz + Anfahrt für 121,38€. Ich staunte nicht schlecht und fragte bei der Firma (telefonisch) an was das solle und bat sie darum die Rechnung zu stornieren und die offensichtliche Fehlfunktion (das verlieren der Programmierung bei Stromausfall) kostenlos zu beheben. Nun habe ich heute die schriftliche Antwort der Firma erhalten die Sinngemäß sagt, dass ich durch die unterlassene, empfohlene jährliche Wartung der Toranlage selbst schuld am Fehlverhalten des Antriebs sei und ich deshalb auch die Rechnung zu bezahlen habe.

Ich sehe das natürlich anderst, da auch eine Wartung des Tores (da wird nur geschmiert und eine Sichtprüfung der mechanischen Teile druchgeführt) nichts daran ändern würde das der Antrieb bei Stromausfall die Programmierung verliert.

Fragen:
- Gelten für diese Toranlage 2 oder 5 Jahre gesetzliche Gewährleistung?
- Wer ist in meinem Fall in der Nachweispfilcht? Muss ich beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand, oder muss das der Torbauer?
- Gilt die "Ausrede" des Torbauers im Privatbereich?
- Was kann ich tun um die Rechnung nicht bezahlen zu müssen und um einen korrekt arbeitenden Torantrieb zu erhalten?

vielen Dank schon mal für eure Antworten,

Gruß Simon

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119226 Beiträge, 39695x hilfreich)

Zitat (von simon597):
die offensichtliche Fehlfunktion (das verlieren der Programmierung bei Stromausfall)

Warum soll das überhaupt eine Fehlfunktion sein? Es gibt Antriebe die müssen mach Stromausfall neu initialisiert werden, andere nicht.
Das sollte man als erstes mal klären.



Zitat (von simon597):
nichts daran ändern würde das der Antrieb bei Stromausfall die Programmierung verliert.

Doch, wenn dabei z.B. die Pufferbatterie getauscht würde
Auch das sollte man dann erst mal klären.



Zitat (von simon597):
dass ich durch die unterlassene, empfohlene jährliche Wartung der Toranlage selbst schuld am Fehlverhalten des Antriebs sei

Welche Wartungsempfehlungen / -hinweise hat man denn bekommen?



Zitat (von simon597):
Wer ist in meinem Fall in der Nachweispfilcht? Muss ich beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand

Nicht nur das, sondern auch das überhaupt ein Mangel vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
simon597
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die extrem schnelle Antwort.

Frage 1 und 2 bin ich gerade am Abklären.

zu Frage 3 hier ein Zitat des Hestellers:

"Nach interner Klärung, kann ich Ihnen mitteilen, dass die richtige Wartung Einfluss auf die Gangbarkeit, Lebensdauer und Sicherheit Ihrer
Toranlage hat. Die Wartung hat nach Herstellerangabe zu erfolgen, unsere Tore sind jährlich
mindestens einmal durch einen Sachkundigen zu warten. Die Wartung am Tor umfasst
z. B. Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen und planmäßiges Austauschen von
Verschleißteilen.
Funktionsstörungen, die auf falsche oder unterlassende Wartung zurückzuführen sind,
verantwortet der Betreiber. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119226 Beiträge, 39695x hilfreich)

Zitat (von simon597):
Die Wartung hat nach Herstellerangabe zu erfolgen, unsere Tore sind jährlich
mindestens einmal durch einen Sachkundigen zu warten.

Eigentlich nicht nur deren Tore sondern generell solche Tore (wobei sich das gefühlt 99% aller privaten Betreiber sparen)



Zitat (von simon597):
zu Frage 3 hier ein Zitat des Hestellers:

Ich meinte eigentlich eher nach / bei der Lieferung.
Das Zitat kam ja erst nach der Reklamation vom Hersteller?




-- Editiert von Harry van Sell am 18.12.2018 23:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
simon597
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also das einzige was ich gefunden habe in meinen Unterlagen ist die Betriebsanleitung. Diese wurde mir mit dem erfolgten Einbau ausgehändigt. Dort ist der Punkt "Wartung, Prüfung, Service" in verschiedene Positionen eingeteilt. Z
ur Position "Sektionaltor" steht dort: "Für den sicheren Betrieb der Toranlage ist der Betreiber verantwortlich. Um dies sicherzustellen sind in regelmäßigen Abständen an der Anlage Wartung und Prüfung durch einen Sachkundigen vorzunehmen. " Dann kommt genau der gleiche Text den Sie mir in der E-Mail noch einmal zugesendet haben und noch einmal eine genauere Aufschlüsselung der Arbeiten die gemacht werden müssen bei der Wartung.
Als nächstes Kommt dann die Position "Antrieb", dort steht nur: "Bitte beachten sie die Bereits erhaltene Montage und Bedieungsanleitung."
Dann kommt noch die Position "Garagennebentüre" die aber nichts zur Sache tut.

In der mitgelieferten Betriebsanleitung des Garagentorantriebes steht zum Thema Wartung folgendes:

"Um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten, muss die Toranlage
regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls in Stand gesetzt werden.
Vor Arbeiten an der Toranlage ist das Antriebssystem immer spannungslos
zu schalten.
• Überprüfen Sie jeden Monat, ob das Antriebssystem reversiert,
wenn das Tor ein Hindernis berührt. Stellen Sie dazu, entsprechend
der Laufrichtung des Tores, ein 50 mm hohes/breites Hindernis in
den Torlaufweg.
• Überprüfen Sie die Einstellung der Abschaltautomatik AUF und ZU.
• Überprüfen Sie alle beweglichen Teile des Tor- und Antriebssystems.
• Überprüfen Sie die Toranlage auf Verschleiß oder Beschädigung.
• Überprüfen Sie die Leichtgängigkeit des Tores von Hand."

Die Information über die Pflicht der jährlcihen Wartung lese ich da jetzt nicht raus. (Das steht nur explizit da für öffentliche und Gewerbliche Bauten). Oder sehe ich das falsch?

Gruß Simon

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von simon597):
Oder sehe ich das falsch?


Möglicherweise ja, aber ggf. auch nein. Doch darauf kommt es hier doch garnicht an.

Du gehst wie selbstverständlich davon aus, dass die Steuerung Deines Garagentorantriebes bei einem Stromausfall für längere Zeit die Speicherung behält. Allein dass könnte eine Fehleinschätzung sein, es sei denn, dies wird ausdrücklich so zugesichert. Davon hast Du aber nichts geschrieben.

Wenn aber die Steuerung über keinen Speicherbaustein verfügt, oder nur über einen sehr kleinen, der dafür sorgt das die Speicherung nur für kurze Stromabschaltungen beibehalten wird, ist es kein Mangel wie in der Überschrift behauptet.

Dann muss man im Falle eines längeren Stromausfalls den Stellweg des Tores eben selbst neu einstellen und seine Fernbedienung ggf. auch neu anlernen (wie bei jedem Batteriewechsel auch).

Du hast es nicht selbst gemacht, sondern eine Fa. beauftragt, die sich die Arbeit und natürlich auch die Anfahrt bezahlen lässt.
Die 1/4 Stunde scheint die kleinste Abrechnungseinheit von denen zu sein, denn zweimal Tor rauf und wieder runter und dabei Knöppken dücken, dauert bei mir keine 15 Minuten.

Also zentrale Frage klären: iSt in der Betriebsanleitung überhaupt die Datenbeibehaltung bei Stromausfall beschrieben; falls ja, wie lange darf die Anlage spannungslos sein?
Falls ja, wie lange war die Anlage spannungslos?

Berry

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#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Moin,
also ich habe schon jede Menge Torantriebe eingebaut. Ich habe noch nie erlebt das nach einem Jahr ein Antrieb seine Programmierung "vergisst".
Selbst wenn jetzt der Servicetechniker das Dingen neu programmiert hat stellt sich die Frage was mit dieser passiert wenn wieder mal ein Stromausfall passiert? Oftmals haben die Steuerungen auch gar keine Pufferbatterie, sondern einen Goldkondensator oder dergleichen.
Und nein, es gibt keine Torantriebe die nach Stromausfall jedesmal neu programmiert werden müssen. So etwas gibt es nur bei sich drehenden Maschinen, meißt im Verarbeitungsbereich. Das wäre auch im höchsten Maße Nutzerunfreundlich. Dazu kommt das man dann ja jedesmal das Garagentor nicht auf oder zu bekommen würde, ausser über den Handbetrieb. Das könnte ja auch zur Folge haben das man gar nicht mehr in seine Garage reinkommt wenn man die Notentriegelung vergessen hat und es keine Eingangstür gibt.
Ich würde den Hersteller mal fragen wieso die Programmierung verloren gegangen ist? Schließlich schreiben die ja auch in Ihrer Beschreibung das man bei Servicearbeiten den Torantrieb spannungsfrei schalten soll
I

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Und nein, es gibt keine Torantriebe die nach Stromausfall jedesmal neu programmiert werden müssen.


Doch, mein aktueller. Hat aber auch nur ca. 1/4 von dem gekostet, was ich für deutsche Wertarbeit hätte hinlegen müssen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119226 Beiträge, 39695x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Und nein, es gibt keine Torantriebe die nach Stromausfall jedesmal neu programmiert werden müssen.

Da habe ich aber schon jede Menge solcher Antriebe erlebt.



Zitat (von Ihr neuer):
Das könnte ja auch zur Folge haben das man gar nicht mehr in seine Garage reinkommt wenn man die Notentriegelung vergessen hat und es keine Eingangstür gibt.

Das passiert auch bei Stromausfall. Wenn man vergesslich ist, muss man halt notfalls mit der Flex ran.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 4196x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Also zentrale Frage klären: iSt in der Betriebsanleitung überhaupt die Datenbeibehaltung bei Stromausfall beschrieben; falls ja, wie lange darf die Anlage spannungslos sein?


Lt. Simon steht genau das nicht beschrieben, sondern nur, dass für alle Wartungsarbeiten am Tor, dieses spannungsfrei zu schalten ist.

Zitat (von simon597):
In der mitgelieferten Betriebsanleitung des Garagentorantriebes steht zum Thema Wartung folgendes:

"Um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten, muss die Toranlage
regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls in Stand gesetzt werden.
Vor Arbeiten an der Toranlage ist das Antriebssystem immer spannungslos
zu schalten.


Im Grunde genommen geht also jedes mal, wenn ich die "vorgeschriebenen" Wartungspunkte aus der
Bedienungsanleitung abarbeite, die komplette Programmierung des Anlage flöten.
Da ein Teil der Arbeiten monatlich gemacht werden soll.......

Muss man als Verbraucher damit rechnen?

Zitat (von Ihr neuer):
Ich würde den Hersteller mal fragen wieso die Programmierung verloren gegangen ist? Schließlich schreiben die ja auch in Ihrer Beschreibung das man bei Servicearbeiten den Torantrieb spannungsfrei schalten soll


Auf die Antwort darauf bin ich gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Im Grunde genommen geht also jedes mal, wenn ich die "vorgeschriebenen" Wartungspunkte aus der
Bedienungsanleitung abarbeite, die komplette Programmierung des Anlage flöten.
Da ein Teil der Arbeiten monatlich gemacht werden soll.......


Ich unterstelle mal, dass Du entweder keinen Garagentorantrieb dein Eigen nennst, oder die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht selbst durchführst.

Denn bei einem großen Teil der Wartung, die überwiegend ja nur aus Inaugenscheinnahme und Nachfettung besteht, ist keine Spannungsabschaltung nötig.
Notig ist sie immer dann, wenn tatsächlich geschraubt wird und insoweit auch Teile ausgebaut werden.
Nur um zu prüfen, obe die Halterungsschrauben - vor allem die an den Tragarmen (beim Klapptor) noch festsitzen, wird keiner den Stecker ziehen.

Beim Sektionaltor ist es noch einfacher, weil es da ja keine bewegliche Seitenführung gibt.

Den Sitz der Schrauben der Führungsschiene kann ich im normal geöffneten oder geschlossenen Zustand des Tores prüfen. Und fetten kann ich die Führungsschiene auch.

Auch über den Einstellaufwand scheinst Du dir ein völlig falsches Bild zu machen.

Tor an Anschlag offen fahren - Knopf drücken
Ror in Schließposition fahren - Knopf drücken
Fertig
Dann ggf. noch Funktionstest, also Tor auf und wieder runter und gut ist es.

Mit der Ursprungsfrage hat das aber nichts mehr zu tun.

Frohe Weihnacht
Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119226 Beiträge, 39695x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Tor an Anschlag offen fahren - Knopf drücken
Ror in Schließposition fahren - Knopf drücken
Fertig

Nicht ganz. Unter Umständen muss noch der Handsender wieder verifiziert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 4196x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich unterstelle mal, dass Du entweder keinen Garagentorantrieb dein Eigen nennst, oder die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht selbst durchführst.


Da liegst Du falsch.

Zitat (von Sir Berry):
ist keine Spannungsabschaltung nötig.


Ich weiß.

Zitat (von Sir Berry):
Auch über den Einstellaufwand scheinst Du dir ein völlig falsches Bild zu machen.


Ich kenne den "Aufwand" recht genau.

Das ändert aber alles nichts an der schriftlichen Anweisung im Nutzerhandbuch, dass die Anlage für alle Arbeiten spannungsfrei zu schalten ist.
Dass das für die vorzunehmenden Arbeiten sogar sinnfrei ist, ist uns denke ich allen bewusst.
Nur als Verbraucher muss ich mir undeutliche / fehlerhafte Formulierungen des Herstellers aber nicht ankreiden lassen.

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