Hallo, worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Garteneigentum und Gartensondernutzungsrecht. Wir haben eine Wohnung im EG gekauft in einem 2-Familienhaus und wir haben für den Garten vor unserer Terrasse Sondernutzungsrecht und die Eigentümerin im Dachgeschoß hat Sondernutzungsrecht für den Garten neben dem Haus. Warum ist der Garten "Sondernutzungsrecht" und nicht "Eigentum". Im Moment sehe ich da keinen Unterschied?!? Danke
Garten Sondernutzungsrecht
Verbaut?
Verbaut?
Das Sondernutzungsrecht stellt ein ausschließliches Gebrauchs- und Nutzungsrecht von Flächen, Anlagen (...) dar, die im gemeinschaftlichen Eigentum liegen. Andere Eigentümer werden vom Gebrauch und der Nutzung ausgeschlossen (Bsp.: Garten und Kellerräume).
Ein Sondernutzungsrecht kann nicht alleine existieren, es muss immer einem Sondereigentum zugeordnet werden. Entweder wird das dingliche Sondernutzungsrecht von Anfang an in der Teilungserklärung begründet oder es wird anschließend mit Zustimmung aller Eigentümer durch eine Vereinbarung ergänzt.
Anders als beim Sondereigentum setzt ein Sondernutzungsrecht keine Abgeschlossenheit voraus.
Soll Dauerwirkung für und gegen den Rechtsnachfolger erzeugt werden, muss das Sondernutzungsrecht zusammen mit dem Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Nur bewohnbare Räume können Sondereigentum sein. Garten/Terrassenflächen, Parkplätze usw. sind grundsätzlich nur Sondernutzungsrechtsfähig.
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hallo - ja das war für mich auch am anfang schwierig auseinander zu halten. das wird mit der zeit besser
du bist für die pflege, wartung, gießen zuständig. aber eigentlich gehört es allen, diese sind vom betreten, pflanzen ausgeschlossen. müssen aber beim baumfällen, grenzbebauung, und steingartenumbauten gefragt werden (eigentümerversammlung)
Wie mmotte das beschreibt ist ganz treffend. Sondernutzungsrecht bedeutet nichts anderes, als dass du der einzige bist, der das Stück Fläche (also Garten) nutzen darf. Aber es gehört der kompletten Gemeinschaft. Wenn also etwas daran geändert werden soll, dann muss die Gemeinschaft dem zustimmen. Die Wartung und Pflege obliegt aber alleine dir, da du auch der einzige bist, der es nutzen darf.
Das heißt auch, wenn ich z. B. auf der Terrasse ein neues Pflaster lege, müßte ich eigentlich die andere Eigentümerin fragen, obwohl sie eigentlich mit meiner Terrasse überhaupt nichts am Hut hat? Wir sind nur zu zweit (2 Eigentumswohnungen (Dachwohung und EG) und ich habe aber durch die größere wohnung mehr "Tausendstel" Anteile. Heißt das, ich könnte es dann trotzdem machen, ohne zu fragen, weil ich ja eh die Mehrheit habe? In der Teilungserklärung steht wg. dem Stimmrecht überhaupt nichts.
-- Editiert von Seattle am 09.03.2006 19:10:00
zu frage 1: si,senor.
wenn ihr nur zu zweit seid und er das dach hat, dann sagt ihm doch das du gern neue steinchen verlegen willst.
normalerweise geht es um das einheitsbild. wenn sonst bei mehreren erdgeschosswohnungen einer holz einer gar keine der andere rote steine haben will....
zu frage 2: da gibt es sowas wie majorisierung der minderheiten. mach dir das nicht so einfach...
Die Anteile spielen keine Rolle. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt brauchst du die Zustimmung ALLER Eigentümer.
Aber ehrlich, wer wegen soetwas klagt, ist als Nachbar nicht wünschenswert.
Da hier kein einheitliches Außenbild (mehrere Terrassen nebeneinander) geschützt werden müssen, wäre eventuell bei einer Klage der Richter auf deiner Seite.
Ich würde einfach nicht groß fragen und nach dem gesunden Menschenverstand handeln (außer dein Nachbar hasst dich und kennt sich im WEG aus;))
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