Hallo,
Wie groß darf ein Gartenhäuschen sein, mit gemauertem Fundament und gedecktem Dach (Dachziegeln) ohne Baugenehmigung?
Braucht man für jede Baugenehmigung
einen Bauplan vom Architekten oder geht auch ein selbst gezeichneter Plan?
Landkreis Karlsruhe
Gartenhäuschen
29. März 2004
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Frage vom 29. März 2004 | 12:46
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 2x hilfreich)
Gartenhäuschen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 5. April 2004 | 10:02
Von
Status: Unbeschreiblich (49374 Beiträge, 17365x hilfreich)
Wie die Regelung in Karlsruhe genau aussieht kann ich leider nicht sagen.
Normalerweise kommt es aber im Wesentlichen auf die Größe des Häuschens an. In vielen Fällen braucht man ab 20qm umbauten Raum eine Baugenehmigung.
Für eine Baugenehmigung reicht ein selbstgezeichneter Plan normalerweise nicht.
#2
Antwort vom 5. April 2004 | 13:36
Von
Status: Praktikant (624 Beiträge, 89x hilfreich)
Ist auch in Bayern so (hab ich gestern erst zufällig gesehen). Es sei denn, der Bau des Häuschens ist so ausgeführt - z.B. wie das Tatsch Mahal oder die Pyramiden oder was auch immer - dass es nicht ins Bild passt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. April 2004 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (49374 Beiträge, 17365x hilfreich)
Bevor es zu Missverständnissen kommt:
In meinem Beitrag muss es 20m³ heißen, bei normaler Raumhöhe von 2,50m ergibt das eine Fläche von 8m².
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