Gartenhaus NRW Baugenehmigungsfrei

3. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)
Gartenhaus NRW Baugenehmigungsfrei

Guten Morgen

Seit Wochen versuche ich licht ins dunkle zu bringen und habe dafür bereits mit den Behörden telefoniert und war auch schon vor Ort.
Leider geht ohne Termin keine detaillierte Beratung und so habe ich mir nur das um die Ohrwn werden lassen, was ich auch so schon wusste.

Gartenhaus darf das Bruttovolumen von 30 m3 nicht überschreiten. Bis dahin Genehmigungsfrei.
Da bei uns keine Planzeichnung vorliegt, gibt es auch keinen Grund hier nach Verodnung ein Gartenhaus aufzustellen.
Es soll nicht riesig werden, baugenehmigungsfrei, aber maximal Groß sein. Hoffe es ist verständlich :)

Nun, konkret darf so eine Hütte also maximal 3x4x2,5 = 30 m3 sein.


Würde ich bei meiner Sonderform den höchsten Punkt als Berechnungsgrundlage verwenden, so käme ich auf:
3,5 x 3,5 x 2,8= 34,4. somit zu Groß!
Allerdings ist das Gartenhaus vom Dachaufbau zweigeteilt. Sprich, zur Mitte hin endet eine Dachhälfte bereits bei genau 2,03 Meter und geht als Stufe auf 2,8 Meter hoch.

Als Durchschnitt berechnet wären es 3,5 x 3,5 x 2,415 = 29,58 und somit noch knapp genehmigungsfrei. Kann ich überhaupt so berechnen oder wird der höchste Punkt einfach als Fixpunkt gerechnet?

Gruß

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

In NRW sind Zusatzgebäude bis zu einem Rauminhalt von 30cm² nur anzeigepflichtig, brauchen aber keine Baugenehmigung.

Örtliche Bauvorschriften können davon abweichen.

Alles andere an Deinem Beitrag ist unverständlich. Rechne den tatsächlichen Bruttorauminhalt aus, so wie er sich aus Deiner Hütte unter Berücksichtigung des versetzen Daches ergibt und Du hast Klarheit.

Mit Durchschnittswerten zu rechnen ist, wenn es eng werden kann doch Unsinn.

Dass die Abstände zum Nachbarn auch bei einer genehmigungsfreien Hütte einzuhalten sind, darauf wird mehr geachtet als auf einige Liter zuviel, muss sicher nicht extra erwähnt werden.

Berry

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok. Danke sehr. Was bedeutet denn anzeigepflichtig?

3 Meter Abstand halte ich sowieso ein und meine Berechnung sollte verdeutlichen das ich eben diesen Kram mit dem Brutto Volumen nicht ganz verstanden habe. Wenn es um den tatsächlichen Inhalt geht liegt es sowieso eindeutig darunter. Es war mehr eine Hochrechnung. Die Dachflächen sind ja schräg.
Müsste ich also auch noch abziehen.

Jedenfalls konntest du Klarheit schaffen!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
In NRW sind Zusatzgebäude bis zu einem Rauminhalt von 30cm² nur anzeigepflichtig, brauchen aber keine Baugenehmigung.


Soweit ich weiß, sind Vorhaben nach § 65 BauO NRW verfahrensfrei, also nicht einmal anzeigepflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich habe vor genau einem Jahr ein Gartenhaus gebaut und vom Händler einen Vordruck erhalten, den ich ausgefüllt ans Bauordnungsamt der Stadt Dortmund schicken musste.

Möglicherweise eine örtlich begrenzete Regelung? Dann wäre mein obiger Satz zu pauschal.

Wenn Du Probleme mit der Berechnung hast, teile die Hütte doch in 3 Rechteckblöcke auf.

Den unteren Teil, L*B*H
die linke Dachhälfte L*B*H geteilt durch 2
die rechte ebeso

dann die drei Werte addieren.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Alles klar. Bei uns in Bochum braucht man dieses Formular nicht.
Danke vielmals

0x Hilfreiche Antwort

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