Ich möchte ein Gartenhaus 1,80m breit x 2,40m lang x 2,30m hoch an die Grundstücksgrenze bauen. (eigenes Grundstück mit Wohnhaus in Sachsen)
Muss ich meine Nachbarn fragen, oder kann ich einfach los bauen?
Beim Bauamt war ich und habe grünes Licht!! Allerdings konnten die mir meine Frage nah den Nachbarn nicht beantworten. Sie verwiesen mich aufs Nachbarrecht. Dort steht das leider nicht drin.
Bitte helft mir!
Vielen Dank im voraus
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-- Editiert am 30.03.2011 21:43
Gartenhaus ohne Nachbarzustimmung?
Verbaut?
Verbaut?
Das hätte mich auch sehr gewundert, wenn das im Nachbarrecht und nicht in der Bauordnung des Landes Sachsen geregelt wäre.
Es war deshalb völlig richtig, sich beim Bauamt zu erkundigen.
Ich kenne mich mit der SächsBO nicht aus. In Niedersachsen wäre es, jedenfalls vom Grundsatz her, möglich ein solches Gartenhaus an der Grenze ohne Zustimmung des Nachbarn zu errichten.
In der SächsBO finde ich in § 6 Abs. 11 nur etwas darüber, dass Garagen u. Carports sowie Nebananlagen für die öffentliche Versorgung an die Grenze gebaut werden können. Von Gartenhäusern ist da nicht die Rede
Vielleicht übersehe ich da aber einfach auch nur was und für Gartenhäuser gilt das auch. Ich weiß es nicht.
Ich würde noch einmal den Bauamtsmitarbeiter aufsuchen, ihm sagen, dass nachbarrechtlich keine Zustimmung erforderlich ist und er dir (möglichst schriftlich, da es sich ja vermutlich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt u. du insofern nichts in der Hand hast) bestätigen soll, dass das Gartenhaus bau- und bauordnungsrechtlich ohne Zustimmung des Nachbarn an die Grenze gebaut werden darf. Dann bauen und fertig.
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...ist es ein Reihenhaus oder hast Du genügend Platz ringsum, so dass Du auch 3m Grenzabstand einhalten könntest? Gruß
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