Gartenhausgrundstück teilen - Baugenehmigung

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
chrisS40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenhausgrundstück teilen - Baugenehmigung

Hallo, wir haben ein Grundstück in einem Gebiet das als Gartenhausgebiet lt Bebauungsplan definiert ist.

Zulässig sind Gartenhäuser zum stundenweise Aufenthalt o.ä. Bis maximal 12qm Grundfläche.

Mindestgröße zur Bebauung sind 600qm.

Es steht ein genehmigtes Gartenhaus mit Tisch und Sitzgelegenheiten auf einem 2700qm Grundstück.

Nun würden wir gerne eine Vogelvoilere und einen Geräteschuppen bauen, da wir ungern die erdigen Geräte in die Hütte stellen würden die hübsch hergerichtet ist und noch ungerner eine hübsch hergerichtete Hütte als Kleintiergehege nutzen wollen.

Beim Bauamt wurde uns auf ein „Kniff" bzgl Teilung des Grundstücks hingewiesen.

Heute habe ich über den Unterschied einer ideellen zur reellen Teilung gelesen und frage mich nun:

Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen und das Grundstück mittels Notar „für kleines Geld" ideell in zB 3-4 Stücke teilen um gemäß des Bebauungsplans legal mehrere Bauten zu errichten oder wird eine ideelle Teilung bzgl Bebauungsplan nicht anerkannt?

Hat vielleicht jemand sowas schon hinter sich gebracht?

Lg

Chris




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat (von chrisS40):
Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen und das Grundstück mittels Notar „für kleines Geld" ideell in zB 3-4 Stücke teilen um gemäß des Bebauungsplans legal mehrere Bauten zu errichten oder wird eine ideelle Teilung bzgl Bebauungsplan nicht anerkannt?

Nein, das geht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chrisS40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
D.h. Entscheidungen über die Baumaßnahmen gemäß Bebauungsplan richten sich ausschließlich nach der reellen Teilung der Flurstücke. Hab ich das richtig verstanden?

Lg

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2507 Beiträge, 571x hilfreich)

Zitat (von chrisS40):
Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen

Es kommt auf das Grundstück an.

Eventuell ist eine Sonderung möglich.

Kann man bei Katasteramt bzw. dem Vermessungsingenieur seines vertrauens erfahren ;)

P.S.: Was eine Sonderung ist?
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/vermessungen/sonderung/sonderung-50562.html

-- Editiert von User am 10. August 2023 14:24

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18879 Beiträge, 10194x hilfreich)

Zitat (von chrisS40):
D.h. Entscheidungen über die Baumaßnahmen gemäß Bebauungsplan richten sich ausschließlich nach der reellen Teilung der Flurstücke. Hab ich das richtig verstanden?

Ja.

Die Sonderung ist ja auch "nur" eine kostengünstigere Form der reellen Teilung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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