Hallo, wir haben ein Grundstück in einem Gebiet das als Gartenhausgebiet lt Bebauungsplan definiert ist.
Zulässig sind Gartenhäuser zum stundenweise Aufenthalt o.ä. Bis maximal 12qm Grundfläche.
Mindestgröße zur Bebauung sind 600qm.
Es steht ein genehmigtes Gartenhaus mit Tisch und Sitzgelegenheiten auf einem 2700qm Grundstück.
Nun würden wir gerne eine Vogelvoilere und einen Geräteschuppen bauen, da wir ungern die erdigen Geräte in die Hütte stellen würden die hübsch hergerichtet ist und noch ungerner eine hübsch hergerichtete Hütte als Kleintiergehege nutzen wollen.
Beim Bauamt wurde uns auf ein „Kniff" bzgl Teilung des Grundstücks hingewiesen.
Heute habe ich über den Unterschied einer ideellen zur reellen Teilung gelesen und frage mich nun:
Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen und das Grundstück mittels Notar „für kleines Geld" ideell in zB 3-4 Stücke teilen um gemäß des Bebauungsplans legal mehrere Bauten zu errichten oder wird eine ideelle Teilung bzgl Bebauungsplan nicht anerkannt?
Hat vielleicht jemand sowas schon hinter sich gebracht?
Lg
Chris
Gartenhausgrundstück teilen - Baugenehmigung
10. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2023 | 00:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenhausgrundstück teilen - Baugenehmigung
#1
Antwort vom 10. August 2023 | 13:26
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
Zitat :Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen und das Grundstück mittels Notar „für kleines Geld" ideell in zB 3-4 Stücke teilen um gemäß des Bebauungsplans legal mehrere Bauten zu errichten oder wird eine ideelle Teilung bzgl Bebauungsplan nicht anerkannt?
Nein, das geht nicht.
#2
Antwort vom 10. August 2023 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
D.h. Entscheidungen über die Baumaßnahmen gemäß Bebauungsplan richten sich ausschließlich nach der reellen Teilung der Flurstücke. Hab ich das richtig verstanden?
Lg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. August 2023 | 14:22
Von
Status: Student (2507 Beiträge, 571x hilfreich)
Zitat :Kann man sich die große Menge Geld für einen VermessungsingenieurIn ggf sparen
Es kommt auf das Grundstück an.
Eventuell ist eine Sonderung möglich.
Kann man bei Katasteramt bzw. dem Vermessungsingenieur seines vertrauens erfahren
P.S.: Was eine Sonderung ist?
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/vermessungen/sonderung/sonderung-50562.html
-- Editiert von User am 10. August 2023 14:24
#4
Antwort vom 11. August 2023 | 10:44
Von
Status: Legende (18879 Beiträge, 10194x hilfreich)
Zitat :D.h. Entscheidungen über die Baumaßnahmen gemäß Bebauungsplan richten sich ausschließlich nach der reellen Teilung der Flurstücke. Hab ich das richtig verstanden?
Ja.
Die Sonderung ist ja auch "nur" eine kostengünstigere Form der reellen Teilung.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.429
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten