Hallo!
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus. Die beiden anderen Wohnungen gehören einem Ehepaar. Nun beabsichtigen diese, die zweite Wohnung (Einliegerwohnung mit sep. Eingang) zu vermieten.
Inwieweit kann ich als Wohnungseigentümerin beim Gartennutzungsrecht der Mieter mitreden? Wir stehen auf Kriegsfuss mit den zukünftigen Mietern.
Kann ich eventuell die Abtrennung meines Anteils am Grundstück fordern oder muss ich stillschweigend dulden, dass mir diese Mieter tagtäglich den Garten teilen muss?
Gartennutzung durch Mieter einer Eigentumswohnung
Verbaut?
Verbaut?
Entscheidend ist, was die Teilungserklärung aussagt.
Sofern es ein Sondernutzungsrecht gibt, entscheidet der Inhaber dieses Rechtes, wenn nicht, dann entscheidet die Eigentümerversammlung, bei der jeder Eigentümer eine Stimme hat.
Eine Abtretung eines Teils an einen Eigentümer ist so gut wie unmöglich.
Bei Abschluß von Mietverträgen müssen die Eigentümer das alles berücksichtigen, die Mieter haben sich dann an die entsprechenden Mietverträge zu halten.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Wichtig für die Abstimmung ist: Hat ein Eigentümer mehrere Wohnungen, so hat er trotzdem nur 1 Stimme. Was er hat, sind Miteigentumsanteile, die wahrscheinlich mehr sind wie eure.
Wenn eure anderen Eigentümer Mieter wählen, mit denen ihr bereits jetzt schon "über Kreuz" seid, wird die Sache unangenehm. Wollen die anderen Eigentümer euch vielleicht rausmobben?
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