Hallo!
3 Eigentümer in WEG, mit einem gemeinsamen Gartenteil. Nun habe ich meine Wohnung vermietet und meinem Mieter die Gartennutzung mit angeboten. Dass dies einer Zustimmung von den anderen Eigentümern bedarf steht nirgends, aber können sie trotzdem dagegen angehen? Mein Mieter übernimmt die Gartenpflege für mich.
Gartenteil vermieten
Hi Dinsche, ich bins!
Ziehst du nun zu deinem Liebsten?
Garten ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, d.h. du kannst die Nutzung des Gartens gem. der Hausordnung an den Mieter mitvermieten. Du solltest deinen Mieter aber expliziet darauf hinweisen (schriftlich mit Zeichnung des Grundstückes) welches Stückchen Garten der einen Miteigentümerin zur Sondernutzung überlassen ist und das er dort quasi 'nichts zu suchen' hat. Sonst ist der Ärger wieder vorprogrammiert.
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"Scientia potentia est."
huhu...
Tja, wenn alles mal rund läuft bei mir, zieht mein Mieter um den 15.02. ein, und mein Lebensabschnittsgefährte und ich ziehen zusammen in eine Mietwohnung, die wir uns vor 3 Tagen gemeinsam ansahen und gut fanden. Entscheidet sich die nächsten Tage. Wir sind bereits die Favoriten
Der anderen Trulla hab ich geschrieben, dass mein Mieter am 01.03.2008 der neue Mitbewohner ist und sich halt, unter anderem, um die Gartenpflege kümmert... Ich habe mich also mal ran getastet, und ich vermute, sie prüft gerade, ob mein Mieter diesen gemeinsamen Gartenteil überhaupt nutzen darf
Die "Grenze" zu ihrem Gartenteil (Sondernutzungsrecht) ist zwar nicht durch einen Gartenzaun getrennt, aber dennoch sichtbar, da ihr Teil super schön ist und eben der gemeinsame Teil völligst am A**** ist. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Sie mag keine anderen im Garten, auch mich nicht, und deswegen wird so wenig getan wie möglich. Ich vermute daher, dass sie mir bald wieder ein Angebot macht, mir meinen Anteil an dem Garten abzukaufen
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quote:
Ich vermute daher, dass sie mir bald wieder ein Angebot macht, mir meinen Anteil an dem Garten abzukaufen
Das wird aber nicht gehen. Jeder (Eigentums-) Wohnung in einer WEG steht grundsätzlich der sog. Miteigentumsanteil am Grundstück zu. Ohne diesem ist eine Veräußerung der Wohnung (und ich glaube auch Eintrag ins Grundbuch) nicht möglich. Denn das hieße ja im Umkehrschluss, wenn eine Wohnung kein MEA hat, braucht sich der Eigentümer der Wohnung auch nicht anteilsmäßig an den Instandhaltungskosten beteiligen.
Es ginge höchstens, dass sie das alleinige Sondernutzungsrecht am gesamten Garten bekäme - und das würde ich mir gründlich überlegen ob ich das machen würde. Was ist dann, wenn du die Wohnung mal wieder verkaufen willst? Oder man könnte evtl. eine zeitliche Begrenzung dieser Sondernutzung einräumen (so nach der Art, wenn du deine Wohnung wieder verkaufen willst, dann erlischt ihr Sondernutzungsrecht an dem gemeinsamen Gartenteil. Aber das hat alles seine Vor- und Nachteile (will alles genau überlegt sein).
Wünsche euch viel Glück in der neuen (ersten) gemeinsamen Wohnung!
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"Scientia potentia est."
Danke!!!
Öhm... Echt? Ich dachte, das wäre möglich... Komisch... Meine Miteigentumsanteile würden dadurch weniger, weil lediglich die Quadratmeter Garten wegfallen. Das hieße im Prinzip, dass ich mich an den Kosten des Gartens dann nicht mehr beteiligen müsste. Sie bot mir damals an, dass ich ein Nutzungsrecht bekommen würde, wenn ich ihr den Gartenanteil verkaufe. Würde ich auch so im Grundbuch eintragen lassen bzw. drauf bestehen.
Aber wahrscheinlich habe ich das nur falsch verstanden. Ich würde ihr also "nur" das Sondernutzungsrecht an dem Gartenteil gewähren/überschreiben... Wäre ja so ziemlich das Gleiche.
Alles theoretisch, weil ich nicht vorhabe, ihr das zu verkaufen bzw. zu überschreiben. Der Verkaufswert meiner Wohnung würde sich dadurch senken. Dann soll der Garten eben so hässlich bleiben, und vielleicht sieht sie sich selbst irgendwann dran satt, ha! Ich selbst muss mir ab März dieses Elend ja nicht mehr ansehen..
quote:<hr size=1 noshade>weil lediglich die Quadratmeter Garten wegfallen <hr size=1 noshade>
Miteigentumsanteile (MEA) berechnen sich (normaler Weise) folgender Maßen:
z.B. 3 Wohnungen im Haus. Wohnung 1 hat 49 qm Wohnfläche, Wohnung 2 hat 35 qm WF und Wohnung 3 hat 16 qm WF. Grundstückgröße ist z.B. 1000 qm.
Dann hat Wohnung 1 - 490/1000 MEA, Wohnung 2 hat 350/1000 MEA und Wohnung 3 hat 160/1000 MEA. Dies ist aber immer nur ein 'ideller' Anteil, da das Grundstück nach wie vor der Gemeinschaft gehört. Die MEA beziffern lediglich die Höhe, die der Eigentümer dann an Instandhaltungen tragen muss.
Z.B. muss der Fußweg neu gepflastert werden. Kosten € 2000,00. Somit trägt Wohnung 1 € 980 - Wohnung 2 trägt € 700 und Wohnung 3 trägt € 320.
Vertraglich (Teilungserklärung) ist natürlich immer noch etwas anderes vereinbar, so wird es aber m.E. richtig gehandhabt.
Wenn du jetzt den gesamten Garten ihr zur Sondernutzung überlassen würdest, so hättest du immer noch 32 % MEA (war doch so viel, oder?). Wie gesagt: Ein Verkauf der MEA ist nicht gestattet. (siehe hierzu auch § 1, Abs. 2 WEG : 'Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.')
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"Scientia potentia est."
Ah soooooo.... Wieder ne Runde schlauer geworden, DANKE
Aber weißt Du was? Die weiß das auch net, hahahahaha!
Ja, 32% ist es... Kann sich ändern, aber dazu schreibe ich gleich einen neuen Beitrag... Hab heute eh nix zu tun im Büro
Und jetzt?
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