Geerbtes Haus verkaufen- keine Unterlagen

22. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbtes Haus verkaufen- keine Unterlagen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 2015 vom meinem Großvater ein Haus geerbt und möchte dieses nun verkaufen, da ich nie mehr darin wohnen werde.

Das Haus war komplett ausgebaut also bis unter das Dach- jedoch altbacken....
Ich habe dann alles selber neu gemacht. Elektrik, Wasser, Bäder, Dachfenster, Dachdämmung (Aufsparren), Dacheindeckung, Heizung, Fenstern... und so weiter.

Das Dach habe ich mit erneuert: Wände geglättet, Rigips erneuert und so weiter. Es war ja bereits ausgebaut.

Nun würde ich das Haus gerne verkaufen aber habe genau genommen so gut wie keine Unterlagen bis auf eine einzige poröse Zeichnung von 1958 mit Stempel "genehmig" mit Schlafzimmer unter dem Dach. Jedoch nur im linken Teil des Hauses. Der Rechte Teil ist nicht gezeichnet.

Das Dach macht mir an sich die Meisten Sorgen, da man immer viel über schwarz ausgebaute Dächer hört.

Die Behörde hat schon alles durchsucht und hat nichts (gar nichts) zum Haus gefunden. Ich habe mit meiner Zeichnung also mehr wie die.

Was muss ich jetzt machen um die Sache sauber zu verkaufen? Neue Zeichnungen vom Architekten?
Was ist wenn das Bauamt hier was bemängelt, obwohl dieses selber nichts hat?

Wie verhalte ich mich hier korrekt?

Vielen Dank schon mal :D

Verbaut?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Was muss ich jetzt machen um die Sache sauber zu verkaufen?

A) eine entsprechende Genehmigung vom Amt einholen.
B) dem Verkäufer mitteilen, das man keine Baugenehmigung für den rechten Teil hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok aber es ist doch ewig so und die wissen nicht das es vielleicht nicht immer so war. Nicht mal ich weiß das ,Haus von 1930…


Nachher war es mal erlaubt und die sagen nicht erlaubt . Dann baue ich es um obwohl es mal genehmigt war. Nur halt vor langer Zeit.

Das verstehe ich echt nicht

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Das verstehe ich echt nicht

Ist doch ganz einfach.
Die aktuellen amtlichen Unterlagen sagen "nicht genehmigt" und Unterlagen die anderes besagen hat man nicht.
Ende der Fahnenstange.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt doch keine aktuellen Unterlagen ;)

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#5
 Von 
guest-12327.06.2022 05:44:31
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Nun würde ich das Haus gerne verkaufen aber habe genau genommen so gut wie keine Unterlagen bis auf eine einzige poröse Zeichnung von 1958 mit Stempel "genehmig" mit Schlafzimmer unter dem Dach. Jedoch nur im linken Teil des Hauses. Der Rechte Teil ist nicht gezeichnet.

Das spricht dafür, dass der Ausbau mit Aufenthaltsräume genehmigt ist und es sich nicht um einen Schwarzbau handelt. Vielleicht erkennt man auf der Zeichnung noch Bauschein-Nr. oder andere Anhaltspunkte?
Diese alte Zeichnung 1958 ist ein Nachtrag zur alten Baugenehmigung. Für eine Genehmigung 1958 war nur die neue Erweiterung relevant, somit wurde nur sie auf der Zeichnung festgehalten u. die Anschlüsse an den Bestand. Alt schwarz, Abriss gelb u. neu rot dargestellt.

Da für den Verkauf ein Energieausweis für das Haus Pflicht ist, muss sowieso eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Somit ist es sinnvoll, wenn ein Architekt diese Arbeit übernimmt u. neue Pläne anfertigt.
Ich würde vom Katasteramt beglaubigte Lagepläne anfordern, Fotos vom Haus, die alte Zeichnung und was ich noch so finde zusammenpacken u. mir Angebote von einem Architekten einholen. Kosten entstehen so oder so.


-- Editiert von Nachgehakt 2 am 22.05.2022 22:19

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Es gibt doch keine aktuellen Unterlagen

Und was ist daraus
Zitat (von Awd90):
eine einzige poröse Zeichnung von 1958 mit Stempel "genehmig" mit Schlafzimmer unter dem Dach

geworden?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 2):
Das spricht dafür, dass der Ausbau mit Aufenthaltsräume genehmigt ist

Kann man diese absurde Logik auch irgendwie ansatzweise substantiiert begründen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Zeichnung die ich habe- die einzige.

Da steht ganz klar Dachgeschoss , wortwörtlich Schmafzimmer.

Das ganze ist genehmigt.

Das gilt für den linken Teil vom Haus.

Irgendwann kam dann der rechte Teil per Durchbruch dazu. Also eine Tür mehr mit nem Zimmer.

Grundsätzlich scheint die Sache ja dann irgendwie genehmigt zu sein.

Ich habe aber keine Ahnung von wann das ist. Habe es nur wieder schön gemacht:)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Zeichnung die ich habe- die einzige.

Da steht ganz klar Dachgeschoss , wortwörtlich Schmafzimmer.

Das ganze ist genehmigt.

Das gilt für den linken Teil vom Haus.

Irgendwann kam dann der rechte Teil per Durchbruch dazu. Also eine Tür mehr mit nem Zimmer.

Grundsätzlich scheint die Sache ja dann irgendwie genehmigt zu sein.

Ich habe aber keine Ahnung von wann das ist. Habe es nur wieder schön gemacht:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Das gilt für den linken Teil vom Haus.

Fehlt halt noch der rechte Teil ...



Zitat (von Awd90):
Grundsätzlich scheint die Sache ja dann irgendwie genehmigt zu sein.

Und darauf kommt man wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Awd90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Amt hat garnichts…

Könnte ja genehmigt gewesen sein. Ist vllt auch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Awd90):
Was ist wenn das Bauamt hier was bemängelt, obwohl dieses selber nichts hat?

Das fragt man sinnvollerweise das Bauamt...
Dem wird es eher schwer fallen, ohne jegliche Unterlagen begründen zu können "Das ist mal so genehmigt worden, der Ausbau ist ungenehmigt!"

Will man eine schöne Bauzeichnung haben, beauftragt man einen Architekten oder Bauingenieur oder sucht sich - wird billiger - einen Bauzeichner. Der alles vermisst, und eine neue Zeichnung anfertigt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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