Gehwege erneuert - 6 cm höher als Haustüre!?

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schnaggeline
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehwege erneuert - 6 cm höher als Haustüre!?

Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Verlauf:

Die Stadt entschließt sich die Gehwege eines Wohngebietes zu erneuern. Die Gehwege werden allgemein in der Wohngegend um 5-6 cm erhöht. In der gesamten Straße befinden sich die Hauszugänge seitlich und sind nicht von der Erhöhung der Gehwege betroffen. Dennoch befindet sich ein einziges Mittelhaus in der Staße und hat seine Haustür und somit den Haupteingang an der Straße. Da es sich in diesem Gebiet um ältere Häuser handelt und die Haustüre schon kein Normalmaß hat, sondern nur 1,87 cm Höhe hat, wird der Haustürdurchgang durch die Erneuerung und Erhöhung der Gehwege nochmals um 6 cm verkleinert. Daraus ergibt sich die neue Haustürhöhe von 1,81 cm. Somit ist nicht nur die Haustürhöhe minimaler, sondern es ensteht auch eine schwere Stolperfalle, wenn man aus dem Haus gehen möchte, da der Gehweg 6 cm höher ragt.

Wie ist hier die Rechtslage? Hat der Hauseigentümer das Recht, dagegen anzugehen und darauf zu bestehen, dass der Gehweg zum Hauseingang angepasst wird (den Gehweg vor dem Eingang niedriger anzusetzen) oder ist es der Stadt erlaubt, die Haustür um diese cm zu "vergraben"?

Über Antworten wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar!

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