Wir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen und ein Grundstück gekauft. Der Bauträger hat eine Architektin beauftragt, die Unterlagen zur Bauvorgenehmigung zu erstellen, die aber nicht dem Bauvertrag entsprachen. Sprich, das Haus ist so nicht genehmigungsfähig. Da wir anstatt von einem Erdgeschoss+Dachgeschoss von ca. 135m2 nur Erdgrschoss+ Dachgeschoss ohne Kniestock mit 80m2 bauen dürften. Das haben wir nun nach 6 Monaten erfahren. Auf dem Grundstück bauen zwei weitere Parteien und es liegt noch keine reele Teilung vor. Kennt sich hier jemand aus, was wir als nächstes tun könnten. Wir sehen gerade unsere Existenz bedroht.
Danke für Hilfe! Wir sind verzweifelt.
Gekauftes Haus nicht genehmigungsfähig
27. Oktober 2016
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Frage vom 27. Oktober 2016 | 22:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauftes Haus nicht genehmigungsfähig
Verbaut?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 15:54
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1957x hilfreich)
ZitatWir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen und ein Grundstück gekauft. :
Das klingt nach 2 voneinander unabhängigen Verträgen.
Oder wurde das Ganze als "Gesamtpaket" vom Bauträger gekauft?
Grundsätzlich kann man nur sagen:
Nicht jedes Grundstück ist mit dem persönlichen Traumhaus bebaubar.
Inwieweit möglicherweise jemand anderes (z.B. ein Bauträger) da haftet oder ob man selbst einfach das falsche Grundstück gekauft hat, das ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.
Von daher wird man über ein Forum schlecht weiterkommen
#2
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen :
Der was genau beinhaltet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2016 | 09:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Hausbauvertrag geht es um den Hauskauf inkl. Planung, was vom Bauträger vorgegen war. Da dieser es vorab bereits auf das Grundstück angepasst hatte. Das Grundstück wurde über einen Makler angeboten, wobei wir keine Wahl hatten, welchen Bauträger wir nehmen. Es war alles schon vorgegeben. Vom Makler gibt es auch keinen Vertrag- mussten nur Provision zahlen.
#4
Antwort vom 29. Oktober 2016 | 11:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)
ZitatIm Hausbauvertrag geht es um den Hauskauf inkl. Planung, was vom Bauträger vorgegen war. Da dieser es vorab bereits auf das Grundstück angepasst hatte. :
Dann ist der Bauträger in der Pflicht. Jedoch ist es Problematisch, da eben die Grundstücke wohl nicht vermessen sind, also sollte man darauf einwirken, das erst die Grundstücke geteilt werden. Abgesehen macht fast jedem das Wort Bauträger Bauchschmerzen, daher sollte man sich einen Anwalt suchen, welcher den gesamten Bauvertrag mal unter die Lupe nimmt, denn oft sind dort Vereinbarungen dabei, welche nicht im Einklang mit dem BGB sind.
#5
Antwort vom 29. Oktober 2016 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Zitatdaher sollte man sich einen Anwalt suchen, welcher den gesamten Bauvertrag mal unter die Lupe nimmt, :
Sehe ich auch so.
Und jetzt?
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