Gekauftes Haus nicht genehmigungsfähig

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bianka B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauftes Haus nicht genehmigungsfähig

Wir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen und ein Grundstück gekauft. Der Bauträger hat eine Architektin beauftragt, die Unterlagen zur Bauvorgenehmigung zu erstellen, die aber nicht dem Bauvertrag entsprachen. Sprich, das Haus ist so nicht genehmigungsfähig. Da wir anstatt von einem Erdgeschoss+Dachgeschoss von ca. 135m2 nur Erdgrschoss+ Dachgeschoss ohne Kniestock mit 80m2 bauen dürften. Das haben wir nun nach 6 Monaten erfahren. Auf dem Grundstück bauen zwei weitere Parteien und es liegt noch keine reele Teilung vor. Kennt sich hier jemand aus, was wir als nächstes tun könnten. Wir sehen gerade unsere Existenz bedroht.
Danke für Hilfe! Wir sind verzweifelt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Zitat (von Bianka B.):
Wir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen und ein Grundstück gekauft.

Das klingt nach 2 voneinander unabhängigen Verträgen.
Oder wurde das Ganze als "Gesamtpaket" vom Bauträger gekauft?

Grundsätzlich kann man nur sagen:
Nicht jedes Grundstück ist mit dem persönlichen Traumhaus bebaubar.
Inwieweit möglicherweise jemand anderes (z.B. ein Bauträger) da haftet oder ob man selbst einfach das falsche Grundstück gekauft hat, das ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.

Von daher wird man über ein Forum schlecht weiterkommen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Bianka B.):
Wir haben im März einen Hausvertrag abgeschlossen

Der was genau beinhaltet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Bianka B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Hausbauvertrag geht es um den Hauskauf inkl. Planung, was vom Bauträger vorgegen war. Da dieser es vorab bereits auf das Grundstück angepasst hatte. Das Grundstück wurde über einen Makler angeboten, wobei wir keine Wahl hatten, welchen Bauträger wir nehmen. Es war alles schon vorgegeben. Vom Makler gibt es auch keinen Vertrag- mussten nur Provision zahlen.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Bianka B.):
Im Hausbauvertrag geht es um den Hauskauf inkl. Planung, was vom Bauträger vorgegen war. Da dieser es vorab bereits auf das Grundstück angepasst hatte.

Dann ist der Bauträger in der Pflicht. Jedoch ist es Problematisch, da eben die Grundstücke wohl nicht vermessen sind, also sollte man darauf einwirken, das erst die Grundstücke geteilt werden. Abgesehen macht fast jedem das Wort Bauträger Bauchschmerzen, daher sollte man sich einen Anwalt suchen, welcher den gesamten Bauvertrag mal unter die Lupe nimmt, denn oft sind dort Vereinbarungen dabei, welche nicht im Einklang mit dem BGB sind.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
daher sollte man sich einen Anwalt suchen, welcher den gesamten Bauvertrag mal unter die Lupe nimmt,

Sehe ich auch so.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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