Gemeinde ändert Flächennutzungsplan, "Umplanung" von Mischgebiet in Wohngebiet trotz Gewerbe

25. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
twhrn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinde ändert Flächennutzungsplan, "Umplanung" von Mischgebiet in Wohngebiet trotz Gewerbe

Hallo,

mein Problem ist das Folgende

die Gemeinde hat eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In dieser Änderung soll eine Fläche, deren Besitzer ich bin, von einem Mischgebiet in ein Wohngebiet „umgeplant" werden. Die Fläche wurde von meiner Familie seit über 100 Jahren gewerblich genutzt. Es wurden verschiedene Gewerbe ausgeführt (Betrieb eines Gemischtwarenladens, Stellmacherei, Karosseriebaubetrieb). Seit circa 20 Jahren vermieten wir die ehemaligen Produktionshallen an andere Gewerbetreibende, wobei die ausgeübten Gewerbe unterschiedlich sind. Aktuell ist eine Bautischlerei ansässig, ebenso wie ein Pächter, der aus der als Lager genutzten Halle heraus Gebrauchtwaren (z.B. Autoteile) verkauft. Die Pächter haben ihre Firmen unter anderen Adressen gemeldet (ihren Wohnsitzen), betreiben das Gewerbe aber faktisch auf meiner Fläche. Die Vermietung dieser Fläche bildet einen wesentlichen Teil meiner Existenz, weshalb auch sichergestellt werden muss, dass bei einem Mieterwechsel das neue Gewerbe dort betrieben werden darf. Wie gehe ich nun am besten vor? Bis Montag kann ich bei der Gemeinde eine Stellungnahme einreichen. Reicht dies zunächst aus? Oder kann die Gemeinde diese zur Kenntnis nehmen und trotzdem in ihrer Planung fortfahren? Ich habe Sorge, dass mir nach dem Ende der Auslegungsfrist sonst die rechtlichen Mittel fehlen, um dagegen anzugehen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Das dürfte eine umfangreiche Arbeit für einen Fachanwalt sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass User dieses Forums aus deiner Schilderung ableiten können, was du zielführend und schnell tun kannst.
Die Familienhistorie dürfte eine untergeordnete Rolle spielen. Das erzielte Einkommen würde vermutlich nicht entfallen, sondern kompensiert werden.

Zitat (von twhrn):
Bis Montag kann ich bei der Gemeinde eine Stellungnahme einreichen.
Uuiii, da ist dir ziemlich spät eingefallen, andere zu fragen...

Ich meine, du kannst statt einer schnellen und evtl. untauglichen Stellungnahme zunächst eine Fristverlängerung für die Stellungnahme beantragen. zB Müsstest du erst fachlichen Rat einholen...
Das bedeutet *Zeit schinden*.
Gibt es denn ein beschleunigtes Verfahren, welches die Gemeinde betreibt?

Dass dringend Wohnungen gebaut werden müssen, ist nicht wirklich neu und zwingt Kommunen verstärkt zu solcher Planung.
Trotzdem: Ganz schnell geht da nichts.

Zitat (von twhrn):
dass bei einem Mieterwechsel das neue Gewerbe dort betrieben werden darf.
Wenn das Mischgebiet zu Wohngebiet werden soll, und dort Wohnungen gebaut werden sollen, dürfte es kein neues Gewerbe dort an Ort und Stelle geben. Sondern Wohnungen.

Du bist Eigentümer und Verpächter, richtig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Es wäre noch wichtig, in welchem Bundesland das ganze ist. Die Definition von Gewerbegebieten / Mischgebieten / Wohngebieten wurde beispielsweise in NRW mit der Neuaufstellung der Regionalpläne jüngst geändert.

https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplanung-siedlungsentwicklung

Zitat:
Im Regionalplan sind folgende Festlegungen von Siedlungsbereichen zu unterschieden:

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), die „allgemeinen siedlungsbezogenen" Nutzungen dienen (z.B. Wohnen, Dienstleistungen, Großflächiger Einzelhandel oder wohnverträgliches Gewerbe),

Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), die der Unterbringung (stark) emittierender und sonstiger nicht wohnverträglicher Industrie- und Gewerbenutzungen dienen,

Bereiche für zweckgebundene Nutzungen, die aufgrund spezieller Standortbindungen bzw. Standortanforderungen ausschließlich für die konkret in textlichen Zielen bezeichneten Nutzungen reserviert sind (z.B. Hochschul- oder Klinikstandorte, Abfallbehandlungsanlagen, bauliche Freizeiteinrichtungen).


Für mich fällt die vom TE beschriebene Nutzung unter wohnverträglichem Gewerbe. Es handelt sich dennoch weiterhin um ein Mischgebiet.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
twhrn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten,

dass ich spät dran bin weiß ich, leider hab ich es tatsächlich nicht früher mitbekommen, da ich im Urlaub war, als die Bekanntmachung in der Zeitung stand.

Zitat (von cirius32832):
Es wäre noch wichtig, in welchem Bundesland das ganze ist
das Bundesland ist Niedersachsen.

Allgemein ist es so, dass wir hier über ein Dorf reden. Es werden in unmittelbarer Nähe keine neuen Wohnungen / Häuser entstehen, da schon alles bebaut ist und als Mischgebiet deklariert war. Die Hallen sind auf zwei von drei Seiten sogar von landwirtschaftlicher Nutzfläche eingefasst. Im Strategiepapier der Gemeinde für das Jahr 2030 ist die Fläche auch als Mischgebiet definiert. Auf einmal wird jetzt so eine Änderung eingeplant - für fast alle unverständlich.

Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der "erneuten öffentlichen Auslegung". Ich werde meine Stellungnahme am Montag fristgerecht einreichen und der Änderung widersprechen. Meine Recherche hat ergeben, dass wenn dieser Stellungnahme einfach unberücksichtigt bleibt in der Planung, ich wegen "Abwägungsmangel" klagen kann. Kann mir jemand diesen Sachverhalt noch einmal bestätigen oder erklären? Mir ist wie bereits beschrieben nur wichtig, dass ich im Fall der Fälle noch den Rechtsweg einschlagen kann.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von twhrn):
dass wir hier über ein Dorf reden.
Das dürfte nebensächlich sein, wenn der Fakt ist, dass die Gemeinde beschlossen hat, den FNP zu ändern. Noch dazu, dass das bestehende Mischgebiet zum Wohngebiet werden soll.
Welches Ziel sollte eine Gemeinde sonst haben, diese Änderung zu planen? Das Ziel ist nachlesbar.
Zitat (von twhrn):
Auf einmal wird jetzt so eine Änderung eingeplant - für fast alle unverständlich.
Nun ja--- auf einmal? Das Verfahren läuft schon seit geraumer Zeit und wird nun nochmal ausgelegt, damit die Öffentlichkeit sich dazu äußern kann. Vermutlich wurde nach der 1. Auslegung wegen der Einwendungen nochmals überarbeitet und nun erneut ausgelegt.
Es ist in jedem Dorf und jedem Bundesland ein sehr starres Verwaltungs-und Planungsverfahren, welches den Vorgaben des BauGB folgen muss.
Zitat (von twhrn):
Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der "erneuten öffentlichen Auslegung".
Ja, ist auch verständlich.

Zitat (von twhrn):
Mir ist wie bereits beschrieben nur wichtig, dass ich im Fall der Fälle noch den Rechtsweg einschlagen kann.

Durch deinen Widerspruch/Einwendung/Stellungnahme wird dir kein Rechtsweg abgeschnitten oder ausgehebelt.
Es gilt auch dabei das Rechtssystem.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von twhrn):
leider hab ich es tatsächlich nicht früher mitbekommen, da ich im Urlaub war, als die Bekanntmachung in der Zeitung stand.

Da es bereits die zweite Auslegung ist, wie viele Monate war man denn in Urlaub? Wobei "Urlaub" auch kein Argument ist, wenn es öffentlich bekannt gemacht, wurde laufen die Fristen.



Zitat (von twhrn):
In dieser Änderung soll eine Fläche, deren Besitzer ich bin

Offenbar nicht, da man alles vermietet hat.
Ist man denn wenigstens der (alleinige) Eigentümer?



Zitat (von twhrn):
Die Pächter haben ihre Firmen unter anderen Adressen gemeldet (ihren Wohnsitzen)

Uuuups ...



Zitat (von twhrn):
Oder kann die Gemeinde diese zur Kenntnis nehmen und trotzdem in ihrer Planung fortfahren?

Ja, genau das kann sie



Zitat (von twhrn):
Ich habe Sorge, dass mir nach dem Ende der Auslegungsfrist sonst die rechtlichen Mittel fehlen, um dagegen anzugehen.

Klagen kann man immer.



Zitat (von Anami):
Das erzielte Einkommen würde vermutlich nicht entfallen, sondern kompensiert werden.

Eventuell in einem Land in dem Einhörner auf rosa Zuckerwattewolken reiten ... in der Realität wird man in der Regel scheitern von der Gemeinde eine Kompensation zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
in der Realität wird man in der Regel scheitern von der Gemeinde eine Kompensation zu bekommen.
Weil er enteignet würde?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Weil er enteignet würde?

Nein, gerade weil er nicht enteignet wird.
Im Gegenteil, mit Wohnhäusern kann man sogar mehr verdienen als mit Industrievermietung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von twhrn):
Ich habe Sorge, dass mir nach dem Ende der Auslegungsfrist sonst die rechtlichen Mittel fehlen, um dagegen anzugehen.
Das ist ja nun beantwortet. Die Sorge ist unbegründet.
Zitat (von twhrn):
Die Vermietung dieser Fläche bildet einen wesentlichen Teil meiner Existenz, weshalb auch sichergestellt werden muss, dass bei einem Mieterwechsel das neue Gewerbe dort betrieben werden darf.
Wieso Mieterwechsel?? Das Gewerbe würde dort im Fall des Falles nicht mehr betrieben werden können. Sondern gegen Kompensation woanders.
Manche verkaufen solche Grundstücke sogar...soll schon öfter vorgekommen sein.
----------------------------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
in der Realität wird man in der Regel scheitern von der Gemeinde eine Kompensation zu bekommen.
Der Grundstückseigentümer/TE wird nicht scheitern. Im Zuckerwatteland ginge sowas vermutlich nur sehr viel schneller.

Für den Fall der Fälle gibt es auch für einen Eigentümer solcher Immobilien in einem niedersächsisches Dorf auf dem Planet Erde diverse Kompensationsmöglichkeiten.

Welcher Art die sein können und ob es es 1:1 oder 1:100 oderoder Ausgleich wäre und wem die Grundstücke dann gehören könnten---war überhaupt nicht gefragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wer gibt die? Nienemd.
Weiß man jetzt noch nicht. Kann auch anders heißen. Gefasel ist deins.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kann auch anders heißen.

Dann nenn doch mal eine Rechtsgrundlage für die ständige Behauptung das es was gibt ...


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