Gemeinde handelt widerrechtlich gegen B-Plan!

2. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
traxx123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)
Gemeinde handelt widerrechtlich gegen B-Plan!

Guten Tag,

heute habe ich ein Farge in einem für mich komplett neuen Thema. ;)

Under Grundstück grenzt vorne an die Straße/Gehweg, an den Seiten liegen unsere Nachbarn und nach hinten an eine künstlich geschaffene Biotopfläche, mit Bachlauf, Bäumen, Sträuchern und einem Gehweg.
Wir leben gerne zurückgezogen und haben durch die Gartenanlage eine fast uneinsehbare Gartenfläche.
An der Grenze zum Biotop haben wir eine schmale Vogelschutzhecke, da hier die Uneinsehbarkeit durch den natürlichen Bewuchs des Biotops erreicht wird. Grade im hinblick auf den vorbei führenden Gehweg.

Dies Idyll wird jedoch alle 10 Jahre getrübt, da dann lt. B-Plan die Gewächse auf Stock gesetzt werden "dürfen".
Das hat die Gemeinde auch gründlich in 2015 gemacht. :sad:
Jetzt sind die "orangenen Sturmtruppen" allerdings erneut mit dem Freischneider und der Kettensäge durch das Unterholz gezogen und haben Tabula Rasa gespielt.

Wir sind zumindest für dieses Jahr erneut in der Nutzung unseres Gartens eingeschränkt, da wir auf dem Präsentierteller für die Gehwegbenutzer sitzen.

Was für Möglichkeiten ergeben sich für mich, gegenüber der Gemeinde, da diese nun bereits nach 4Jahren und nicht nach den im B-Plan gelisteten 10 Jahren wieder Alles platt gemacht haben?

Zur Veranschaulichung,
So sah es im Oktober 2018 aus:
https://s1.imagebanana.com/file/190302/h5w6S44O.jpg

und so im März 2019:
https://www.imagebanana.com/s/big/1349/F9kDnhmT.jpg


Gruß

Stephan

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich weiss zwar nicht was ein B-Plan ist, aber es ist wenn ich das richtig verstanden habe nicht Dein Grundstück.

Also kannst Du garnichts machen.

Zitat (von traxx123):
Wir sind zumindest für dieses Jahr erneut in der Nutzung unseres Gartens eingeschränkt,


Schlichtweg Unfug. Der Rückschnitt schränkt euch in keiner Weise ein.

Berry

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von traxx123):
Gemeinde handelt widerrechtlich gegen B-Plan!
Vielleicht nicht!
Zitat (von traxx123):
Dies Idyll wird jedoch alle 10 Jahre getrübt, da dann lt. B-Plan die Gewächse auf Stock gesetzt werden "dürfen".
Man müsste den Wortlaut im B-Plan mal lesen, um überhaupt nur ansatzweise in Richtung *Widerrechtlichkeit* zu denken.
Wahrscheinlich genügt auch nicht der B-Plan.
Steht irgendwo etwas von *Anspruch auf uneinsehbares Gartengrundstück?*
Deine beiden Fotos zeigen die schmale Vogelschutzhecke vor und nach dem Schnitt?
Dann ist es seit 2015 schon wieder ziemlich üppig (und vielleicht zu dicht?) nachgewachsen...

Sorry, aber auf dem Foto von März 2019 sind lediglich ein paar dünne Stämmchen gekappt.
Zitat (von traxx123):
Wir sind zumindest für dieses Jahr erneut in der Nutzung unseres Gartens eingeschränkt,
Sobald die Knospen und Blätter wieder vorhanden sind, wird das grünbunte Strauchwerk, welches euch gar nicht gehört, vor Blicken schützen.

Es ist wichtig und richtig und rechtens, dass alle paar Jahre *ausgedünnt wird*.
Zitat (von traxx123):
nach hinten an eine künstlich geschaffene Biotopfläche, mit Bachlauf, Bäumen, Sträuchern und einem Gehweg.
Ist dieses Biotop relativ neu?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von traxx123):
Dies Idyll wird jedoch alle 10 Jahre getrübt, da dann lt. B-Plan die Gewächse auf Stock gesetzt werden "dürfen".

Wortlaut dieser Klausel im B-Plan?



Zitat (von traxx123):
Wir sind zumindest für dieses Jahr erneut in der Nutzung unseres Gartens eingeschränkt, da wir auf dem Präsentierteller für die Gehwegbenutzer sitzen.

Da kann man nur "selber schuld" sagen. Wenn man am falschen Ende spart, muss man halt mit den Nachteilen leben.



Zitat (von traxx123):
Was für Möglichkeiten ergeben sich für mich, gegenüber der Gemeinde, da diese nun bereits nach 4Jahren und nicht nach den im B-Plan gelisteten 10 Jahren wieder Alles platt gemacht haben?

Man kontaktiert die entsprechenden Stellen und fragt weshalb man sich nicht an den B-Plan hält. Notfalls müsste man halt auf Einhaltung des B-Planes klagen.

Und wenn man Pech hat, wird der B-Plan in der nächsten Sitzung des Rates einfach so geändert, das es "passt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von traxx123):
da dann lt. B-Plan die Gewächse auf Stock gesetzt werden "dürfen".
Ich habe nochmal nachgeschlagen. Welche Festsetzungen der B-Plan enthalten kann, ist sehr umfangreich und längst nicht alles muss...
Mir war überhaupt nicht in Erinnerung, dass ein Bebauungsplan eines Gebietes Angaben zu zeitlich festgelegten Grünschnitt-Arbeiten enthielte.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html
Dort findet sich das auch nicht. Meinst du statt B-Plan evtl. die *Grün-Satzung* der Kommune? Wonach öffentliches Grün /Stadtbegleitgrün usw. in Zeitintervallen geschnitten werden kann/soll/muss?
Dazu haben die meisten Kommunen ihr amtliches *Grünflächenmanagement*
Zitat (von traxx123):
wieder Alles platt gemacht haben?
Nochmal gefragt: Wo ist alles platt gemacht? Im Gebüsch---- oder dahinter, wo ich das Biotop mit Bach und Weg vermute?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von traxx123):
Wir sind zumindest für dieses Jahr erneut in der Nutzung unseres Gartens eingeschränkt, da wir auf dem Präsentierteller für die Gehwegbenutzer sitzen.

Dagegen gibt's ein einfaches Mittel: Eigene Büsche aufs eigene Grundstück pflanzen.
Zitat (von traxx123):
Was für Möglichkeiten ergeben sich für mich, gegenüber der Gemeinde, da diese nun bereits nach 4Jahren und nicht nach den im B-Plan gelisteten 10 Jahren wieder Alles platt gemacht haben?

Ich sehe keine.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
traxx123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Morgen.

Zuerst möchte ich gerne den B-Plan nachreichen:https://workupload.com/file/DpdAAnu7
Es handelt sich um die Fläche M2, bzw. Punkt 5.M2. der textlichen Fassung.
Hab grade gesehen, das der Bereich sogar unter §28NNatG fällt. :augenroll:

Und sicher steht dort nicht ein Anrecht auf ein uneinsehbares Grundstück im Plan, dennoch sollte man sich doch auf die Angaben, welche gemacht sind, verlassen dürfen. Schließlich mussten wir uns beim Hausbau auch daran halten, oder haben es zumindest gemacht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von traxx123):
dennoch sollte man sich doch auf die Angaben, welche gemacht sind, verlassen dürfen.
Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Dein B-Plan hat tatsächlich umfangreiche Festsetzungen für dieses Gebiet. Diese beziehen sich auf Abs. 1 Nr.20 des §9 BauGB .
Für die Fläche M2 und den festgesetzten Punkt 5 (...kann alle 10 Jahre...usw.) gibt es inzwischen ganz sicher gem. § 28 (2) NNatG Erlaubnisse der unt. Nat.sch-Behörde,mit dem Ziel, dort öfter als alle 10 Jahre *auszudünnen und auf den Stock zu setzen* bzw. jetzt zu Beginn des Jahres 2019 das evtl. einmalig zwischendurch tun zu dürfen.
(2) Zuständig ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile die Gemeinde. Für die übrigen Gebiete ist die Naturschutzbehörde zuständig. Auch dort ist die Gemeinde zuständig, solange und soweit die Naturschutzbehörde keine Anordnungen trifft. [i]Die Naturschutzbehörde kann in ihrem Zuständigkeitsbereich Anordnungen der Gemeinde aufheben. Anordnungen der Gemeinde ergehen als Satzung, der Naturschutzbehörde als Verordnung.[/i]

Du kannst gerne bei deiner Gemeinde und/oder auch bei der zuständigen Nat.sch-Behörde des LK anfragen, aus welchem Grund nun in 2019 diese Massnahme durchgeführt wurde.

Die Antwort auf deine möglichst sachlich gestellte Anfrage bei der Behörde würde mich sehr interessieren.

Zitat (von traxx123):
...dennoch sollte man sich doch auf die Angaben, welche gemacht sind, verlassen dürfen.
Es wird dir nicht gefallen: Ein B-Plan, der mind. 20 Jahre alt ist, ist nicht die Bibel. Auch B-Pläne unterliegen Veränderungen.

Nach meiner Recherche mutet dein Vorwurf *Widerrechtlichkeit* allerdings geradezu paradox an. Denn schon vor mehr als 30 Jahren kämpften Naturschützer gegen genau diesen B-Plan. Man wollte das Gebiet eben als natürliches Biotop erhalten.
http://www.aknaturschutz.de/index.php/component/content/article/36-mitteilungsblaetter/69-nr-18-203?highlight=kleine+wintergr%C3%BCn
Dort unter Punkt ----> B-Plan 34 „Heidweg-Rosenstraße" Artikel aus 2003.

Die Gemeinde hat trotzdem den B-Plan beschlossen. Die Natschützer und die Natur haben verloren. Haben nur ein Alibi-Kunst-Biotop erstritten. Ist schon lange her.
Ihr habt dort gebaut, habt wie die anderen Bauherren auch ermöglicht, das vorhandene echte Biotop fast vollständig zu zerbauen, habt zum Glück einen gnädigen B-Plan erhalten... der ein *künstliches* Biotop als Ersatz bzw. Erhalt rudimentärer Elemente bzw. sogar als Ausgleich festgesetzt hat und beschwert euch jetzt, weil *widerrechtlich* das Unterholz evtl. einmal zu schnell und teilweise gekappt wurde.

Und euch man deshalb vom Gehweg aus von November-März in euer Grundstück schauen könnte? :augenroll:
Zitat (von traxx123):
An der Grenze zum Biotop haben wir eine schmale Vogelschutzhecke, da hier die Uneinsehbarkeit durch den natürlichen Bewuchs des Biotops erreicht wird. Grade im hinblick auf den vorbei führenden Gehweg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Grundsätzlich musst du dein Grundstück selbst vor Einsicht schützen, wenn es dich stört, dass alle reingucken.
Das öffentliche Grün dienst nicht dazu.
Du könntest bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen. In den Textlichen Festsetzungen steht, dass das Zurückschneiden nach Abstimmung mit der UNB zu erfolgen hat. Und nur im Turnus von 10 Jahren. Bei M1 sind es allerdings nur 5 Jahre. Und da steht "können" und nicht müssen.

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