Hallo,
die Gemeinde will den Spielplatz verkaufen. Jeder Anlieger hat die Möglichkeit, einen Teil der Fläche zu erwerben. Auf der Anliegerversammlung wurde beschlossen, dass das Land zum Preis von Gartenland verkauft wird. Ich möchte etwas mehr als 100 m² erwerben, um meinen Garten zu vergrößern.
Nun habe ich Post bekommen. Die Gemeinde sieht vor, einen Passus in den Vertrag aufzunehmen, dass, wenn einer der anderen Anlieger (Knapp 10 Parteien) innerhalb der nächsten zwanzig Jahre beschließt, zu bauen, automatisch auch alle anderen Grundstücke zu Bauland werden. Das würde dann mit einer beträchtlichen Nachzahlung für alle Anlieger einhergehen, unabhängig davon, ob sie Bauland haben wollen, oder nicht.
Sollte es nicht jedem Anlieger selbst überlassen sein, wie er sein Land nutzt und wieviel Geld er dafür in die Hand nehmen möchte?
Gemeinde nimmt fragwürdigen Passus in Kaufvertrag auf
29. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2017 | 12:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinde nimmt fragwürdigen Passus in Kaufvertrag auf
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. März 2017 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Sollte es nicht jedem Anlieger selbst überlassen sein, wie er sein Land nutzt und wieviel Geld er dafür in die Hand nehmen möchte?
Ja und sollte dem Verkäufer (der Gemeinde) nicht überlassen sein, zu welchen Bedingungen er das Land verkauft?
Wenn es sich bei dem Spielplatzgrundstück grundsätzlich um Bauland handelt, dann wundert mich das Angebot der Gemeinde, die Grundstücke zum Preis von Gartenland zu verkaufen ohnehin. Derjenige Amtsträger, der das genehmigt, bewegt sich nach meiner Auffassung hart am Rand zum Straftatbestand der Untreue.
#2
Antwort vom 31. März 2017 | 12:38
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatDerjenige Amtsträger, der das genehmigt, bewegt sich nach meiner Auffassung hart am Rand zum Straftatbestand der Untreue. :
Deswegen der Versuch einer "Notbremse" in Form jener Klausel, eventuelle Wertsteigerungen durch die Nutzung als Bauland gegenüber der Gemeinde entsprechend vergüten zu lassen, aber eben erst wenn es wirklich eine Nutzung als Bauland gibt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. März 2017 | 19:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa und sollte dem Verkäufer (der Gemeinde) nicht überlassen sein, zu welchen Bedingungen er das Land verkauft? Wenn es sich bei dem Spielplatzgrundstück grundsätzlich um Bauland handelt... :
Das Land war noch nie Bauland. Früher war es Wald. Dann Felder. Später eine grüne Fläche im neuen Wohngebiet. Dann ein Spielplatz. Nun wird es in Gartenland umgewandelt. Niemand weiß, ob der Platz wirklich Baulandtauglich ist. Aufgrund der Kosten, die keiner tragen möchte, ist das unbekannt.
Keiner der derzeitigen Anlieger möchte bauen, bzw. prüfen ob die Umwandlung in Bauland möglich ist. Was ein zukünftiger Nachbar in, sagen wir mal fünfzehn Jahren, macht, weiß ich nicht. Nur das es dann im schlimmsten Fall eng für mich und meine Ersparnisse wird.
Anmerkung: Die Gemeinde wollte das Gartenland ursprünglich zum Preis von Bauland verkaufen. Wohlgemerkt als Gartenland. Dagegen haben sich die Anlieger aber gewehrt. Man sollte zu der Sache vielleicht auch noch sagen, dass es gar nicht so lange her ist, dass von jedem Anlieger eine beträchtliche Summe eingesammelt wurde, damit dieser Spielplatz entstehen konnte. Der wurde von der Gemeinde aber dermaßen stiefmütterlich behandelt, dass die teuren Gerätschaften nach kurzer Zeit wieder abgebaut wurden, da Verletzungsgefahr bestand. Der Spielplatz ist Gemeingut. Von den Anliegern finanziert.
-- Editiert von Anlieger am 31.03.2017 20:01
#4
Antwort vom 31. März 2017 | 21:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa und sollte dem Verkäufer (der Gemeinde) nicht überlassen sein, zu welchen Bedingungen er das Land verkauft? :
Noch ein Nachtrag: Vertragliche Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Kann es rechtens sein, dass ein Verkäufer Land für einen bestimmten Betrag verkauft und Jahrzehnte später, wenn das Land schon lange nicht mehr in seinem Eigentum ist, eine vertraglich unbestimmte Summe nachfordert?
Das müsste doch zumindest ansatzweise vertraglich bestimmt sein und nicht einfach pauschal "Wir behalten uns das Recht vor, das Fünf-, Zehn- oder Zwanzigfache des ursprünglichen Kaufpreises nachzufordern, je nachdem wie wir lustig sind und wie hoch der Baulandpreis zu dem Zeitpunkt ist."
Frei nach dem Motto "Wir warten einfach mal zwanzig Jahre ab, dann können wir das Zigfache fordern."
#5
Antwort vom 31. März 2017 | 22:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
Nun, der Staat kann sich durchaus mehr herausnehmen wie der Normalsterbliche.
Wie sind hier im Verwaltungsrecht, müsste man prüfen ob das das örtlich geltende Recht hergibt.
#6
Antwort vom 1. April 2017 | 00:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNun, der Staat kann sich durchaus mehr herausnehmen wie der Normalsterbliche. :
Klingt mir so pauschal ausgesprochen nach Feudalherrschaft.
ZitatWie sind hier im Verwaltungsrecht, müsste man prüfen ob das das örtlich geltende Recht hergibt. :
Was ist mit dem Eigentumsrecht? Unterstehen Landkaufverträge nicht dem allgemein deutschen Recht?
A kauft Land von B. B nimmt unzulässige Klausel in Kaufvertrag auf. Da B der Staat ist, drückt das Gericht ein Auge zu? Ist es normalerweise nicht eher so, dass Richter unzulässige Klauseln für ungültig erklären? Unabhängig davon ob es sich um den Staat, den König oder den Kaiser handelt.
#7
Antwort vom 1. April 2017 | 00:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatUnterstehen Landkaufverträge nicht dem allgemein deutschen Recht? :
Und? Wer macht dieses Recht?
ZitatKlingt mir so pauschal ausgesprochen nach Feudalherrschaft. :
Nö, das ist Demokratie. Denn der Staat schafft die rechtlichen Grundlagen schlislich erst durch die gewählten Vertreter des Volkes.
ZitatDa B der Staat ist, drückt das Gericht ein Auge zu? :
Warum sollte er?
Der Staat ist doch in der komfortablen Lage die passenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, so das der Richter das gar nicht muss...
#8
Antwort vom 1. April 2017 | 11:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd? Wer macht dieses Recht? :
Jetzt wird es aber langsam seltsam. Ich denke, Du weißt ganz genau was ich meine. Es gibt genug Urteile in denen überambitionierte Beamte in ihre Schranken verwiesen wurden.
ZitatDenn der Staat schafft die rechtlichen Grundlagen :
Das ist ja gerade der springende Punkt. Wo ist die rechtliche Grundlage für diesen Passus?
ZitatDer Staat ist doch in der komfortablen Lage die passenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, so das der Richter das gar nicht muss... :
Meinst du damit, dass es eine rechtliche Grundlage für diesen Passus gibt? Hast du da eine Quelle? Das wäre supernett.
#9
Antwort vom 2. April 2017 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatEs gibt genug Urteile in denen überambitionierte Beamte in ihre Schranken verwiesen wurden. :
Oder Städte, Stadt-/Gemeinderäte, ...
ZitatDas ist ja gerade der springende Punkt. Wo ist die rechtliche Grundlage für diesen Passus? :
Sollte man den Verwender der Klausel fragen.
ZitatMeinst du damit, dass es eine rechtliche Grundlage für diesen Passus gibt? :
Eventuell
ZitatWir sind hier im Verwaltungsrecht, müsste man prüfen ob das das örtlich geltende Recht hergibt. :
Keine Ahnung ob es das in eurer Gemeinde einen Beschluss gibt, eine Verwaltungsvorschrift, ein ...
Bei uns fasst der Gemeinderat seit einigen Jahren immer schön fleißig Belschlüsse, seit die Gemeinde mal vor Gericht blamabel abgewatscht wurde.
#10
Antwort vom 3. April 2017 | 19:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSollte man den Verwender der Klausel fragen. :
Tatsache. Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen. Völlig unironisch. Mal schauen was die Herrschaften dazu zu sagen haben.
-- Editiert von Anlieger am 03.04.2017 19:13
Und jetzt?
Schon
266.746
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten