Gemeinde trägt Privatgrundstück wegen Brückenerneuerung ab!

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
zapper79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Gemeinde trägt Privatgrundstück wegen Brückenerneuerung ab!

Guten Tag, ich hoffe jemand kann mir bei einem Problem mit der Gemeinde weiterhelfen:

Mein Grundstück grenzt an einen Unterführungseingang einer Brücke.
Unter der Brücke verläuft ein kleiner Bach.

Die Gemeinde hatte im August 2014 die Baumassnahmen der Erneuerung der Brücke im Dorfblatt angekündigt, allerdings
ohne genaues Datum anzugeben, nur Baubeginn Frühjahr 2015.

Jetzt kam ich Gestern nach Hause und musste mit Entsetzen feststellen dass ich
einen Bagger auf meinem Grundstück stehen habe (Auf meinem PKW Parkplatz) und meine
Grundstückseinfriedung wurde unsanft mit dem Bagger herausgenommen, auf einer Fläche von etwa 3m2 wurde der
Boden inklusive Edelsplitt abgetragen und hier klefft jetzt ein 3m tiefes Loch, meine Hecke ist auf 3m länge komplett
verschwunden.

Ich habe von der Gemeinde weder ein Schreiben zum Baubeginn bekommen noch wurde ich darüber informiert
dass mein Grundstückt benutzt werden muss für die Baggerarbeiten, geschweige denn dass mein Grundstück
teilweise abgetragen wird.

Zudem werden Spundwände gerammt wodurch ich Risse am Haus befürchte. Hätte die Gemeinde nicht bei solchen
Baumassnahmen den Zustand meines Hauses vor Baubeginn dokumentieren müssen, Risse usw...?

Direkt am nexten Morgen habe ich dann bei der Gemeinde angerufen und ganz höflich gefragt ob mein Grundstück
nachher wieder in original Zustand versetzt wird und wie lange ich mein Parkplatz nicht mehr benutzen kann sprich
ob sie nicht den Bagger abends wo anders setzten könnten so dass ich mein Parkplatz weiterhin nutzen kann.

Als Antwort bekam ich der Boden würde wieder aufgefüllt werden alles andere müsste ich selbst wieder gestalten.
Den Bagger würden sie dann abends umstellen kein Problem.
Die Grundstückseinfriedung allerdings müsste leider nach Gesetz so und so entsorgt werden da Bahnschwellen geträngt sind und somit giftige Ausdunstungen verursachen (die Bahnschwellen stehen dort schon seit 1979 viel ausdunsten kann da nicht mehr...zudem habe ich sie jedes Jahr mit Holzlasur angestrichen).

Desweiteren könnte ich froh sein dass ich die Entsorgungskosten nicht übernehmen müsse. Aber das halbe Dorf hat Bahnschwellen verbaut...dann müsste ja jetzt jeder seine Bahnschwellen rückbauen?

Und man bräuchte mich nicht Persöhnlich informieren da die Baumassnahmen öffentlich ausgeschrieben wurden.
Und dann wurde ich anschliessend abgewimmelt, die verschwundene Hecke und Splitt kamen dann erst gar nicht mehr zur Aussprache.

Baumassnahmen sollen übrigens 2-3 Monate dauern.

Jetzt meine Frage ist die Gemeinde hier im Recht, können die auf meinem Privatgrundstück machen was Sie wollen?
Ich denke nicht aber was kann ich dagegen machen?

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich denke nicht aber was kann ich dagegen machen?

Klage auf Unterlassung wegen der Weigerung, es wieder so herzustellen, wie es vorher war?
Klage auf Schadensersatz?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

machen Sie Bilder - ohne Ende. Bilder sind Beweismittel.

Auf die harte Tour können Sie mithilfe eines Anwalts eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Dann stehen die Bauarbeiten, man muss mit Ihnen reden usw. Abwimmeln lassen müssen Sie sich jedenfalls nicht, wenn Eingriffe auf Ihrem Grundstück stattfinden und Sie Vermögensschäden erleiden.

Bevor Sie allerdings eine einstweilige Verfügung erwirken, sollten Sie sich über Ihre Grundstücksgrenzen und ggfl. Dienstbarkeiten im Grundbuch vergewissern.

Ob die arrogante Tour eines Verwaltungsmitarbeiters das Mittel der Erwirkung der einstweiligen Verfügung auslösen sollte, halte ich für fraglich. Versuchen Sie, den Bürgermeister zu kontaktieren. Schreiben Sie diesem und setzen Sie eine - hier angemessen auch eine äußerst kurze - Frist zur Reaktion.

Die Aussage mit den Bahnschwellen ist Unsinn. Wenn der Bestandsverbau verboten wäre und zurückgebaut werden müsste, hätte die Deutsche Bahn ein Problem.

Befürchten Sie durch die Bauarbeiten Schäden an Ihrem Haus (Risse durch Absackungen) müssten Sie unverzüglich ein "Gutachten zur Beweissicherung" bei einem dafür besonders bestelltem Sachverständigen (i.d.R. Architekt) in Auftrag geben. Dieser stellt den Ist-Zustand fest und bringt Gibsstreifen an der Außenhaut des Gebäudes an. Einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung diese Kosten übernimmt, haben Sie nicht. Treten allerdings Schäden auf, und haben Sie das Ausgangsgutachten in der Hand, können Sie Ansprüche durchsetzen. Jedenfalls werden Sie in die unangenehme Situation gebracht, Ihren Schaden "beweisen" zu müssen.

Für jeden anderen Schaden haftet der Verursacher - und das ist der Bauunternehmer. Im Übrigen ist die einstweilige Verfügung auch gegen das Unternehmen des Bauunternehmens zu richten.




1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"Selbständiges Beweissicherungsverfahren" nennt sich das
http://www.leffeck.de/index.php/baumaengel/beweissicherung-din-4123

Selbstverständlich kann auch die Gemeinde nicht einfach mal so ein fremdes Grundstück benutzen und verwüsten. Das wäre ja wirklich ein starkes Stück! (... wenn die Eigentumsverhältnisse tatsächlich so sind wie geschildert)

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt auch darüber ggf. eine Sicherheitsleistung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von der Gemeinde zu verlangen bevor sie einem Betreten/Benutzen Ihres Grundstücks zustimmen.

Die einstweilige Verfügung ist zwar recht schnell zu erwirken.
Bis dahin könnte zunächst auch ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Ggf. müsste auch die Polizei einschreiten unbefugtes Betreten = Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung > ggf. Strafanzeige erstatten!
http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zapper79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für eure Antowrten...nachdem ich bei der Gemeinde mit Baustopp gedroht habe wurde alle ganz schnell super freundlich...Bagger wurde sofort vom Grundstück entfernt und mir wurde versprochen "allerdings nur mündlich) dass
das Grundstück wieder hergerichtet wird sobald die Brücke steht.
Berichte dann obs tatsächlich geklappt hat...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go446900-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es zwar noch nicht akut, aber es könnte eine ähnliche Situation eintreten. Deswegen würde mich interessieren, wie die Anlegenheit ausgegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

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