Gemeinde versäumt Leitungen ins Grundbuch einzutragen nun verkauft und bebaut

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
SummerJune
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinde versäumt Leitungen ins Grundbuch einzutragen nun verkauft und bebaut

Hallo Zusammen!

Fall: siehe Betreff

Nun soll Frischwasserleitung zu unseren Kosten verlegt werden, da Nachbar jetzt erst darüber Kenntnis gewonnen hat möchte er die Leitung nicht unter der erbauten Garage bzw auf seinem Grundstück haben.
Leitung seit BJ 1978 - Garage BJ1985

=>Kann sich Gemeinde hier einfach raushalten? Schließlich war es ihre Aufgabe die Leitungsrechte einzutragen. Auch gibt es keine Grunddienstbarkeit.

Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von SummerJune):
Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt?
Nein, aber hier gelesen.
Zitat (von SummerJune):
da Nachbar jetzt erst darüber Kenntnis gewonnen hat
Worüber hat der Nachbar Kenntnis gewonnen?
Zitat (von SummerJune):
Schließlich war es ihre Aufgabe die Leitungsrechte einzutragen.
Das weiß man woher?
Und warum stört den Nachbarn mit seiner >30 Jahre alten Garage gerade jetzt die Wasserleitung?

Was schreibt dir denn die Gemeinde eigentlich?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ich habe gar nicht verstanden worum es geht. Sollen neue Leitungen verlegt werden? Liegen aktuell Leitungen?Die Gemeinde hat schon mal gar nichts versäumt. Wenn dann hat er derjenige versäumt der gerne hätte, dass Rechte eingetragen werden.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich nehme an der Nachbar hat jetzt
(durch Bauarbeiten o.ä.) heraus gefunden dass sein Grundstück widerrechtlich durch fremde Wasserleitungen in seiner Nutzungsweise beeinträchtigt wird.
Was die Gemeinde damit zu tun haben soll verstehe ich aber auch noch nicht so recht- der Nachbar hat aber auf jeden Fall das Recht die Leitungen zu entfernen oder entfernen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SummerJune
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre Antworten. Bitte entschuldigen Sie. Leider bin ich davon ausgegangen das die Gemeinde in der Pflicht wäre wenn Sie Frischwasserleitungen zur Versorgung der HH verlegt dies auf nicht verkauften Grundstücken einzutragen. Damit im Nachhinein nicht eine Umlegung derer erzwungen werden kann. So wäre mein Verständnis gewesen. Danke nochmals für Ihre Aufklärung und Erläuterungen! Wünsche Allen ein schönes Herbst Wochenende!

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