Hallo Zusammen!
Fall: siehe Betreff
Nun soll Frischwasserleitung zu unseren Kosten verlegt werden, da Nachbar jetzt erst darüber Kenntnis gewonnen hat möchte er die Leitung nicht unter der erbauten Garage bzw auf seinem Grundstück haben.
Leitung seit BJ 1978 - Garage BJ1985
=>Kann sich Gemeinde hier einfach raushalten? Schließlich war es ihre Aufgabe die Leitungsrechte einzutragen. Auch gibt es keine Grunddienstbarkeit.
Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Gemeinde versäumt Leitungen ins Grundbuch einzutragen nun verkauft und bebaut
Verbaut?
Verbaut?
Nein, aber hier gelesen.ZitatHat jemand etwas ähnliches schon erlebt? :
Worüber hat der Nachbar Kenntnis gewonnen?Zitatda Nachbar jetzt erst darüber Kenntnis gewonnen hat :
Das weiß man woher?ZitatSchließlich war es ihre Aufgabe die Leitungsrechte einzutragen. :
Und warum stört den Nachbarn mit seiner >30 Jahre alten Garage gerade jetzt die Wasserleitung?
Was schreibt dir denn die Gemeinde eigentlich?
Ich habe gar nicht verstanden worum es geht. Sollen neue Leitungen verlegt werden? Liegen aktuell Leitungen?Die Gemeinde hat schon mal gar nichts versäumt. Wenn dann hat er derjenige versäumt der gerne hätte, dass Rechte eingetragen werden.
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Ich nehme an der Nachbar hat jetzt
(durch Bauarbeiten o.ä.) heraus gefunden dass sein Grundstück widerrechtlich durch fremde Wasserleitungen in seiner Nutzungsweise beeinträchtigt wird.
Was die Gemeinde damit zu tun haben soll verstehe ich aber auch noch nicht so recht- der Nachbar hat aber auf jeden Fall das Recht die Leitungen zu entfernen oder entfernen zu lassen.
Danke für ihre Antworten. Bitte entschuldigen Sie. Leider bin ich davon ausgegangen das die Gemeinde in der Pflicht wäre wenn Sie Frischwasserleitungen zur Versorgung der HH verlegt dies auf nicht verkauften Grundstücken einzutragen. Damit im Nachhinein nicht eine Umlegung derer erzwungen werden kann. So wäre mein Verständnis gewesen. Danke nochmals für Ihre Aufklärung und Erläuterungen! Wünsche Allen ein schönes Herbst Wochenende!
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