Guten Tag zusammen,
da ich nach ausgiebiger Google-Recherche leider keine Antwort auf meine Frage erhalten habe, dachte ich mir ich versuch mein Glück mal hier.
Wir wohlen aktuell in einem Zweifamilienhaus, in welchem wir das OG + DG bewohnen. Das EG gehört einer anderen Familie. Wir spielen nun gemeinsam mit dem Gedanken die Wohnungseinheiten durch einen Anbau zu erweitern. Da der Anbau je Wohnung allerdings in unterschiedlichen Dimensionen stattfindet, sind wir uns nun nicht sicher wie sich die Kostenverteilung des Anbaus auf die einzelnen Eigentümer verhält.
Erläuterung:
EG würde um 8m Anbau erweitert werden.
OG aber nur um 3m Anbau, der Rest von 5m wird dann ne Dachterasse.
Hier stellen sich uns nun zwei wichtige Fragen im Vorfeld:
1. Wie würden die dafür entstehenden Kosten durch die Eigentümer geteilt werden. Wird dies anhand m²/m³ je Erweiterung eines jeden Eigentümers berechnet oder vielleicht doch anders?
(Bei m² wird die Dachterasse in der Regel mit einem Viertel (1/4) zum Wohnraum gezählt so weit ich weiß!?!)
2. Wo steht das? Hierfür sollte es doch sicher eine rechtliche Grundlage geben.
Würde mich freuen wenn uns hier jemand eine Antwort bzw. einen Verweis auf die rechtliche Grundlage geben kann.
Freundliche Grüße
WMU
Gemeinsamer Anbau - Kostenverteilung
13. Februar 2020
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Frage vom 13. Februar 2020 | 15:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamer Anbau - Kostenverteilung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2020 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das ist keine Frage des Baurechts.Zitatsind wir uns nun nicht sicher wie sich die Kostenverteilung des Anbaus auf die einzelnen Eigentümer verhält. :
Man nehme sich einen gemeinsamen vorlageberechtigten Architekten, der das im Wege eines Bauantrages und einer ersten Kostenschätzung erledigen kann.
Erste Kostenschätzung---ist eine grobe Angabe. Die kann sich später noch ändern.
Der weiß auch, wie die Flächen von Balkonen und Terrassen berücksichtigt werden.
Es geht dann um die Erweiterung von Wohnfläche.
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