Gemeinsamer Gartenweg - wer schneided die Hecke?

24. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Olli&Jutta
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)
Gemeinsamer Gartenweg - wer schneided die Hecke?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Reihenhaus, Zugang zum Garten haben wir durch einen Weg von hinten. Dieser gehört durch TEilungserklärung allen 9 Parteien. Unser Nachbatr schneidet nie seine Hecke die an diesen Weg grenzt. Da ich pragmatisch veranlagt bin, habe ich das immer gemacht - ist auch ok für mich. Ich muß da aber z.B. mit Schubkarre, Kinderwagen oder Fahrradanhänger auch irgendwie durch. Insgesamt war da aber viel verholzt, und ich habe die Hecke nun in etwa auf das Niveau der anderen den Weg begrenzenden Hecken zurückgeschnitten (hab ihn vorher extra gefragt) Jetzt beschwer er sich daß er im Moment da durchgucken kann und meint ich darf seine Hecke nicht schneiden. Meine meinung ist daß der weg ja auch mir gehört und ich deshalb dort auch schneiden darf. Was meint ihr?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, steht diese (Teil-) Hecke des Nachbarn auf seinem Grundstück und schirmt sein Grundstück vor neugierigen Blicken von Leuten ab, die auf diesem gemeinsamen Gartenweg langmarschieren?

Wenn so richtig verstanden, dann ist er zur Pflege, sprich Heckenschnitt, verpflichtet, da er durch den Wildwuchs den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums nachhaltig beeinträchtigt.

Dass du bisher die Hecke mitgeschnitten hast, ist dir hoch anzurechnen. Nachdem du dich nun auch noch versichert hast, dass du die Hecke schneiden und auslichten darfst, kann er sich im Nachhinein nicht beschweren. Er soll mal zwei, drei Wochen warten, dann ist das auch alles wieder zugewachsen.

Nun zu deiner Frage: Schneiden darfst du ohne seine Erlaubnis nicht (hast du ja aber bis jetzt gehabt). Wenn er in der Zukunft die Hecke wieder nicht schneidet, dann würde ich ihn schriftlich auffordern, den Heckenschnitt vorzunehmen und ihm eine Frist setzen. Danach kannst du dann wieder selber schneiden, da du einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB hast.

Hoffe, dir damit geholfen zu haben.

LG aus dem verregenten Norden (fängt gerade an ordentlich zu plätschern).

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"Scientia potentia est."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olli&Jutta
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für den Tip.

Gruß Olli

3x Hilfreiche Antwort

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