Liebe Listenmitglieder,
das Grundstück kaben wir schon als Kinder von unserer Großmutter geerbt. Nun soll es sich um Bauerwartungsland handeln und mein Bruder will in seiner Geldgier unbedingt verkaufen. Ich dagegen will lieber abwarten und sehe das Grundstück als eine Art Altersvorsorge oder ggf. auch als Geschenk für meine Kinder.
Die Preisvorstellungen meines Bruders mir gegenüber sind völlig utopisch und entbehren jeglicher Realität.
Kann Mein Bruder eine Teilung verlangen? Und wenn ja, kann ich dann die Hälfte, welche ich bewirtschafte auch selbst behalten?
Oder gibts da vielleicht Losentscheid?
Kann er seinen Anteil ohne zu teilen an Dritte verkaufen?
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Gruß Manfred
Gemeinsames Grundstück - Teilung verlangen?
24. Juli 2006
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Frage vom 24. Juli 2006 | 21:37
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 36x hilfreich)
Gemeinsames Grundstück - Teilung verlangen?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2006 | 11:06
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 988x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Juli 2006 | 07:08
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo Kater Fredy,
>>>er kann aber die gesammte Grundstück versteigeren lassen<<<
Hätte ich dann nicht sowas wie ein Vorkaufsrecht ?
Manfred
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juli 2006 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 988x hilfreich)
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#4
Antwort vom 28. Juli 2006 | 11:46
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 908x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 29. Juli 2006 | 15:13
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 579x hilfreich)
man könne auch warten, bis das Baulandumlegungsverfahren läuft.Bei Beteiligung der betroffenen Eigentümer kann man sich die Vermessungs- Norars- und Grundstückskosten ersparen.
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