Gemeinsames Grundstück - Teilung verlangen?

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)
Gemeinsames Grundstück - Teilung verlangen?

Liebe Listenmitglieder,
das Grundstück kaben wir schon als Kinder von unserer Großmutter geerbt. Nun soll es sich um Bauerwartungsland handeln und mein Bruder will in seiner Geldgier unbedingt verkaufen. Ich dagegen will lieber abwarten und sehe das Grundstück als eine Art Altersvorsorge oder ggf. auch als Geschenk für meine Kinder.

Die Preisvorstellungen meines Bruders mir gegenüber sind völlig utopisch und entbehren jeglicher Realität.

Kann Mein Bruder eine Teilung verlangen? Und wenn ja, kann ich dann die Hälfte, welche ich bewirtschafte auch selbst behalten?
Oder gibts da vielleicht Losentscheid?

Kann er seinen Anteil ohne zu teilen an Dritte verkaufen?

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Gruß Manfred


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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 988x hilfreich)

--- editiert vom Admin

29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Kater Fredy,
>>>er kann aber die gesammte Grundstück versteigeren lassen<<<
Hätte ich dann nicht sowas wie ein Vorkaufsrecht ?
Manfred

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 988x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

man könne auch warten, bis das Baulandumlegungsverfahren läuft.Bei Beteiligung der betroffenen Eigentümer kann man sich die Vermessungs- Norars- und Grundstückskosten ersparen.

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