Gemeinschaftseigentum Garten

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum Garten

Hallo,

wir sind ein fünf Familien Haus mit einem großen
Garten der Gemeinschaftseigentum ist. Nun gibt es Streitereien
um die Pflege dieses Garten. Ein Eigentümer will es selber machen und dafür bezahlt werden, wir aber wollen für den gleichen Preis einen Gärtner. Wie verhällt es sich hier und welche Merheit ist notwendig?

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30 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, das kenne ich doch nur zu gut :grins:

Da ich das gleiche Problem hatte, kann ich Dir jetzt nur sagen wie es bei uns ausging.....

Wir waren letztes Jahr 2 Eigentümer. Ich bin neu dazu gekommen, und es gab einen Gärtner. Nach ein paar Monaten teilte mir die ME mit, dass der Gärtner seine Arbeit nicht gut machen würde, und wir könnten die Pflege auch selbst vornehmen... Aha... Da eine HV beauftragt werden sollte und die erste ETV anstand ließ ich das mal so stehen.

Wir hielten es bis dahin so, dass sie mir alle 3-4 Monate eine Aufstellung der Kosten für das Haus vorlegte, und ich zahlte für ihre Putzfrau, wenn sie für mich das Treppenhaus und den Kellerbereich putzte. Für den Gärtner zahlte ich dann auch meinen Anteil. Nun war der Gärtner ja nicht mehr da, aber die ME berechnete mir weiterhin Gießarbeiten für den gemeinsamen Gartenbereich; für sich, ihre Mutter und ihrem Lebensgefährten. Dazu muss man sagen, dass der gemeinsame Gartenbereich schrecklich aussieht, es dort so gut wie nichts zu gießen gibt, und ihr eigener Gartenbereich mit Sondernutzungsrecht üppig bepflanzt ist.

Da es sich dabei wohl um ein Missverständnis handelte zahlte ich, sagte aber, dass ich künftig sie nicht mehr dafür bezahlen würde, sondern auch gern mich an der Pflege beteilige. Dies war ihr nicht recht, und sie regte sich tierisch darüber auf.

Es kam zur ersten ETV, und ich hatte die HV gebeten, als TOP die Gartenpflege mit aufzunehmen. Mein Vorschlag war ein Gärtner, aber die ME weigerte sich, wollte von mir bezahlt werden. Nach langen Diskussionen kamen wir zu keinem Ergebnis, also konnte es darüber keinen Beschluss geben. Es blieb wie gehabt: Sie möchte keinen Gärtner, sondern selbst pflegen, also kann sie das machen, aber ich muss sie dafür nicht bezahlen. Mein Vorschlag war damals ein Pauschalbetrag, aber sie wollte nach Stunden abrechnen, und diese kann ich nicht nachvollziehen bzw. kontrollieren. Deswegen stelle ich mich quer.

Warum?

1. Es kam zu keinem Mehrheitsbeschluss.

2. Ein ME ist nicht dazu verpflichtet, einen anderen ME für Arbeiten in Eigeninitiative zu bezahlen.

Nun hat sie vor ein paar Monaten ihrer Mutter eine von ihren 2 Wohnungen überschrieben. Somit haben die beiden die einfache Mehrheit und können mich beim Thema Gartenpflege überstimmen. Also werden wir auch in diesem Jahr keinen Gärtner haben, aber ich kann einen auf meine Kosten beauftragen, wenn ich mich nicht selbst drum kümmern möchte oder kann. Meine Mieter werden diese Aufgaben also übernehmen müssen, oder sie zahlen einen Dritten dafür.

Es kann jedoch trotzdem kein Beschluss zu Stande kommen, in dem ich verpflichtet bin, die beiden für die Gartenpflege zu bezahlen.

Ihr habt also gegen eure ME eine Mehrheit. Daher kann beschlossen werden, dass ein Gärtner beauftragt wird. Sollte sie diesen nicht zahlen wollen kann sie sich selbst um die Gartenpflege kümmern, aber euch dies nicht in Rechnung stellen.

Das Problem aber ist, dass sie ja dadurch den Gärtner machen lassen könnte, aber selbst nichts dafür zahlt. Es müsste also eine Hausordnung geben bzw. so eine Art Kehrwoche für die Gartenpflege. Der Gärtner kommt nur für euch, und sie muss sich kümmern, wenn sie dran ist.

Ob sie durch den Mehrheitsbeschluss dazu verdonnert werden kann, sich an den Kosten für den Gärtner zu beteiligen, weiß ich nicht genau.

Auf jeden Fall müsst ihr sie nicht dafür bezahlen, und ihr könnt einen Gärtner beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


Eigentlich verhällt es sich so, das ich mich
an den Gartenarbeiten auch beteiligen will.
Es ist nur so, das der andere ME alles machen will und dafür bezahlt werden möchte.
Ein Gärtner würde es aber für den gleichen Preis machen und deshalb der Gärtner.

Leider haben wir auch keine Mehrheit weil den anderen ist dies egal.
Muß ich den ME bei Merheitsbeschluss für ihn trotzdem bezahlen?

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wie schon gesagt: Du musst dem anderen ME nichts bezahlen, schon gar nicht, wenn Du Dich sogar selbst an der Gartenpflege beteiligen möchtest.

Der ME kann keinen zur Bezahlung zwingen, und er kann auch nicht verlangen, dass nur er die Gartenpflege macht. Das steht ihm einfach nicht zu, denn es ist eine Gemeinschaft. Wenn er allein regieren möchte, dann muss er sich sein eigenes Haus kaufen und allein dort leben.

Selbst wenn sich die anderen ME sich dieser Diskussion entziehen möchten und sogar bereit wären, den anderen ME für die Gartenpflege zu bezahlen, dann ist das denen ihr Ding und verpflichtet Dich auch dann nicht, es ihnen gleich zu tun.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Also bei Dinsche ist das so eine besondere Situation mit den 2 oder 3 Eigentümern.

Mit 5 Eigentümern sollte eine normale Beschlussfassung möglich sein. Eine einfache Mehrheit reicht aus. Alle sind an den entstehenden Kosten zu beteiligen.

Die unterliegende Minderheit muss den Beschluss akzeptieren. Das Recht der Beschlussanfechtung steht jedem frei. Aber sch schätze mal, dass ein solcher Mehrheitsbeschluss Bestand haben wird.

lg R.M.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du hast mich da anscheinend falsch verstanden, und auch überhaupt die komplette Frage.

Die Frage war, ob der TE dazu verdonnert werden kann, dem anderen ME Geld für die Gartenpflege geben zu müssen, obwohl er das nicht möchte.

Die Antwort darauf (ganz egal wie viele Eigentümer auch da sein mögen) ist, dass er das nicht tun muss.

Entweder, der Garten wird von den Eigentümern selbst und gemeinschaftlich gepflegt, oder es wird ein Gärtner beauftragt. Sollte die komplette Gemeinschaft damit einverstanden sein, einem ME das Geld dafür zu geben, dann können sie das, aber dazu kann man keinen zwingen, auch nicht per Beschlussfassung.

Und wenn so ein Beschluss zu Stande kommen würde, dann ist diesem zu widersprechen, und er würde auch für nichtig erklärt. Viele meinen nämlich, schon so ein Beschluss allein wäre rechtens, aber dem ist nicht so.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Dinsche: ich vertrete hier schlicht eine andere Ansicht: egal an wen ein Auftrag zur Gartenpflege erteilt wird, müssen sich alle Eigentümer an den Kosten beteiligen. Alles andere macht eine vernüftige Verwaltung schlicht unmöglich. Wie soll ich denn da Gartenpflege oder Hausreinigung in einer 50 WE Anlage vernünftig geregelt bekommen, wenn jeder sein Ding machen kann und möglicherweise kostenmäßigt nicht zu beteiligen wäre?

lg R.M.

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das Thema wird im aktuellen WEG behandelt, also lies es doch bitte nach, wenn Du mir nicht glauben magst. Dadurch dass es bei uns Thema war habe ich mich damit befasst, und deswegen stehe ich absolut dazu, dass die ME nicht verpflichtet sind, einen anderen ME für Gartenpflege zu bezahlen, besonders wenn er dies gern selbst machen möchte.

Zum anderen glaube ich kaum, dass der andere ME, der sich bezahlen lassen möchte, für seine Tätigkeiten Rechnungen schreiben kann bzw. darf. Wie soll das sonst offiziell mit der WEG abgerechnet werden? Schwarzarbeit? Keine gute Idee, wenn man sich nicht so gut versteht, oder? Genau das war auch eine meiner Argumentationen, und dies wurde mir von der HV bestätigt.

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#8
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

nun ist es so, das die hv den me auf 420 e basis anstellen will. dies ist mir ein dorn im auge weil auch genau diese leute denken es sei ihr haus und ihr garten und die anderen sollen zahlen.

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#9
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

nun ist es so, das die hv den me auf 420 e basis anstellen will. dies ist mir ein dorn im auge weil auch genau diese leute denken es sei ihr haus und ihr garten und die anderen sollen zahlen.

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dies kann und darf die HV nicht eigenmächtig entscheiden. Es bedarf hierfür einen Beschluss.

Wird denn der ME eine Rechnung dafür schreiben können? Das wäre eine interessante Frage, die gestellt werden muss.

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#11
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@tomatako

Grundsätzlich darf eine Verwaltung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einstellen, wen sie möchte.

Dies ist meines Erachtens auch so, wenn es sich um jemanden handelt, der Eigentümer in einem der verwalteten Objekte ist.

Da es eine Hausverwaltung gibt, unterstelle ich mal, dass es eine irgendwie geartete Regelung gibt.

Entweder wurde per Beschluss festgesetzt, wer die Gartenarbeit verrichtet oder durch den Verwaltervertrag hätte die Verwaltung freie Hand, sich jemanden auszusuchen.

Gibt es denn eine Grundlage dafür, dass die Hausverwaltung selbst auch Gartenarbeiten auf Rechnung der Gemeinschaft durchführen kann?

Wenn ja, wird man wohl schwerlich unterbinden können, dass die Arbeit von einem Eigentümer (im Anstellungsverhältnis bei der HV) erbracht wird.

Diese gärtnerische Person ist natürlich nicht frei in ihrem Tun. Wenn z. B. mal beschlossen wurde, Rasenmähen so und so oft (sorry, ich habe keine Ahnung von Gartenarbeit), dann ist das im Grundsatz zu erfolgen. Eigenmächtiges Beschneiden von Bäumen käme dann erstmal nicht in Frage. Und diese Person hätte alle Rechte und Pflichten, wie es jeder Angestellte hat. Und da er angestellt wäre, müsste er ja auch keine Rechnung schreiben.

Zum Geldfluß:
Wenn dieser Eigentümer tätig würde, würde er nicht von einzelnen Eigentümern bezahlt, sondern von der Gemeinschaft als solches. Schließlich zahlt man ja ein monatliches Hausgeld an die, wichtig, Gemeinschaft. Alle entstehenden Kosten werden aus diesem Topf bezahlt. Wenn man das Hausgeld kürzen würde, weil einem irgendein Beschluss nicht passt, würde man der Gemeinschaft Geld vorenthalten.

Ob Gelder rechtmäßig und den Beschlüssen entsprechend ausgegeben wurden, wird durch die Genehmigung der Jahresrechnung beschlossen. Hier kann eine Gemeinschaft auch einzelne Positionen nicht genehmigen. Dies kann von beiden Seiten binnen monatsfrist angefochten werden.

Lernender

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#12
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


die ganzen jahre zuvor wurde der garten in eigenarbeit gemacht. erst jetzt will eine familie den ganzen garten eben alleine gegen
bezahlung machen.

mich intressiert einfach nur ob man mich durch mb dazu zwingen kann keine ga mehr zu
machen und dafür den bei der hv neu angestellte me zu bezahlen. eigentlich mache
ich und auch der nachbar gerne ga und wir könnten uns auch das geld sparen.

gruß tomatako

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#13
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@tomatako

ich nehme mal ein anderes Beispiel:
Wenn bisher der Flur in Eigenregie geputzt wurde, kann beschlossen werden, dass dies an ein Unternehmen vergeben wird.

An diesen Beschluss sind auch diejenigen gebunden, die eigentlich gerne weiter selber putzen möchten. Also müssen sie auch diese Kosten tragen. Ausschlaggeben ist nicht, ob mir eine Putzhilfe passt oder nicht, sondern alleine, ob die Arbeit vertragsgemäß durchgeführt wurde.

Es gibt halt Beschlüsse, die man nicht so mag. Aber nichts desto trotz sind sie für mich als Eigentümer i. d. R. verbindlich. Exakt so, wie es R.M. beschrieben hat.

Also bleibt erstmal die Frage weiter im Raum, ob es eine vertragliche Absprache mit der HV gibt, dass sie die Gartenarbeit selbst auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft durchführen kann oder nicht. Oder kann sie sie nur selbtständig vergeben oder muss es für diese Angelegenheit einen Beschluss geben, dass es jetzt anders als vorher gemacht wird.

Wenn Ihr beschließen solltet, dass die Gartenarbeit extern vergeben und nicht mehr in Eigenregie durchgeführt wird, wäre es vielleicht sinnvoll, konkretes mit in den Beschluss aufzunehmen. Sowas wie die Punkte Rasenmähen, Hecke schneiden, Blumen pflanzen u. a. Dann gibt es konkrete Richtlinien für die/den Durchführenden und je genauer, desto weniger Streitpunkte über die Qualität der Arbeit.

Lernender

-- Editiert von lernender am 14.03.2008 18:09:49

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#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Lernender: danke für die Unterstützung.

kleine Anmerkung noch: der ME muss nicht bei der Hausverwaltung angestellt sein, sondern kann auch direkt Arbeitnehmer, und die WEG Arbeitgeber sein. natürlich mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten. D.h., auf den Lohn (geringfügige Beschäftigung) kommen für die Gemeinschaft noch mal 30kommairgendwas Prozent Arbeitgeberanteile an Steuern und Sozialversicherungen drauf. Insofern hat das - @dinsche - weder mit Rechnung noch mit Schwarzarbeit was zu tun.

lg R.M.

PS @Dinsche: wenn ich wieder im Geschäft bin, werde ich mir das neue WEG noch mal zur Hand nehmen. Für Tips, wo ich suchen muss, bin ich immer dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn ihr meint, dass ein ME einfach für sich selbst entscheiden kann, die Gartenpflege allein zu übernehmen und dann auch Geld von den anderen ME zu fordern, dann bleibt von mir aus dabei.

Die ME bei uns wollte das letztes Jahr auch meinte ebenso, sich das Recht herausnehmen zu dürfen, und sie wurde erstmal von der HV aufgeklärt, dass sie das nicht darf, und somit war die Sache geklärt.

Der TE würde die Gartenpflege auch gern machen... So, und nun könnte er doch auch dafür Geld verlangen, gell? ;)

Ich bin leider auch erst ab Montag wieder im Büro und habe dort das WEG. Schaue gern nach. Das findet man, wenn ich mich recht erinnere, unter Gemeinschaftsflächen-Garten/Gartenpflege.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Dinsche: jetzt geht mir ein Licht auf, was Du meinst. Und ich stelle fest, wir reden schlicht aneinander vorbei.

quote:
Wenn ihr meint, dass ein ME einfach für sich selbst entscheiden kann, die Gartenpflege allein zu übernehmen und dann auch Geld von den anderen ME zu fordern, dann bleibt von mir aus dabei.


Davon, dass ein Eigentümer für sich selbst entscheidet und dann auch noch Geld fordert, war eigentlich nie die Rede. Es wurde immer ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft vorausgesetzt.

Du hast recht: meint ein einzelner Eigentümer, er könne etwas an sich reißen und dann auch noch Geld verlangen, dann muss sich keiner der anderen an den Kosten beteiligen.
Aber: Entscheidet die Gemeinschaft mehrheitlich, einen Gärtner zu beauftragen, dann mus sich auch der Heimgärtner dem fügen. Entscheidet sich die Gemeinschaft jedoch, einen Miteigentümer mit der Gartenarbeit zu beauftragen und zu bezahlen, dann muss sich eben der fügen, der lieber einen Gärtner beauftragt hätte oder es gar selber gern gemacht hätte.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


der me hätte schon die knappe merheit.
mir leuchtet nur nicht ein warum ich an einen nachbarn geld zahlen soll für arbeit die ich gerne mache.

der garten gehört uns schließlich auch also
habe ich eigentlich auch ein recht auf gartenarbeit.

sonst bräuchte ich keinen garten.

gruß tomatako

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ R.M.

Ja, darum ging es :)

@ tomatako

Kommt ein Beschluss zu Stande, dass nur der ME die Gartenpflege machen darf und dafür von der Gemeinschaft ein Entgelt erhält, dann könntest Du als Unterlegener innerhalb 4 Wochen Widerspruch einreichen. Das ändert zwar erstmal nichts an dem Beschluss, aber es wird eventuell dann vor Gericht entschieden, ob dieser überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

Die ME scheiterte bei uns, als es darum ging wie die Kosten für Gartenpflege abgesetzt werden. Sie kann keine Rechnung schreiben, und die HV braucht eine für die Abrechnung der Kosten. Mein Argument war: Schwarzarbeit unterstütze ich nicht!

Ich hatte damals, mal abgesehen von der Sache mit der Rechnung, eine monatliche Pauschale vorgeschlagen, statt Stundenlohn. Dies wurde verweigert. Klar, da ich berufstätig bin, erst am Abend Heim komme, kann ich unmöglich nachvollziehen, ob die ME tatsächlich 5 Stunden an einem Tag mit der Gartenpflege verbrachte. Mir wurde zwar dann mangelndes Vertrauen nachgesagt, aber damit hatte ich kein Problem ;)

Die Vertrauensfrage wäre womöglich auch bei Dir Thema, sollte ein Richter darüber entscheiden müssen. Dazu kommt, dass die Kosten für die WEG sich verringern, wenn auch Du Dich an der Gartenpflege beteiligst, und das wäre für die WEG ein finanzieller Vorteil ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@tomatako

quote:
Du schreibst:
mir leuchtet nur nicht ein warum ich an einen nachbarn geld zahlen soll für arbeit die ich gerne mache.
der garten gehört uns schließlich auch also
habe ich eigentlich auch ein recht auf gartenarbeit.
sonst bräuchte ich keinen garten.

Ein solches Recht auf Gartenarbeit gibt es nicht.

Ich versuch's mal mit einem anderen Beispiel:
Wir haben bei uns im Haus drei Aufzüge. Wenn ich jetzt sagen würde, dass ich gerne selber die Aufzugswartung dürchführen möchte weil es mir Spaß macht und es in meinem Fachbereich liegt, ist es nicht so, dass ich ein Recht darauf habe.

Entscheident ist hier, wie die Eigentümergemeinschaft über die Vergabe der Aufzugswartung beschließt. Es geht mir hier um diese Mechanik, die auf alles übertragbar ist, was so zu entscheiden ansteht.

Das ein eigenmächtiges Handeln in Ordnung wäre, ist nie gesagt worden und auch nicht gemeint gewesen. Kann man auch an keiner Stelle so lesen.

Was immer noch nicht beantwortet wurde, ist, ob die HV berechtigt ist, die Gartenarbeit in Eigenregie und auf Kosten der Gemeinschaft durchzuführen (indem sie den Eigentümer als Minijobber anstellt und ihn die Arbeit durchführen lässt). Hier müsste man in den Verwaltervertrag und ggf. andere Beschlüsse schaun. Und sollte die Gartenarbeit per Beschluss an den Eigentümer übertragen werden, unterliegt eine solche Durchführung natürlich auch bestimmten Bedingungen.

Lernender

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#20
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


@lernender

habe gerade dieses gefunden:

"Das Gericht zeigte auf , wie eine rechtlich
einwandfreie Lösung des Problems Gartenpflege aussehen könnte: Die Gartenarbeiten könnenn an eine Fremdfirma vergeben werden. Von den anteiligen Kosten kann jedoch berfreit werden, wer freiwillig selbst hand anlegt."

Kammergericht Berlin Az 24 W3064/93

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Mal wieder ein beispiel dafür, was Gerichte so Seltsames von sich geben. Mal abgesehen davon, dass es sich hierbei nur um einen Hinweis eines Kammergerichtes handelt, der nicht gleichzusetzen ist mit dem Beschluss in der eigentlichen Sache (Keine Verpflichtung für alle ME zur wechselnden Gartenpflege durch Mehrheitsbeschluss), kann mir mal einer erklären, wie das funktionieren soll? Die Arbeiten werden an eine Fremdfirma vergeben, aber jedes sechste mal Rasenmähen wird ausgesetzt und dies übernimmt ein Eigentümer, der nicht an den Kosten beteiligt wird. Jedes sechste Bewässern im Sommer, jedes sechste Unkraut jäten, jedes sechste Mal Sträucherschnitt (um mal das Beispiel einer 6er WEG aufzugreifen)
In anderen Zitaten des o.g. Urteils wird die Empfehlung übrigens auch etwas anders wiedergegeben (Beauftragung Firma, Zahlung alle) Leider hab ich den Urteilstext im Original nicht gefunden. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass per Beschluss einzelne Heimgärtner von der Kostenumlage befreit werden können, es jedoch aber keinen Anspruch hierauf gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


also die Gartenarbeit kann man sehr wohl aufteilen. es hat doch bisher auch gut funktioniert. habe in erfahrung gebracht, daß ich mich durch einen Antrag bei der Hausverwaltung von den Kosten befreien lassen kann um selbst Hand anzulegen.

Ich kann doch den Rasen mähen oder die Hecke
schneiden und der ME den Rest, wo ist das
Problem?

Es liegt darin das der ME sich weigert und
das ist nicht ok.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, erstmal... Aufzug und Garten sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und überhaupt nicht vergleichbar.

Das ist sehr wohl gut aufzuteilen.

Beispiel: Die Kehrwoche übernimmt für mich z.B. ein Hausmeisterservice. Die anderen ME wollen sie selbst machen. Also haben wir auf einem Kalender die Wochen aufgeteilt. In meiner Kehrwoche kommt der Hausmeisterservice, und der hat natürlich auch dementsprechend eine Kopie vom Kalender. Klappt prima.

Mit der Gartenpflege kann man das auch so machen. Schwierig wird es, wenn es im Sommer sehr heiss ist und morgens und abends gegossen werden muss. Wichtig ist, dass NORMALE Gartenarbeit wie z.B. Rasenmähen, Laub kehren und Blumen giessen in Eigenregie zu zu muten sind. Andere Sachen wie Baumschnitt muss ein ME nicht machen. Das ist im WEG klar definiert.

Wer macht also den Baumschnitt? Im Normalfall eine Firma. Die muss bestellt und bezahlt werden. Dann sind sich Eigentümer oft nicht einig, was und wie geschnitten werden soll. Gibt meistens Zoff bei den ETVs.

Würde also dieser ME die Gartenpflege allein für sich beanspruchen würde er wohl auch die Entscheidungen treffen wollen, was wann und wo geschnitten und gepflanzt wird, und das ist absolut nicht ok. Der Garten gehört der Gemeinschaft und nicht ihm allein, und genau da sehe ich das Problem beim TE.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


ja Dinsche genau so siehts aus und weil dieser ME mit seiner Familie meint ihm gehört das Haus wird es auch so kommen
das er denn Garten pflegt und bepflanzt wie
er es will.
Und das alles auf meine Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Und auf Kosten der anderen.. Deswegen verstehe ich nicht wie er die knappe Mehrheit bekommen könnte und die HV das unterstützt.

Auf jeden Fall kann das nicht von einem Tag auf den anderen beschlossen werden. Das wäre ein TOP für die nächste ETV. Die HV kann nicht einfach von sich aus beschliessen, dass der ME jetzt und sofort von den anderen Eigentümern bezahlt werden soll. Dafür müsste eh erst eine Summe fest gesetzt werden, etc.

Sollte es bei der ETV zu so einem Beschluss kommen würde ich sofort Einspruch bei Gericht einlegen. Nach ordnungsmäßiger Verwaltung hört sich das für mich nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Also wenn wir einen Eigentümer für die Gemeinschaft anstellen, bekommt der einen Arbeitsvertrag, wo sehr genau geregelt ist, was zu seinen Aufgaben gehört und was nicht. Daher kann der nicht einfahc irgendwas pflanzen oder so.

@tomatako: das wäre der einzig vorstellbare Weg: Du pflegst z.B. Pflanzfläche xy und wirst dafür von der Kostenbeteiligung freigestellt, der andere ME mäht Rasen und pflegt Pflanzfläche z, ehält dafür ein Eatgelt, das alle ME ausser Dir anteilig tragen (übrigens dann auch er selber).

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nette Idee, aber ich glaube, hier geht es darum, dass dieser ME komplett alles machen und dafür bezahlt werden möchte, ohne dass ein anderer rein redet ;)

Würde meinen, dass es vor Gericht entschieden werden müsste, und dann bin ich mal auf das Urteil gespannt :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@tomatako

Hast Du evtl. einen Link parat, durch den man an den Volltext des Berliner Kammergerichtsurteils kommt?

Lernender

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
tomatako
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)


@Dinsche

er könnte deshalb die knappe Mehrheit bekommen weil diese Familie (Kinder/Schwiegereltern) 2 Wohnungen im Haus haben. Wir und ein anderer Eigentümer
sind strikt dagegen und einem anderen ist
es egal weil seine Wohnung vermietet ist, und er mit allem nichts zu tu haben will.

Das heißt wir wären wegen einer Stimme die
Blöden und müßten bezahlen (wo wir aber selbst gerne GA machen) und die Familie schiebt sich gegenseitig das Geld zu.

Das geht mir und dem anderen ME absolut gegen den Strich.

Und der möchtegern Gärtner lässt sich auf keinen Kompromiss ein.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sooooo, habe was zum Thema aus dem WEG:

Gem. § 16 Abs. 6 WEG muss ein Wohnungseigentümer, der einer baulichen Veränderung ODER einer AUFWENDUNG, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, nicht zugestimmt hat, auch keine Kosten daran tragen.

Dann hier:

Ein Beschluss der vorsieht, dass in der Gartenanlage der Eigentümergemeinschaft einfache Pflegearbeiten wie KEhren, Unkraut-Jäten, Gießen, etc. nicht von einer Fachfirma vorgenommen werden, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden sollen, ist ebenfalls zu unbestimmt, da er nicht festlegt, wer wann, welche Arbeiten, in welchem Umfang zu erledigen hat (OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2004, 16 Wx 151/04 , NZM 2005, 261 ). Der Beschluss wird im Übrigen nicht nur anfechtbar, sondern auch nichtig sein, da jede Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Erbringung von Eigenleistungen in beträchtlichem Umfang im Allgemeinen für unzulässig gehalten wird (OLG Hamm, OLGZ 1980, 261 ). Die Beitragspflicht der Wohnungseigentümer ergibt sich aus § 16 Abs. 2 WEG : Sie besteht in der Bezahlung von Geld. Ein Eigentümerbeschluss über die Einführung einer persönlichen Dienstleistungspflicht - etwa die Übernahme von Räum- und Streupflichten - ändert im Ergebnis auch den in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel. Ein solcher Beschluss ist als vereinbarungsändernder Beschluss nichtig.

Das heißt im Prinzip, dass ein Eigentümer nicht dazu verpflichtet werden kann, ohne Bezahlung die Gartenpflege zu machen, aber auch, dass ein anderer Eigentümer, der sich dieser Aufgabe ebenfalls stellen möchte, keinen anderen dafür bezahlen muss, wenn er es nicht für nötig hält.

Entweder, die Gartenpflege wird in Eigenregie von allen Wohnungseigentümern, eben nach Absprache, gemacht, oder es wird eine Fachfirma beauftragt, es sei denn ALLE sind sich einig, dass ein Eigentümer diese Aufgaben gegen Entgelt übertragen bekommt.

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