Gemeinschaftseigentum Stellplatz - bauliche Veränderung

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum Stellplatz - bauliche Veränderung

Hallo,

in unserer diesjährigen Eigentümerversammlung ist von den anwesenden Teilnehmern und dem Verwalter festgelgt worden das wir - als einzige Nutzer - nicht mehr auf dem Stellplatz stehen dürfen, auch nicht zum be- und entladen.

Wir standen vorher genau einen Tag, besser eine Nacht dort...
nun sollen wir einen Nutzungsvertrag abschliessen. Wenn wir keinen abschliessen, was wir getan haben dürfen wir dort überhaupt nicht stehen...

Dann sind die noch einen Schritt weitergegangen und wollen dort einen Fahradstellplatz draus machen. Das ist doch eine bauliche Veränderung und daher eine einstimmige Sache oder seh ich das falsch?

Versteht mich nicht falsch, der Stellplatz grenzt genau an unsere Terassentür und alle haben einen Tiefgaragenstellplatz.

Es ist dher reine Schikane, da wir die Wohnung aus einer Zwangversteigerung, zwei große Autos fahren, einen begrünten Garten und einen großen erzogenen Hund haben und daher für den Stellpatz bezahlen sollen - das ist mir von einer Eigentümerin so gesagt worden, als ich mit ihr ein Gespräch suchte.

Aber wir sind doch nicht Eigentümer der billigeren Variante.

Versteh das einer....
Grüße MMotte

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4 Antworten
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Motte,
naja, du kommst in eine Gemeinschaft, da fragt man schon, was üblich ist, um gute Nachbarschaft zu halten. Wenn du die Wohnung aus einer Zwangsversteigerung hast, floss eventuell kein Wohngeld und die anderen Eigentümer mußten für den Vorbesitzer zahlen. Also unterstelle den neuen Nachbarn nicht gleich schlechtes, sonst wirst du keine Freude haben, dort zu wohnen.
--
Nun aber zu deiner Frage: Wenn in der Teilungserklärung dieser Platz als "Parkplatz" eingetragen ist, dann kann das nur einstimmig geändert werden.
Aber findest du es nicht in Ordnung, für einen Parkplatz, den du nutzt, auch zu bezahlen? Biete doch von dir aus eine monatliche Zahlung (z.B. 10-15 €) an, die dann in die Rücklage fließt.
Wenn dort Fahrradständer gebaut werden sollen, egal, als was die Fläche ausgeschrieben ist, dann benötigt man tatsächlich die Allstimmigkeit.

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#2
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

mit denen ist kein reden sika, der verwalter fühlt sich mit den intigraten wohl, dadurch kann er prima seine interessen durchdrücken. es sind alles leutchen über 50 und nicht einer will was vom WEG gesetz wissen.

die wohnung stand vorher leer und wir haben dieser erst als mieter bezogen.

30 EUR sind vom verwalter festgesetzt worden. uns wurde einfach ein mietvertrag zugeschickt mit der maßreglung das wir sonst verklagt werden. wir haben dann interveniert und gesagt das wir nach §15 dort stehen dürfen. nun ist das in der diesjährigen ETV eben auch das verboten worden.

es ist nicht beschlossen worden ein nutzungsvertrag, weder nutzungsentgeldhöhe, weder welches töpfchen das geld kriegt.

10 EUR gehen wir ja mit, zumal derselbe verwalter bei einem seiner anderen vermietobjekte 16 EUR für einen außenstellplatz nimmt....

nun wächst es mit gras zu.
kann man nicht einen verkauf anstreben?
Aber das ist ja auch wieder einstimmig...

grüße mmotte

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Motte,
na, da sehe ich, du brauchst für die Zukunft ein gutes Nachschlagewerk. Empfehlenswert ist "Der Wohnungseigentümer" von Voker Bielefeld. Du wirst sicherlich noch manchen Strauß ausfechten müssen.
Ein Rat: Wenn du ans Klagen denkst - dieses passiert vor dem Amtsgericht (Streitwert). In WEG-Streitigkeiten kann es dir passieren, dass - auch wenn du Recht bekommst - du auf deinen Anwaltskosten sitzen bleibst und sogar noch die Hälfte der Gerichtskosten tragen mußt. Die Alt-Eigentümer waren bisher zufrieden, warum sollten sie mit dir zusammen gegen den Verwalter sein? Viele Dinge schleifen sich da ein. Das WEG interessiert viele nicht, die wollen nur ihre Ruhe.

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#4
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

danke sika0304,

das problem ist der verwalter, er ist wie die axt im walde und der rest kuscht. am anfang war die freude gross das wir eigentümer geworden sind...weil der verwalter gekündigt werden sollte - steht nächstes jahr an...nun haben wir schon mitgekiregt, das das unseren miteigentümern irgendwie doch besser erscheint den verwalter zu behalten...

wir waren jetzt das zweite mal in einer eigentümerversammlung und stehen mit unseren anfechtungen gegen den verwalter - z.b. sondernutzungsrecht garten - die gartenpflege geht durch alle eigentümer und wir müssen uns vom verwalter auslachen lassen.

naja dann bleibt es so und unsere interessen beulen wir dann irgendwie durch..

verklagen wollen wir nicht, dafür haben wir zu wenig zeit ;) und lust. sind den ganzen tag arbeiten. im beirat sind wir auch, aber gefragt werden wir nicht usw.

nix lebensnotwendiges sozusagen aber es nervt eben doch nach einer harten arbeitswoche, wenn man dann seinen kleinen garten geniessen will.....übrigens das wir hier sondernutzungsrecht haben und das keiner betreten darf das sollen wir nicht so hysterisch sehen....

danke fürs zulesen. :)
wenn es wieder dicke wird frag ich dich gleich sika0304.

grüße mmotte

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