Im Heizraum existiert eine Hebeanlage, die das Abwasser von den unter dem Niveau liegenden Waschmaschinen ins Fallrohr pumpt. Nachdem diese nun defekt ist, stellt sich die Frage, ob die Pumpe zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum gehört. Von 5 Eigentümern sind drei an diese Anlage angeschlossen, für die anderen besteht nicht einmal die Möglichkeit diese zu nutzen. Im Haus existiert kein Waschraum.
Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
29. September 2004
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Frage vom 29. September 2004 | 14:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
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#1
Antwort vom 29. September 2004 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Wenn nicht konkret in der Teilungserklärung etwas anderes festgelegt ist, dann ist das Gemeinschaftseigentum.
Die Kosten müssen von Allen getragen werden, auch dann, wenn keine Möglichkeit zur Nutzung besteht.
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