Genehmigung Bauantrag

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
lalala_lalala_79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Genehmigung Bauantrag

Hallo,

Angenommen jemand stellt einen Bauantrag auf einer Wiese in der Außenbebauung und dieser Antrag wird vom Landratsamt genehmigt. Alle angrenzenden Nachbarn haben auf dem Bauantrag unterschrieben.

Gesetzt dem Fall, dass ein Nachbar vor einigen Jahren bereits versucht hat auf seiner benachbarten Wiese einen Bauantrag ohne Erfolg zu stellen.
Was kann passieren wenn dieser Nachbar nach der Genehmigung des Bauantrags das Landratsamt verklagt weil in seinem Fall der Bauantrag nicht genehmigt wurde? Ist der genehmigte Bauantrag dann in Gefahr bzw. kann es passieren dass diese Baugenehmigung wieder zurückgezogen wird?

Viele Grüße,
Jürgen

Verbaut?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
jemand stellt einen Bauantrag auf einer Wiese in der Außenbebauung und dieser Antrag wird vom Landratsamt genehmigt.
Wie schön für den Antragsteller. Wahrscheinlich vom Bauamt?
Zitat (von lalala_lalala_79):
Alle angrenzenden Nachbarn haben auf dem Bauantrag unterschrieben.
Warum denn das? Was haben die Nachbarn da unterschrieben? Wollen die mitbauen?
Zitat (von lalala_lalala_79):
Was kann passieren wenn dieser Nachbar nach der Genehmigung des Bauantrags das Landratsamt verklagt
Dann wird es vielleicht teuer für diesen Nachbarn. Klagen kostet. Warum und was hat er denn jetzt unterschrieben? War das etwas ganz anderes als damals?
Damals wurde ihm aus x Gründen keine Baugenehmigung erteilt. Das kommt schon vor und man hatte ihm das damals auch begründet.

Wegen nicht genannter relevanter Angaben lassen sich hier keine Voraussagen treffen.
Aber Baugenehmigungen werden durchaus aus diversen Gründen auch mal zurückgezogen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
lalala_lalala_79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Der genehmigte Bauantrag wurde von einer Privatperson gestellt und vom Landratsamt als Anschlussbebauung genehmigt.

Im Rahmen dieses Bauantrags wurden vorab die Unterschriften der Nachbarn eingeholt zur Zustimmung des Bauvorhabens. U.a. auch von demjenigen Nachbarn der auf seinem benachbarten Grund nicht bauen durfte.

Nun möchte dieser Nachbar das Landratsamt verklagen weil er ja auch auf seinem Grund bauen möchte und nicht versteht warum nun das Landratsamt den Bauantrag seines Nachbarn genehmigt hat.

Die Frage ist, ob der genehmigte Bauantrag und damit das Bauvorhaben trotz der vorab eingeholten Nachbarszustimmung gefährdet sein kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
Die Frage ist, ob der genehmigte Bauantrag und damit das Bauvorhaben trotz der vorab eingeholten Nachbarszustimmung gefährdet sein kann.

Ja.
Da würde ich die Prüfung durch einen Fachmann empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nachgehakt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
Hallo,

Angenommen jemand stellt einen Bauantrag auf einer Wiese in der Außenbebauung und dieser Antrag wird vom Landratsamt genehmigt. Alle angrenzenden Nachbarn haben auf dem Bauantrag unterschrieben.

Gesetzt dem Fall, dass ein Nachbar vor einigen Jahren bereits versucht hat auf seiner benachbarten Wiese einen Bauantrag ohne Erfolg zu stellen.
Was kann passieren wenn dieser Nachbar nach der Genehmigung des Bauantrags das Landratsamt verklagt weil in seinem Fall der Bauantrag nicht genehmigt wurde? Ist der genehmigte Bauantrag dann in Gefahr bzw. kann es passieren dass diese Baugenehmigung wieder zurückgezogen wird?

Viele Grüße,
Jürgen

Der Außenbereich liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes und auch nicht im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils.
Der Antrag wird nach aller Wahrscheinlichkeit bis Sicherheit ebenfalls abgelehnt. Ein Anruf beim Bauamt und die Antwort werden sicherlich nicht anders aussehen. Selbst ein landwirtschaftlicher Betrieb hat dort hohe Hürden zu überwinden.

Die Abschlussbebauung liegt noch im Geltungsbereich. Nachbarunterschrift (die aber aus anderen Gründen vorgelegt werden musste z. B. Abstandsfächen) da, Abschlussbebauung keine Gefährdung.

-- Editiert von Nachgehakt am 23.03.2019 09:18

-- Editiert von Nachgehakt am 23.03.2019 09:23

Signatur:

Ein reger Geist sieht die Dinge immer wieder aus einem anderen Blickwinkel Luc de Clapiers V.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
U.a. auch von demjenigen Nachbarn der auf seinem benachbarten Grund nicht bauen durfte.
Ja, ich habe verstanden. Der hat jetzt als Nachbar auch zugestimmt? Gut. Und schön für den aktuellen Bauherrn.
Zitat (von lalala_lalala_79):
Nun möchte dieser Nachbar das Landratsamt verklagen
Ja, das hab ich auch verstanden. Soll er doch. Das ist nicht verboten.

Du hast leider meine Fragen nicht beantwortet.
Deshalb: Wegen nicht genannter relevanter Angaben lassen sich hier immer noch keine Voraussagen treffen.
-------------------------------------------


Zitat (von Nachgehakt):
Der Antrag wird nach aller Wahrscheinlichkeit bis Sicherheit ebenfalls abgelehnt.
Zitat (von lalala_lalala_79):
und vom Landratsamt als Anschlussbebauung genehmigt.
Den genehmigten Antrag ablehnen? Warum das? :augenroll:
Zitat (von Nachgehakt):
Die Abschlussbebauung liegt noch im Geltungsbereich.
Bitte was und wo? Wo steht was von B-Plan? :???:
Zitat (von Nachgehakt):
Abschlussbebauung keine Gefährdung.
Bitte was? :???:

Was sollte abgelehnt oder nicht abgelehnt werden?---Was meint Gefährdung einer Abschlussbebauung? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lalala_lalala_79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von lalala_lalala_79):
jemand stellt einen Bauantrag auf einer Wiese in der Außenbebauung und dieser Antrag wird vom Landratsamt genehmigt.
Wie schön für den Antragsteller. Wahrscheinlich vom Bauamt?
--> Bauantrag wurde vom privaten Bauherrn gestellt und vom Landratsamt genehmigt.

Zitat (von lalala_lalala_79):
Alle angrenzenden Nachbarn haben auf dem Bauantrag unterschrieben.
Warum denn das? Was haben die Nachbarn da unterschrieben? Wollen die mitbauen?
--> Nein, die Nachbarn möchten nicht mitbauen. Im Rahmen des Genehmigunsverfahrens wurden alle angrenzenden Nachbarn beteiligt und diese stimmten mit Ihrer Unterschrift dem Bauvorhaben zu.

Zitat (von lalala_lalala_79):
Was kann passieren wenn dieser Nachbar nach der Genehmigung des Bauantrags das Landratsamt verklagt
Dann wird es vielleicht teuer für diesen Nachbarn. Klagen kostet. Warum und was hat er denn jetzt unterschrieben? War das etwas ganz anderes als damals?
--> Damit ist die Nachbarsbeteiligung, s.o., gemeint.

Damals wurde ihm aus x Gründen keine Baugenehmigung erteilt. Das kommt schon vor und man hatte ihm das damals auch begründet.

Wegen nicht genannter relevanter Angaben lassen sich hier keine Voraussagen treffen.
--> Hoffe meine Antworten helfen weiter.

Aber Baugenehmigungen werden durchaus aus diversen Gründen auch mal zurückgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
Nun möchte dieser Nachbar das Landratsamt verklagen weil er ja auch auf seinem Grund bauen möchte und nicht versteht warum nun das Landratsamt den Bauantrag seines Nachbarn genehmigt hat.
Dann sollte der Nachbar das Landratsamt vor dem Klagen mal fragen, aus welchem Grund sein Antrag damals abgelehnt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nachgehakt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 71x hilfreich)

Die einzige Frage die hier überhaupt eine Bedeutung hat ist: Was verstehst du unter Außenbebauung?

Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter und du kannst die Wiese zuordnen.
Das entscheidende nach Baurecht ist, liegt die Wiese in einem Außenbereich oder im Innenbereich?
Im Außenbereich dürfen keine Wohnhäuser gebaut werden, es sei denn, es ist ein aktiver z. B. forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher Betrieb. Doch auch hier sind strenge Vorschriften einzuhalten.
Wenn in einer Gemeinde ein Baugebiet für Häuser, Gewerbe usw. erschlossen wird muss ein qualifizierter Bebauungsplan ausgearbeitet, genehmigt und letztendlich vorliegen. Kanal und Straßenausbau usw. werden danach ausgelegt. Also die Erschließung. Die ist im Außenbereich anders ausgelegt als in einem Wohngebiet.
Ist ja klar, wer baucht auf der Wiese einen Klo?

Da dieses Gebiet eigegrenzt ist, grenzt es natürliche an ein Gebiet auf dem nicht gebaut werden darf. Außengebiet. (Flächennutzungsplan besagt Nutzung Landwirtschaft, Naturschutzgebiet usw.) Hier gelten genau wie in einem Wohngebiet bauordnungsrechtlichen Vorschriften unter anderem Abstandsflächenvorgaben zum Nachbarbaugebiet. Nur ist hier außer Bauamt noch das Landwirtschaftsamt, Naturschutzamt usw. eingebunden.
Wenn ein Wohnhaus in einem landwirtschaftlichen Betrieb bestanden hat und ständig bewohnt war darf es auch weiter genutzt und renoviert werden, auch wenn es nun keine Landwirtschaft mehr gibt. Es darf aber nicht erweitert oder neu gebaut werden. Hier möchte ich mich aber nicht festlegen.
Befindet sich ein Wohnhaus oder Grundstück an einer solchen Grenze zweier Flächennutzungsplänen (Wohngebiet, Außengebiet usw.) kann unter Umständen von dieser Regelung die Abstandsflächen einzuhalten befreit werden, wenn der betroffene Eigentümer zustimmt u. die Ämter die betroffen sind, bzw. eingebunden werden müssen. Es ist ein kann und kein muss. Dazu ist ein Befreiungsantrag zu stellen.
Nun gibt es auch im Wohngebiet unter den Nachbarn diese bauordnungsrechtlichen Regelungen z.B. die Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargebäude, Grenze usw. so wie weitere Vorgaben des Bebauungsplanes wie gebaut werden darf. Gauben, Giebel, Dachneigung, Eindeckung, eingeschossig usw. Will ein Bauherr davon abweichen muss ein Befreiungsantrag gestellt werden und die betroffenen Nachbarn und Gemeinden und Ämter müssen zustimmen.

Zitat (von lalala_lalala_79):
Die Frage ist, ob der genehmigte Bauantrag und damit das Bauvorhaben trotz der vorab eingeholten Nachbarszustimmung gefährdet sein kann.

Nein, die Frage hatte ich schon beantwortet.
Unterschriften aller betroffenen Nachbarn sind da, genehmigt durch Amt und alles ist gut.
Das kann man in seiner Baugenehmigung auch nachsehen, einfach den Schreibtisch öffnen und loslegen. Im Notfall ist das Bauamt/Gemeinde der Ansprechpartner.

Zitat (von lalala_lalala_79):
Nun möchte dieser Nachbar das Landratsamt verklagen weil er ja auch auf seinem Grund bauen möchte und nicht versteht warum nun das Landratsamt den Bauantrag seines Nachbarn genehmigt hat.


Er kann vielleicht dieses Jahr nicht in Urlaub fahren weil die Gerichtskosten doch höher sind, als er gedacht hat.

:grins: Es dreht sich alles um den Bebauungsplan.

Zitat (von Anami):
Dann sollte der Nachbar das Landratsamt vor dem Klagen mal fragen, aus welchem Grund sein Antrag damals abgelehnt wurde.

sehe ich gerade, das kann er sich doch selber beantworten es steht ja schließlich in seinem Ablehnugsbescheid.

-- Editiert von Nachgehakt am 23.03.2019 20:28

Signatur:

Ein reger Geist sieht die Dinge immer wieder aus einem anderen Blickwinkel Luc de Clapiers V.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt):
Nein, die Frage hatte ich schon beantwortet.

Ja, aber leider falsch beantwortet ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
Ist der genehmigte Bauantrag dann in Gefahr bzw. kann es passieren dass diese Baugenehmigung wieder zurückgezogen wird?

Wenn das Gericht dem Landratsamt Fehler nachweist, kann es passieren, dass die Baugenehmigung zurückgenommen wird. Das kann dauern.
Hast du schon gebaut? Wenn deine Baugenehmigung Bestandskraft hat, dann kannst du bauen.
Die Sache mit dem Außenbereich (oder was immer du meinst mit Außenbebauung) ist nicht so einfach. Es kann sein, dass dein Grundstück noch im Innenbereich liegt und das des Nachbarn aber schon im Außenbereich. Da darf er nicht bauen.
Ich nehme an, es gibt keinen Bebauungsplan, also geht die Bebauung nach § 34 oder 35 BauGB . Schau mal rein. Es kann also sein, dass nebeneinanderliegende Grundstücke ganz verschieden zu betrachten sind.

1x Hilfreiche Antwort

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