Ist es möglich, dass die Stadt einen jahrelangen Schwarzbau genehmigt und der Besitzer dann die momentan gültigen Baubestimmungen einhalten muss? Und wie geht es, dass ewig nicht genehmigt wird, dann bei neuem Besitzer aber doch? Oder ein Fenster angeblich entfernt werden muss(Brandschutz) das schon ca. 20 Jahre an diesem Platz ist?
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Genehmigung eines alten Schwarzbaus
3. Mai 2010
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Frage vom 3. Mai 2010 | 14:08
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 17x hilfreich)
Genehmigung eines alten Schwarzbaus
Verbaut?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2010 | 16:05
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 639x hilfreich)
quote:
Verjährung gibt es im öff. Baurecht nicht.
Allerdings kann das Eingriffsrecht der Bauaufsicht verwirkt werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum(Zeitelement) von den Schwarzbauten weiß und nicht gehandelt hat(Vertrauenstatbestand b eim Bürger).
Bestandssschutz ungenehmigter Gebäude gibt es übrigens auch nicht...
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/baurecht/bauen-ohne-baugenehmigung-verjaehrung-145413
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