Geplante Dämmung Nachbarhaus ragt in meinen Balkon u. Terasse

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcus_k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geplante Dämmung Nachbarhaus ragt in meinen Balkon u. Terasse

Hallo zusammen,

ich bin Eigentümer von einem Reihenhaus Bj 1954. Die Häuser sind ca 2m versetzt gebaut, somit habe ich auf der Terrasse und dem Balkon jeweils links die Hauswand des Nachbarhauses.

Das Nachbarhaus soll nun komplett energetisch saniert werden, das würde für meinen Fall bedeuten dass mein Balkon/Terrasse aufgrund der angebrachten Dämmung ca.20 cm schmäler wird.
Darüber hinaus bedeutet das, dass meine Geländer angepasst , sowie der Auslass der Dunstabzugshaube versetzt werden muss. Letzteres bedeutet eine neue Kernbohrung und Arbeiten bei mir in der Küche bei denen das Abzugsrohr versetzt werden müsste. (20cm in Richtung Deckenmitte)

Muss ich das so hinnehmen?
Ich wurde bisher nur formlos darüber informiert. Die Architektin mein etwas lapidar "Sie wissen doch .... der guten Nachbarschaft zuliebe, sollte mach sich doch keine Steine in den Weg legen".

Verschiebt sich eigentlich dadurch Grundstücksgrenze?

Gruß
Marcus






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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48381 Beiträge, 17070x hilfreich)

Zitat:
"Sie wissen doch .... der guten Nachbarschaft zuliebe, sollte mach sich doch keine Steine in den Weg legen".


Schon der Spruch zeigt, dass die Architektin wahrscheinlich genau weiß, dass das Vorhaben rechtlich so nicht zulässig ist.

Grundsätzlich muss ein Überbau durch eine Wärmedämmung in vielen Bundeländern zwar geduldet werden. Nicht geduldet werden muss das jedoch, wenn dadurch bauliche Änderungen auf dem eigenen Grundstück erforderlich werden.

BGH-Urteil vom 14.6.2019 (Az.: V ZR 144/18)

Zitat:
Verschiebt sich eigentlich dadurch Grundstücksgrenze?


Nein

-- Editiert von hh am 19.06.2020 13:29

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#2
 Von 
Marcus_k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Info, genau so etwas habe ich gesucht

Gruß
Marcus

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33971 Beiträge, 5866x hilfreich)

Man möchte Mäuschen spielen...ob der TE mit dieser Entscheidung seinen Nachbarn beeindrucken möchte.

Vorsorglich wünsche ich schon mal ---> gute Nachbarschaft.

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#4
 Von 
Marcus_k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

TE ?

ich bin eigentlich die letzten 10 Jahre ganz gut mit denen klar gekommen.
Das Haus wurde als Mehrparteienhaus gebaut und hat einen großzügigen Anbau in dem ich wohne. Somit habe ich gleich 3 Nachbarn, quasi auf jedem Stockwerk einen anderen.

Es wird aber sowieso spannend, besonders da sich die Nachbarn in der Eigentümerversammluing über nichts einig werden.

Wenn jetzt noch rauskommt dass die Sache mit der Dämmung doch nicht so einfach über die Bühne gehen wird, platzt da die Bombe :devil:

Gruß
Marcus



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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33971 Beiträge, 5866x hilfreich)

TE bist in diesem Falle du---Thread-Eröffner.

Zitat (von Marcus_k):
Es wird aber sowieso spannend, besonders da sich die Nachbarn in der Eigentümerversammluing über nichts einig werden.
Ja, das liegt dann wohl nicht nur an der geplanten Sanierung. Dann wird es evtl. gar nichts. Noch nicht mal Streit mit dir.

Dass man 20 cm dick dämmt, verwundert mich schon. uU kann man zur Realisierung und weiterer guter Nachbarschaft eine höherwertige, aber etwas geringere Dämmstärke wählen. Ist aber nicht deine Sache.

Zitat (von Marcus_k):
Letzteres bedeutet eine neue Kernbohrung und Arbeiten bei mir in der Küche bei denen das Abzugsrohr versetzt werden müsste. (20cm in Richtung Deckenmitte)
Das ist natürlich durchaus ein Aufwand--- aber wieso weiter in Deckenmitte? Liegt das Abzugsrohr jetzt ganz genau an der Außenwand? Plüstert dem Nachbarn deinen Bulettenduft in die Wohnung??
Oder habe ich ein Vorstellungs-Defizit? ;)

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Der Nachbar könnte ja diese Wand innen in seiner Wohnung dämmen. Das ist zwar nicht optimal aber eine Lösung.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48381 Beiträge, 17070x hilfreich)

Zitat:
Es wird aber sowieso spannend, besonders da sich die Nachbarn in der Eigentümerversammluing über nichts einig werden.


Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft nach WEG-Recht zu der auch Du gehörst? Dann müssen auch noch andere Aspekte betrachtet werden.

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#8
 Von 
Marcus_k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft nach WEG-Recht zu der auch Du gehörst? Dann müssen auch noch andere Aspekte betrachtet werden.


Nein, ich bin zum Glück komplett unabhängig.

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