Gewährleistung

21. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
schwabehn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung

Hallo,

Ich versuche mich Eckdatenmässig kurz zu fassen.

Neubau 3 Jahre alt.
EG komplett gefliest mit Fussbodenheizung.

Silikonfugen (Boden-/Sockefliesen) an etlichen Stellen gerissen.
Übewiegend in einem Zimmer.
Größtenteils auch leicht an Türzargen/Boden.

Frage:
Fällt dies unter die Gewährleistung, oder muss ich dies "selber machen/zahlen"?
Gewährleistungszeit 5 Jahre (BGB)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Silikonfugen sind Wartungsfugen, die muss man selbst erneuern (lassen).

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Es käme wohl darauf an, was billiger wäre.
Der Nachweis eines Baumangels oder einfach selber machen.

Denn der Nachweis könnte ein entsprechendes Sachverständigengutachten erforderlich machen, hier besteht ein Kostenrisiko.



Was sagt der Bauträger dazu?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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