Gewährleistung bei Wasserschaden, Handwerker hat keine Zeit?

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)
Gewährleistung bei Wasserschaden, Handwerker hat keine Zeit?

Guten Morgen Liebe Gemeinde,
ich brauche mal euer Schwarmwissen.

Wir haben letztes Jahr ein Haus (BJ 1970) gekauft und renoviert. Für die Sanitären Renovationen haben wir einen Handwerker angestellt. Das war im Juni ca.
Jetzt ist uns gestern aufgefallen, dass sich im Gäste WC am Waschbecken das Wasser an der Wand durch den Putz drückt und eine schöne Linie bis zum Boden bildet.
Wir hatten vorher dort einen Wasserhahn, der direkt aus der Wand kam (wie im Garten), das hat der Handwerker insofern geändert, dass wir den Hahn jetzt normal auf dem Waschbecken haben.
Der Wasserfleck den wir entdeckt haben, befindet sich auch über dem Waschbecken (ca. 20cm darüber) und bahnt sich seinen Weg richtung Boden.
Jetzt gehen wir davon aus, dass das der "alte" Wasserhahn-Anschluss sein könnte, denn die Position würde passen.

Nun zur eigentlichen Frage:
Der Handwerker hat gestern zwar sein Bedauern ausgedrückt, aber gleich gemeint, er habe die nächsten Wochen keine Zeit hierfür. So, jetzt kann ich ja nicht 2 Wochen das Wasser abstellen und warten.
Soweit ich weiß, fällt das doch noch unter Gewährleistung bzw. der Handwerker muss hier Nachbessern, oder?
Wenn jetzt der Handwerker keine Zeit hat, muss ich ja einen anderen anstellen.
Wie verhalte ich mich hier?

Verischerung? Rechnung an den eigentlichen Handwerker schicken, obwohl es ein anderer gemacht hat? Ich bin da etwas ratlos und panisch ...

Ich hoffe auf eure Hilfe

Liebe Grüße
Tina

-- Editiert von Naloane am 14.02.2019 08:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, wenn das Wasser ab der Wandscheibe (d. alte Wasserhahnanschluss) austritt, denn erst ab da war der Handwerker tätig. Selbst prüfen wirst du es nur können, wenn Du die Abdeckung (Rosette) des Eckventils abziehst.

Sollte allerdings die meist weich gelötete Verbindung zwischen Zuleitungsrohr und Wandscheibe undicht sein, wirst Du das kaum dem Handwerker anlasten können.

Zitat (von Naloane):
Wie verhalte ich mich hier?


Du informierst den Handwerker mit Zugangsnachweis und forderst ihn auf den Schaden innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beseitigen.
Besondere Eilbedürftigkeit ist hier nicht zu erkennen, da Du das Wasser am Eckventil leicht abstellen kannst.

Du kannst aber auch erst selbst mal prüfen, ob das Eckventil noch festsitzt. Mit einem 17er oder 19er Maulschlüssel versuchen im Uhrzeigersinn zu drehen. Vielleicht hat sich damit das Problem der Undichtigkeit schon erledigt. Das Eckventil sitz dann zwar nicht mehr lotrecht, aber das optische Problem ist sicher nicht so nervend wie der Wasseraustritt und der Handwerker kann das dann wenn er Zeit hat mit Hilfe von Hanf oder Dichtungsband richten.

Suppt es aber weiter auch wenn Du das Eckventil zudrehst, liegt es vermutlich an der alten Lötstelle.

Dann würde ich sofort irgend jemand beauftragen, denn dann ist Eile geboten. Aber das wäre dann eben - weil alt - auch nicht in der Nachbesserungspflicht. In dem Fall würde ich auch die Gebäudeversicherung informieren, da das wasser bestimmungswidrig austritt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Berry,

der Schaden befindet sich nicht am Eckventil.

Ein Handwerker ist gerade da und schleppt Eimerweise Wasser aus meinem Bad, dass sich wohl schon seit Wochen dort angesammelt hat. Der Schaden ist in der Wand unter Putz und von Aussen nicht zu finden. Die Wand wurde von dem Handwerker jetzt freigelegt.

Es ist wohl die Verbindung zwischen "altem" und "neuem" Rohr, die Undicht ist. Diese Verbindung wurde damals von dem Handwerker gelegt, und da ein Fremdverschulden hier absolut ausgeschlossen werden kann, liegt meines Erachtens definitiv ein Gewährleistungsfall vor. Oder sehe ich das nicht richtig?

Der betroffene Handwerker ist Informiert und wird sich im laufe des Nachmittags bei uns blicken lassen um den Schaden zu begutachten.

VG Tina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, war es Aufgabe des Handwerkers an die bestehenden Frischwasserleitungen von 1970 eine Ergänzung/Verlängerung anzubauen, ein Eckventil zu setzen und dann einen neuen Wasserhahn anzuschliessen.

Ob eine Undichtigkeit zwischen alt+neu ein Gewährleistungsfall ist, kommt darauf an.
Bei der Jahreszahl 1970 schrillen bei mir jedenfalls alle Alarmglocken.
Für die früher üblichen verzinkten Rohre wird eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 Jahren angesetzt!


Habt ihr nach dem Kauf die Installationen erneuert?
Habt ihr geprüft, ob nicht verzinktes Stahlrohr und Kupfer wild gemixt sind?
Wenn nicht, dann lebt ihr mit total überalterten Leitungen, wo immer mit einem Schaden zu rechnen ist.
Falls die Undichtigkeit darauf zurückzuführen ist, dann wäre das nicht das Problem des Handwerkers.
Es wäre ganz genau zu schauen, wo die Undichtigkeit aufgetreten ist! Ggf. müsst ihr dem Handwerker sein Verschulden, das ihr ihm vorwerft, auch beweisen! Also nicht dran herummachen - keine Beweise vernichten!
Und sich schonmal drauf vorbereiten, dass der Schaden nur eingetreten ist, weil eure alten Leitungen marode sind.
https://www.wohnnet.at/sanierung/innensanierung/neue-wasserleitungen-8555502
https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0106/010608.php

Das ist auch nicht nur ferne Theorie.
In meinem Elternhaus Bj 1967 haben wir z.B. in den letzten Jahren ein wenig renoviert und uns auch die Wasserleitungen näher angeschaut. Wir hätten bei der Armaturen-Erneuerung gern die Eckventile gleich mit erneuert, das haben wir dann aber sein gelassen, weil das, was von den Rohren sichtbar war, überhaupt nicht mehr vertrauenserweckend aussah und zu befürchten war, dass die Demontage viel größere Arbeiten nötig macht als geplant waren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

1970, Lolle, waren aber bereits Kupferrohre Stand der Technik.

Tina,

mir ist auch aus Deiner ergänzenden Beschreibung nicht klar, was der Handwerker denn nun tatsächlich gemacht hat.

Hat er die Wandscheibe in die der alte Wasserkran eingeschraubt war entfernt, dann ein Verlängerungsstück angelötet und an dessen Ende ein neue Wandscheibe?

Oder hat er in die alte Wandscheibe ein Eckventil eingeschraubt, dann mit Flexrohr zum Waschtischkran verlängert.

Nur im ersten Fall würde ich den Handwerker in der Kostenverantwortung sehen.

Da Du jetzt aber schon einen anderen mit der Reparatur beauftragt hast. wird sich die Frage nach der Kostenübernahme eh erledigt haben; will sagen, der Ersthandwerker wird sich der Übernahme wohl verweigern.

Zitat (von Lolle):
Wir hätten bei der Armaturen-Erneuerung gern die Eckventile gleich mit erneuert, das haben wir dann aber sein gelassen, weil das, was von den Rohren sichtbar war, überhaupt nicht mehr vertrauenserweckend aussah und zu befürchten war, dass die Demontage viel größere Arbeiten nötig macht als geplant waren.

Dazu ein Praxistip Lolle: zunächst durch sehr starke Erwärmung versuchen das Eckventil zu lösen bis hin zur Verbrennung des Hanfs. Reicht das noch nicht, danach mit Kältespray arbeiten. Ist aber auch keine Garantie, das die Verbindung Rohr zu Wandscheibe unbeschädigt bleibt. Aber so kann man wenigsten festsitzende Eckventile erneuern.
Hab ich bei meinem Haus BJ 1965 6fach machen müssen, eine Verbindung (natürlich die, die am schlechtesten Zugänglich war) musste ich nachlöten.

Berry

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