Wir haben vor 2 Jahren eine ETW in einer 100 Jahre alten Villa gekauft. Diese wurde kernsaniert. Vor Kurzem riss der Natursteintürsturz über der Terassentür mittig durch, so dass jede statische Funktion verloren ging. Anders als in den Bauunterlagen verzeichnet, sind in dem Sturz keine Stahlträger eingearbeitet. Diese sollten bereits vor 100 Jahren dort eingebaut worden sein.
Bei der Sanierung wurde die Balkonanlage mit dem Sturz verbunden und darüber noch 2 Wohnetagen aufgebaut. Alles ist statisch geprüft und durch das Bauamt am Ende abgenommen worden. Keiner bemerkte den Fehler.
Der Bauträger stellt sich nun auf den Standpunkt, dass der Schaden nicht unter die Gewährleistung fällt, da der Fehler beim ursprünglichen Bau vor 100 Jahren durch den damaligen Bauherren verursacht wurde. Da er davon ausgehen konnte, dass alles in Ordnung war, muss nun die Eigentümergemeinschaft für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
Kann uns jemand die rechtliche Situation erklären?
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Gewährleistung durch Bauträger
1. Dezember 2009
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Frage vom 1. Dezember 2009 | 17:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung durch Bauträger
Verbaut?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2009 | 15:49
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 50x hilfreich)
Dem Bauamt muß doch das statische Gutachten in Kopie vorliegen. Aus dem ist ersichtlich ob ein neuer Sturz erforderlich gewesen wäre und wenn ja was für Lasten dieser zu tragen hätte.
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