Guten Tag,
Ein Bekannte hat ein Haus vor 2 Jahren gekauft. Wegen der 5jährigen Gewährleistung behält err 4% vom Kaufpreis zurück. Jetzt wird der Bauträger insolvenz. Der Insolvenzverwalter will das 4% Restzahlung(was im 2008 fällig wird) eintreiben und will ihn für die bestehenden Baumängel(wie Lüftung,Heizung,Wasserschaden..was bisher vom Bauträger noch nicht beseitigt wurde) ca. 60% von den Restzahlung gut schreiben( die 40% soll jetzt bezahlt werden).
Ich befürchte, dass in den nächsten drei Jahren vielleicht doch andere Baumängel auftreten wird, daher soll er den Vorschlag ablehnen. Dann wird die Gelegenheit bis zur Fälligkeit warten lassen. Meine Frage ist folgendes:
1. Was kann für Ihn Folge haben, wenn die Gewährleistungsfrist fällig wird und die Baumängel noch nicht beseitigt ist?
2. kann er den 60% Gutschrift für die Beseitigung der bestehenden Baumängel trotzdem gelten machen oder es wird noch mal ein neues Verfahren aufgelegt, geprüft und begutachtet?
3. Kann er nach der Gewährleistungsfrist den 4% Kaufpreis Zahlung weigern, da die bekannte Baumängel vom Bauträger bisher nicht ausgeführt wurde ? wird er wegen der Verweigerung vom Bank angeklagt ?
4. Kann er irgend eine Rechtschutzversicherung gegen den Fall abschliessen ?
Ich bedanke mich für Ihre/Eure fachkündige Unterstürzung
Gruss,
sucherat
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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, da Wissen ist begrenzt."
Gewährleistung wenn Bauträger insolvenz ist?
Verbaut?
Verbaut?
Rechtsschutz wird nie für laufende Fälle/Vorgänge gewährt.
Die Baufirma ist insolvent, da ist nichts mehr zu holen.
Forderungen deinerseits müssen auf die Gläubigerliste (wer weiss, an welche Stelle du da kommst).
Hier kommt Gewährleistungsrecht mit Insolvenzrecht in Kontakt, ich vermute, da kann dir nur ein kompetenter Anwalt helfen (evtl. über die Rechtsanwaltskammer vor Ort erfragen, wer sich auf Baurecht/Insolvenzrecht spezialisiert hat).
Meldet auf jeden Fall eure Ansprüche an den Insolvenzverwalter. Zahlungen würde ich keine mehr leisten, da die noch übrigen 4% der Bausumme möglicherweise nicht einmal ausreichen, die noch bestehenden Mängel zu beheben. Schlimmstenfalls wird man euch auf die Zahlung der Restsumme verklagen, dann müsst ihr im Gegenzug eure Forderungen geltend machen, notfalls in Form einer Widerklage.
Wenn irgend möglich, lasst euch solange die Firma noch irgendwie greifbar ist, die Gewährleistungsansprüche gegenüber eventuellen Nachauftragnehmern abtreten, so dass ihr mit euren Ansprüchen direkt an die ausführenden Firmen herantreten könnt (Bauträger machen selten alles allein). Anderenfalls habt ihr keine Chance, auch wenn ihr genau wisst welche Nachauftragnehmer an eurem Bau beteiligt waren, da ihr ja keinen Vertrag mit denen hattet.
Viel Glück!
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