Gewohnheitsrecht bei Gemeindegrund

13. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)
Gewohnheitsrecht bei Gemeindegrund

In einem anderen Beitrag habe ich bereits geschildert was meine Gemeinde vor hat. In dem Rahmen habe ich noch folgende Frage die vieleicht einer von Euch weis.

Ich habe 1998 ein Haus gekauft. Nun höre ich zum ersten mal das mein Gartenzaun ca. 1 meter auf Gemeindegrund steht. Ich habe ein Foto von 1970 auf dem der Gartenzaun auch schon da steht wo er jetzt ist. Im Rahmen der Straßenerneuerung will die Gemeinde nun, das ich meinen Gartenzaun den einen meter zurückbaue. Also Mauern usw. entferne und weiter hinten wieder aufstelle.

Hat man hier ein Gewohnheitsrecht?

Mein Nachbar sagt, das vor ca. 45 Jahren der damalige Bürgermeister zu den Anliegern sagte, das sie raus gehen sollen bis an die Straße damit die Gemeinde sich nicht um die Anlagen kümmern muss, was dann offensichtlich auch jeder gemacht hat.

Verzweifelte Grüße
KA

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Nein, Gewohnheitsrecht gibt es (so) nicht. Wenn die Gemeinde die erlaube Nutzung angemessen kündigt und diese Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstößt , sind die im Recht.

Am besten "abkaufen"

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#2
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Erst mal DANKE für die schnelle Antwort! Abkaufen geht nicht das die eine, wie ich jetzt weis, Straßenerneuerung icl. Gehweg machen wollen. Dafür brauchen sie den Grund. Nach über 45 Jahren einfach so ist i.O.? Versteh ich nicht! Mein Rechtsempfinden ist allerdings nie mit der Rechtsprechung konform und Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht immer das selbe :???:

Verzweifelte Grüße
KA

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#3
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Welche Rechtsprechung in deiner Phantasiewelt erlaubt die Enteignung durch abwarten......

Du hast 45 Jahre ein fremdes Grundstück genutzt ! bedanke dich uns gib es zurück

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#4
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Ich bin der Leidtragende! Nicht der Nutzer. Hat mir weder der Verkäufer noch der Notar noch sonst jemand beim Kauf des Hauses gesagt das es so ist wie es ist! Egal!! Dann ist es eben so!

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
beim Kauf der Immobilie erwirbst du ein bestimmtes Flurstück. Die Grenzen dieses Flurstück ergeben sich nicht in der Örtlichkeit, sondern nach den entsprechenden Katasterunterlagen, sprich das sogenannte Zahlenwerk.
Die Rechtslage ist so wie von meinen Vorschreibern geschildert, auch wenn es für dich bitter ist.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo, ich sag ja, dann ist es eben so. Ich hab ja nur mal eine Frage gestellt :sweat:

Ein Anlieger bei uns in der Straße hat einen Holzschuppen der mit einem Eck auf Gemeindegrund steht. Der hat auf Gewohnheitsrecht geklagt und Recht bekommen. Darf stehen bleiben. Deshalb dachte ich, gleiches Recht für alle, also auch für mich. Aber vermutlich wird es wieder so sein das ein Holzschuppen wieder was anderes ist wie eine Mauer und ein Gartenzaun. Der Schuppen steht seit 25 Jahren.

Aber trotzdem vielen Dank!


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#7
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Gewohnheitsrecht geklagt und Recht bekommen


Der hat auf "Verjährung" des Entfernungsanspruch des "Überbaus" geklagt und zahlt nur weil es "ungemessen" wäre abzureissen, für den Überbau eine Geldrente.

Und das einer vor einem Amtsrichter gewinnt muss nichts sagen. Das kann in der nächsten Instanz anders aussehen......

Aber Bestandsschutz für ne Mauer ?!?! Kaum

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Der hat auf Gewohnheitsrecht geklagt und Recht bekommen. Darf stehen bleiben. Deshalb dachte ich, gleiches Recht für alle, also auch für mich.
Selbstverständlich gilt das auch für dich. Auch dir steht das Recht zu, gegen die Aufforderung zu klagen.



Ansonsten sollte man einfach mal die Eintragungen in den offiziellen Dokumenten prüfen, ob die Gemeinde bezüglich der Ansprüche grundsätzlich im Recht ist.



quote:
Mein Nachbar sagt, das vor ca. 45 Jahren der damalige Bürgermeister zu den Anliegern sagte, das sie raus gehen sollen bis an die Straße damit die Gemeinde sich nicht um die Anlagen kümmern muss,

DAS hört sich jedoch nach einer widerruflichen Nutzungserlaubnis (Leihe) an.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch langjährige tatsächliche Übung, die von der Rechtsüberzeugung der Beteiligten getragen ist, entsteht. Seine Geltung endet durch staatlich gesetztes Recht (Gesetz) oder durch Bildung ihm entgegengesetzten neuen G. Da der moderne Staat immer mehr Lebensbereiche erfasst und diese mit den von ihm gesetzten Rechtsnormen in zunehmender Intensität reguliert, verliert das G. praktisch an Bedeutung. (http://www.rechtslexikon.net/d/gewohnheitsrecht/gewohnheitsrecht.htm)
In deinem Fall liegt relativ klar kein Gewohnheitsrecht vor, sondern du hast jahrelang gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass jemand dies gemerkt oder sich daran gestört hat. Wenn ich 10 Jahre lang jeden Tag zu schnell fahre und plötzlich geblitzt werde habe ich auch kein Gewohnheitsrecht schneller zu fahren als erlaubt.(der Vergleich hinkt zwar ein wenig, dient aber nur zur Verdeutlichung)
Dir steht es natürlich frei gegen die Maßnahmen der Gemeinde zu klagen, aber dein Nachbar mit dem überbauten Schuppen ist ein anderer Fall:
Der Tatbestand des entschuldigten Überbaus erfordert das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen:
•Bei dem Überbau handelt es sich um ein Gebäude (Bei Mauern, Zäunen usw. kann nach den allgemeinen Anspruchsgrundlagen Beseitigung verlangt werden)
(http://www.juraforum.de/lexikon/ueberbau)
Sieht nicht gut aus, würde ich sagen.
Gruß
Andreas


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