In unsere WEG hat eine Eigentümerin vor 8 Jahren unmittelbar am Kleinkinderspielplatz eine Ligusterhecke gepflanzt. Wir haben jetzt erfahren, dass Liguster bei Verzehr in allen Teilen ernsthafte Gesundheitsstörungen nach sich ziehen kann und möchten gerne, dass sie die Hecke entfernt. Über 50 % der Eigentümer unterstützen diese Forderung. Haben wir auch nach 8 Jahren noch einen Anspruch auf das Entfernen der Hecke?
Giftige Hecke am Spielplatz
Ich denke schon, denn ein Beseitigungsanspruch besteht! Es ist grobfahrlässig, was Ihre Nachbarin da getan hat! Bitte Fachmann zu Rate ziehen!
Gruss
Liguster ist eine oft gewählte Heckenart, da diese schnell wächst und wintergrün ist.
Bei einem Seminar, wo es um Kinderunfälle ging, sagte die Ärztin, um durch Pflanzen ernsthafte Vergiftungen zu erhalten, müßte man schon eine Salatschüssel voll essen.
Ich würde mich also erst einmal kundig machen, ob die Hecke wirklich so eine "extreme" Gefahr ist. Grundsätzlich sind doch bei kleinen Kindern auch noch die Eltern dabei, die mit ihren Kinder über die Gefahr, Dinge zu essen, die sie nicht kennen, reden sollten. In der Natur gibt es halt viele Pflanzen, die nicht eßbar sind.
Wir haben auch 2 kleine Kinder und eine Ligusterhecke. Passiert ist hier nie etwas.
Die Nachbarin wollte ja sicher auch niemanden gefährden sondern einen Sicht- und Lärmschutz zum Spielplatz herstellen.
Kundig machen und dann mit der Nachbarin vielleicht ein gemeinsames Vorgehen (und Kostenübernahme) abstimmen. Ich sehe hier die Gefahr, das ihr Unfrieden sät, wenn ihr sie auffordert, diese Hecke zu entfernen auch wenn ihr rechtlich wahrscheinlich das Recht habt. Bauliche Veränderungen im Außenbereich - und dazu gehören auch Pflanzen - können nur mit einstimmigen Beschluss vorgenommen werden. Wenn Sie aber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche hat, kann es auch sein, dass sie die Hecke nicht entfernen muss.
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Liguster ist eine oft gewählte Heckenart, da diese schnell wächst und wintergrün ist.
Bei einem Seminar, wo es um Kinderunfälle ging, sagte die Ärztin, um durch Pflanzen ernsthafte Vergiftungen zu erhalten, müßte man schon eine Salatschüssel voll essen.
Ich würde mich also erst einmal kundig machen, ob die Hecke wirklich so eine "extreme" Gefahr ist. Grundsätzlich sind doch bei kleinen Kindern auch noch die Eltern dabei, die mit ihren Kinder über die Gefahr, Dinge zu essen, die sie nicht kennen, reden sollten. In der Natur gibt es halt viele Pflanzen, die nicht eßbar sind.
Wir haben auch 2 kleine Kinder und eine Ligusterhecke. Passiert ist hier nie etwas.
Die Nachbarin wollte ja sicher auch niemanden gefährden sondern einen Sicht- und Lärmschutz zum Spielplatz herstellen.
Kundig machen und dann mit der Nachbarin vielleicht ein gemeinsames Vorgehen (und Kostenübernahme) abstimmen. Ich sehe hier die Gefahr, das ihr Unfrieden sät, wenn ihr sie auffordert, diese Hecke zu entfernen auch wenn ihr rechtlich wahrscheinlich das Recht habt. Bauliche Veränderungen im Außenbereich - und dazu gehören auch Pflanzen - können nur mit einstimmigen Beschluss vorgenommen werden. Wenn Sie aber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche hat, kann es auch sein, dass sie die Hecke nicht entfernen muss.
--- editiert vom Admin
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