Gilt ein Grundstück mit einer Garage noch als unbebaut?

29. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
msn537373-57
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt ein Grundstück mit einer Garage noch als unbebaut?

Gilt ein Grundstück in Sachsen, speziell in Radebeul, als bebaut, wenn sich darauf lediglich eine Garage befindet?

Wo kann ich das nachlesen?

Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Nach meiner Auffassung gilt das Grundstück als bebaut. Wozu sollte die Einstufung als bebaut oder unbebaut wichtig sein?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ein mit einer Garage bebautes Grundstück ist bebaut.
Nachzulesen ist evtl., ob die Garage dort erlaubt ist.

In Sachsen gilt die sächsische Landesbauordnung.
In Radebeul (LK Meißen) gelten weitere Vorschriften zu Grundstücken im Landkreis.
uU gelten auch Vorschriften des Umweltschutzes, dann Keis-Umweltamt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn537373-57
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Die Einstufung ist in sofern wichtig, als dass auf diesem Grundstück neben besagter Garage auch einiger ältere Obst- und ein Walnussbaum stehen.
Auf bebauten Grundstücken darf man diese problemlos fällen (was mir auch unverständlich ist) auf unbebauten darf man das nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zwecks Baumfällungen gibt es wieder andere kommunale Vorschriften. Die örtliche Baumschutzsatzung zB.

Ich glaube kaum, dass man auf allen bebauten Grundstücken in Sachsen oder im LK ohne weiteres Obst-und/oder Walnussbäume fällen darf.
Das sähe ja grauenhaft aus... den viele wollen *den Dreck* weg haben...

Es kommt darauf an, wo sich das Grundstück befindet. Innerhalb der Gemeinde, im Außenbereich...oder hat das Grundstück bzw. der Baum einen anderem Schutzstatus...usw.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zwecks Baumfällungen gibt es wieder andere kommunale Vorschriften. Die örtliche Baumschutzsatzung zB


Eben.
Was steht den in der ortlichen Baumschutzsatzung dazu?
Bei uns in Dortmund sind Obstbäume vom Schutz ausgenommen. Wallnusssträucher allerdings nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von msn537373-57):
als dass auf diesem Grundstück neben besagter Garage auch einiger ältere Obst- und ein Walnussbaum stehen.
Wo befindet sich das Grundstück bzw. die Bäume? Im Stadtgebiet Radebeul?

https://www.forstfachbetrieb.de/baum-faellen-radebeul/baumschutzsatzung/
Danach sind Walnussbäume nicht geschützt.

In Dortmund sind Walnusssträucher geschützt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Um diese Bäume letztendlich wirklich fällen zu dürfen, muss man nichtsdestotrotz zuerst einen Antrag dafür stellen, damit erst mal geprüft wird, ob auch alle wirklich Bedingungen erfüllt werden, die für eine Zustimmung notwendig sind.

Sollte eine Genehmigung dieses Antrags wirklich erfolgen, müssen aber eigentlich nahezu immer gleichartige Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, deren Größe und Anzahl danach bestimmt werden, was gefällt wurde (z.B. als Ersatz für einen großen, dickstämmingen Baum, dann drei kleine neue der gleichen Art). Diese Ersatzpflanzungen müssen aber eigentlich immer auf dem selben Grundstück erfolgen!

Teilweise kann man zwar auch Ersatzpflanzungen auf unmittelbar benachbarten Grundstücken leisten, aber das meist nur in einem gewissen Rahmen und das ist zudem stets ebenfalls an strenge Vorgaben gebunden und muss natürlich auch zuvor genehmigt werden.

Im Einzelfall sind eventuell auch Ausgleichszahlungen möglich, allerdings nicht für alle Ersatzpflanzungen, sondern meist nur für einen kleinen Anteil und billig sind die üblicherweise auch nicht.

Und ebenfalls wichtig:
auch wann(!) gewisse Bäume und Sträucher mit der evtl erteilten Genehmigung gefällt werden dürfen, ist geregelt: nämlich im Bundesnaturschutzgesetz. Für viele gibt es einen Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September. Das Fällen von Bäumen, sowie ein drastischer Kronenschnitt sind in diesem Zeitraum für die im Bundesnaturschutzgesetz erfassten Bäume verboten. Hält man sich nicht daran, kann es übrigens sehr teuer werden!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
msn537373-57
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Um diese Bäume letztendlich wirklich fällen zu dürfen, muss man nichtsdestotrotz zuerst einen Antrag dafür stellen, damit erst mal geprüft wird, ob auch alle wirklich Bedingungen erfüllt werden, die für eine Zustimmung notwendig sind.


Leider musste ich lernen, dass das so nicht richtig ist.
Zitat Radebeul Stadtgrün:"Der Walnussbaum ist auf bebauten Grundstücken in Radebeul nicht geschützt, egal welchen Stammdurchmesser dieser besitzt. "
Damit ist ein Antrag nicht notwendig.
Ersatzpflanzungen sind nicht notwendig, sondern lediglich "wünschenswert".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von msn537373-57):
Der Walnussbaum ist auf bebauten Grundstücken in Radebeul nicht geschützt, egal welchen Stammdurchmesser dieser besitzt. "
Da das Grundstück ein bebautes Grundstück ist und offenbar im Stadtgebiet Radebeul liegt, kannst du die Bäume fällen bzw. fällen lassen. In dem für alle Fällungen erlaubten Zeitraum.

Und deine Frage mit dem bebauten Grundstück war ernst gemeint?
Was ist eine Garage denn anderes als eine Bebauung, eine bauliche Anlage?

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