Glockenturm

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
Glockenturm

Weiß jemand ob ein Neubau von einem Glockenturm für eine Kirche genehmigungsbedürftig ist?

- Bauantrag erforderlich ?
- löst dies Abstandsflächen aus ?
- gibt es bei den Abstandsflächen besondere Rechte / Ausnahmen ?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
ob ein Neubau von einem Glockenturm für eine Kirche genehmigungsbedürftig ist?
Ja. Ist er.

Alles weitere ergibt sich aus Ort, Gesetzen, örtl. Vorschriften....

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
- Bauantrag erforderlich ?

Ja.



Zitat (von Fitta):
- löst dies Abstandsflächen aus ?
- gibt es bei den Abstandsflächen besondere Rechte / Ausnahmen ?

Unter Umständen ja, da kommt es auf den Einzelfall an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1518x hilfreich)

Ohne konkretere Infos kann das wohl niemand 100% beantworten. Es kann alles... hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Grundstück hat ein Baufenster. Das Baufenster ist bereits bebaut mit einer Kirche . Der Glockenturm ist von der Gemeinde gewünscht auf dem Grundstück direkt an der Grenze . Also außerhalb des Baufensters und an der Grenze wo eigentlich nur privilegierte Bauten stehen dürften wenn überhaupt z. B. Garage. Der Turm würde ja Abstandsflächen auf den Nachbarn werfen ...

Zitat (von cirius32832):
Ohne konkretere Infos kann das wohl niemand 100% beantworten. Es kann alles... hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Das Grundstück hat ein Baufenster.
Na und? Man mache eine Bauvoranfrage für den gewünschten Glockenturm.

In Berchtesgaden denken sie uU anders als in Husum oder Wolgast oder Freiburg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
und an der Grenze wo eigentlich nur privilegierte Bauten stehen dürften

Unter Umständen zählt ja auch der Turm zu den privilegierten Bauten?
Oder die Verantwortlichen ändern das Baufenster.



Zitat (von Fitta):
Der Turm würde ja Abstandsflächen auf den Nachbarn werfen ...

Das macht er garantiert nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)




Wieso macht er das garantiert nicht ? Ein Turm löst doch Abstandsflächen aus ?

Zitat (von Fitta):
Der Turm würde ja Abstandsflächen auf den Nachbarn werfen ...

Das macht er garantiert nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Oh ich stand auf der Leitung. DANKE !!! Richtig so





Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fitta):
und an der Grenze wo eigentlich nur privilegierte Bauten stehen dürften

Unter Umständen zählt ja auch der Turm zu den privilegierten Bauten?
Oder die Verantwortlichen ändern das Baufenster.



Zitat (von Fitta):
Der Turm würde ja Abstandsflächen auf den Nachbarn werfen ...

Das macht er garantiert nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Archidiamant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Top, Harry van Sell !


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fitta):
und an der Grenze wo eigentlich nur privilegierte Bauten stehen dürften

Unter Umständen zählt ja auch der Turm zu den privilegierten Bauten?
Oder die Verantwortlichen ändern das Baufenster.



Zitat (von Fitta):
Der Turm würde ja Abstandsflächen auf den Nachbarn werfen ...

Das macht er garantiert nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke an Harry van Sell

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.