Grenzabstand Gehweg - Haus

25. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
phonnipha
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Grenzabstand Gehweg - Haus

Hallo,

man hört ja immer von Problemen mit dem Nachbarn der zu nah an die Grundstücksgrenze baut.

Wie verhält es sich jedoch wenn die Gemeinde einen Gehweg bis an die
Hauswand baut bzw. gebaut hat ?

Wenn ich jetzt die Fassade/Kellerwände sanieren will, muß ich den Gehweg aufreißen - und dann ?

Hat jemand hierzu nähere Informationen - Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

wenn die Gemeinde den Gehweg bis an dein Haus gebaut hat, wird dein Haus auch auf der Grenze stehen.

Wenn du Fassadenarbeiten durchführen willst, welche zur teilweisen Sperrung des öffentlichen Verkehrsraumes führen -Gerüst oder Graben- musst du das mit der Gemeinde absprechen.

Ansonsten lässt sich vieles durch ein frühzeitiges Gespräch mit der Gemeinde klären.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
phonnipha
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und Danke für die Info´s.

Bin halt immer davon ausgegangen das Grenzabstände auch für Gemeinden oder Städte gelten (Beispiele sind für mich halt immer die Streitigkeiten mit Nachbarn bei Grundstücksgrenzen).

Sicherlich werde ich diesbezüglich mal mit der Gemeinde reden, würde aber doch gerne mal wissen, wo ich zu diesem Thema etwas nachlesen kann.

Ach so, dass Haus gab es schon da hat noch niemand an diese Strasse gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich kenne keinerlei Grenzabstände für Wege, werder privat noch für die Gemeinden. Das gibts nur für Gebäude, also sollte man sich an die eigene Nase greifen.

""Ach so, dass Haus gab es schon da hat noch niemand an diese Strasse gedacht."" Die Grenze wohl auch

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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