Der Fall ist folgender:
A hat ein Grundstück gekauft (Citybereich, kein Bebauungsplan) . Auf dem einen Nachbargrundstück steht ein 3-geschossiges (2 Vollgeschosse+Dachgeschoss) Gebäude ca. 50 cm von der Grenze entfernt. Auf der anderen Seite steht ein ebenfalls 3-geschossiges Gebäude ca. 2,50 m von der Grenze entfernt.
Es wurde also an beiden Seiten der Grenzabstand massiv unterschritten. Baulasten sind auf dem Grundstück nicht eingetragen. Die Nachbargebäude sind beide älter (einmal 15 Jahre, einmal 30 Jahre).
Hat jemand eine Idee, wie so etwas zustande kommen kann?? Meines Wissens ist eine Unterschreitung der Grenzabstände nicht möglich, außer es wäre geschlossene Bebauung, aber dann müssten die Gebäude ja auf der Grenze stehen.
Kann sich jemand mögliche Konsequenzen aus der Situation vorstellen (für die Hausbesitzer, für die Baubehörde, für den Käufer A)? Es liegen ja offenbar zwei rechtswidrige Baugenehmigungen vor. Oder ist der Käufer A der Gekniffene und muss den Zustand hinnehmen, aber sich selber an die Grenzabstände halten?
Danke für Eure Meinungen!
Grenzabstand-Probleme
10. Februar 2015
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Frage vom 10. Februar 2015 | 16:39
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Grenzabstand-Probleme
Verbaut?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2015 | 22:59
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
quote:
Es liegen ja offenbar zwei rechtswidrige Baugenehmigungen vor.
Das muss keineswegs so sein bzw. wäre ggf. eben zu überprüfen.
Ein Kaufinteressent sollte bei solchen Gegebenheiten tunlichst vor seiner Kaufentscheidung überprüfen, ob das Grundstück für seine beabsichtigten Zwecke geeignet ist > d.h. ob/in welcher Form eine Bebauung des derzeit unbebauten Grundstücks möglich ist.
Evtl. genehmigte Abweichungen aufgrund historisch gewachsener Baustrukturen - oder auch nicht.
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/traufgasse
Das dürfte spannend werden ...
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
#2
Antwort vom 10. Februar 2015 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Es liegen ja offenbar zwei rechtswidrige Baugenehmigungen vor. <hr size=1 noshade>
Woran wird das festgemacht, aus welchen Dokumenten ergibt sich das?
quote:<hr size=1 noshade>Oder ist der Käufer A der Gekniffene und muss den Zustand hinnehmen, aber sich selber an die Grenzabstände halten? <hr size=1 noshade>
Das könnte durchaus passieren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 11. Februar 2015 | 11:11
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich versuche zu verstehen, wie eine solche Bausituation entstehen kann. Die Bauten waren zu keiner Zeit legal (von wg Bestandsschutz oder so). Grenzen wurden keine verändert. Baulasten existieren auch keine.
Also vielleicht Befreiungen oder Ausnahmen von Grenzabständen. Ich finde dazu aber in den Niedersächsischen Gesetzen nichts :/
#4
Antwort vom 11. Februar 2015 | 12:27
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
quote:
Also vielleicht Befreiungen oder Ausnahmen von Grenzabständen. Ich finde dazu aber in den Niedersächsischen Gesetzen nichts :/
Ausnahmen und Befreiungen von der BO sind oftmals nicht geregelt und werden formlos bei der Baubehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren beantragt und begründet. Es liegt dann im Ermessen der Behörde, die Anträge zu genehmigen oder auch abzulehnen.
Für das erst 15 Jahre alte Haus wird es im Bauaktenarchiv sicherlich noch die Genehmigungsunterlagen geben. Da kann man mal reinschauen. Eine Vollmacht vom Eigentümer ist erforderlich, falls er selber keine Unterlagen dazu hat.
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""
#5
Antwort vom 11. Februar 2015 | 12:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Bauten waren zu keiner Zeit legal <hr size=1 noshade>
Nochmal: Woran wird das festgemacht, aus welchen Dokumenten ergibt sich das?
"Die passen nicht in meine Planung" macht keine ilegalen Bauten daraus
quote:<hr size=1 noshade>von wg Bestandsschutz oder so <hr size=1 noshade>
Der könnte nach der Zeit jetzt aber schon sein ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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