Grenzabstand

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Grenzabstand

Weiß jemand, ob der 3m-Grenzabstand zwischen Wohngebäuden auch hinsichtlich des Dachüberstandes eingehalten werden muss? (Im vorliegenden Fall ist die geplante Hauswand 3 m von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt, das Dach ragt aber einen Meter darüber hinaus (also nur 2 m Grenzabstand). Das Dach gehört auch nicht zur Garage o. ä., sondern ist Teil des geplanten Wohnhauses.

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

Das ist in der jeweilen Landesbauordnung geregelt, in NRW z.B. müssen Dachüberstände mindestens 2 m von der Grenze entfernt sein. (LBO NRW, §6, Abs. 7, Punkt 2.)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.436 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen