Weiß jemand, ob der 3m-Grenzabstand zwischen Wohngebäuden auch hinsichtlich des Dachüberstandes eingehalten werden muss? (Im vorliegenden Fall ist die geplante Hauswand 3 m von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt, das Dach ragt aber einen Meter darüber hinaus (also nur 2 m Grenzabstand). Das Dach gehört auch nicht zur Garage o. ä., sondern ist Teil des geplanten Wohnhauses.
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Grenzabstand
1. April 2012
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Frage vom 1. April 2012 | 12:26
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Grenzabstand
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#1
Antwort vom 1. April 2012 | 15:23
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1536x hilfreich)
Das ist in der jeweilen Landesbauordnung geregelt, in NRW z.B. müssen Dachüberstände mindestens 2 m von der Grenze entfernt sein. (LBO NRW, §6, Abs. 7, Punkt 2.)
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