Grenzabstand nicht eingehalten

11. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
raetsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Grenzabstand nicht eingehalten

Guten Abend,

Wir haben heute mal nachgemessen, unser Haus hat an einer Stelle nur 2,8m Abstand zum Nachbargrundstück. Das Haus wurde 2005 gebaut, ist aktuell nur im Rohbauzustand, es erfolgte allerdings bereits eine Meldung ans Bauamt, das die Fertigstellung erfolgt ist (Bezugsfertig).

Angeblich wurden letztes Jahr die Grundstücke neu vemessen. Ich bin nicht sicher, ob die Mauer/Hecke des Nachbarn nicht auf unserem Grundstück steht.

Eher frage ich mich, ob hier §912 BGB greift und damit mittlerweile geduldet werden müsste, sollte es doch mit seinen 2,8m zu nah am Nachbargrundstück stehen.


Angenommen, es wäre so, wäre das ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten? Der Vorbesitzer hatte das Haus aus der Insolvenzmasse einer Firma, die der Bauherr war, er könnte eventuell ebenfalls nichts davon gewusst haben.

Für Antworten vielen Dank im voraus.

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9 Antworten
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#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn ihr nicht einmal wißt, ob die Hecke auf eurem oder auf dem Grundstück des Nachbarn steht, wie könnt ihr dann sicher sein, das die 2,80 Meter wirklich bis zur Grenze gemessen wurden?

Am besten geht ihr mal zum Katasteramt, und fragt nach, ob das Gebäude bereits eingemessen wurde, und welcher Grenzabstand von den Fachleuten gemessen wurde!

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#2
 Von 
raetsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

>Am besten geht ihr mal zum Katasteramt, und fragt nach, ob das Gebäude bereits eingemessen wurde, und welcher Grenzabstand von den Fachleuten gemessen wurde!


Das Gebäude ist eingemessen, wir haben nur mal interessehalber nachgemessen und daher ist meine Frage entstanden.
Wenn der Wert 2,8m nun stimmt, greift dann §912 oder ist durch die "korrekte" Einmessung das alles sowieso hinfällig und das Gebäude steht völlig Korrekt auf dem Grundstück

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie bzw. wohin habt ihr nachgemessen? Örtlich vorhandene Grenzen wie Zaun, Hecke etc. sind nicht diejenigen des Katasterwerks. Sollte es wegen des vom Katasteramtes ermittelten Grenzabstandes Ärger geben, gilt es zu ermitteln, wie es dazu kam. Das Gebäude wird ja nicht nach Augenmaß oder Zollstockaufmaß in die Landschaft gestellt, sondern von Fachleuten (Vermessungsing. etc.) abgesteckt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn das Gebäude bereits katastermäßig eingemessen ist, dann frage beim Katasteramt nach, wie groß der Abstand zur Grenze ist. Es gelten nämlich nur die im Katasteramt vorliegenden Zahlen, nicht die von dir oder deinem Nachbarn gemessenen Werte!

Der §912 passt hier übrigens nicht, da es ja keinen Überbau gibt.

PS: wenn 'die Hecke des Nachbarn' auf eurem Grundstück steht, dann ist es eure Hecke.

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#5
 Von 
raetsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Das Katasteramt hat folgende Aussage gemacht:
"Das Haus ist eingemessen, ich kann am Telefon keine genaue Aussage zu den Werten machen. Allerdings könnte es sein, dass sie selbst wenn sie hier her kommen keine Werte bekommen".


aufgrund dieser Aussage war ich dann etwas verwirrt.

>Der §912 passt hier übrigens nicht, da es ja keinen Überbau gibt.

Überbau besteht also nur, wenn bei Grenzbebauung diese überschritten wurde? Ich dachte das bezeichnet ebenfalls den nicht eingehaltenen Grenzabstand.

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Grenzabstände und Abstandsflächen sind in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben. Eine Überbauung liegt vor wenn das Gebäude über die Grenze hinaus gebaut wurde, hier wurde also höchstens die Bauordnung und nicht das Eigentum des Nachbarn verletzt.
Wenn du genaues wissen willst wirst du ein Vermessungsbüro beauftragen müssen, in die Vermessungsrisse bzw. Gebäudeeinmessung bekommen "normale Menschen" meines Wissens keinen Einblick. Auf der normalen Flurkarte 1:1000 ist es nahezu unmöglich nachzumessen, ob es 3m oder 2,8m Grenzabstand sind.
Gruß
Andreas

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#7
 Von 
raetsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn also das Katasteramt nur 2,8m gemessen hätte, hätten die dann nicht längst einen finger gehoben und dem Bauamt diesen Verstoß gemeldet?

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
eine automatische Meldung an das Bauamt findet meines Wissens nicht statt. Nur wenn das BA einen Fehler vermutet oder sich ein Nachbar beschwert. Das Katasteramt überwacht nicht die Einhaltung der Landesbauordnung.
Die Beschwerde des Nachbarn kann auch in 10 Jahren noch kommen, willst du Gewissheit lass es nachmessen. Mit manchen Ingenieurbüros kann man üb er den Preis reden, für so eine kleine Arbeit. Sind frische Grenzmarken vorhanden geht das relativ flott. Bin schon etwas länger aus dem Geschäft raus, aber ich könnte es in einer Stunde erledigen.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
raetsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort :)

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