Grenzbebauung, Grenzabstand, was ist erlaubt?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Grenzbebauung, Grenzabstand, was ist erlaubt?

mein Nachbar baut an.
Er hatte mich gefragt, ob ich ihm Grenzbebauung an meinem Garten erlaube, das habe ich abgelehnt, weil mein Garten dann über die ganze Länge zugebaut wäre, siehe auch https://www.123recht.net/forum/baurecht/Grenzbebauung,-Genehmigung-durch-Nachbarn,-Hessen-__f520656.html
Der Altbau, an dem angebaut wird, ist direkt an der Grenze zu meinem Garten, er wurde bis zum Kellerwerk abgerissen und völlig verändert neu aufgebaut, eigentlich ist nur das durchs Kellerwerk vorgegebene Grundmaß gleich geblieben.
Jetzt hat er halt mit 3 m Abstand zu meinem Garten angebaut, nach seinen Angaben benötigt er hierfür keine Genehmigung von mir, Unterlagen hat er mir deshalb keine vorgelegt, ich sie, gutgläubig, auch nicht verlangt.
Nun habe ich gestern festgestellt, dass zwar der Mauerabstand von 3 Metern zu meinem Grundstück vermutlich eingehalten wurde, gemessen hab ich's nicht, ich hätte mich eh nicht um 20cm streiten wollen,
aber er hat seinen Dachüberstand soweit drübergezogen, dass sein Dach nur kaum einen Meter vor der Grundstücksgrenze endet. Der Anbau hat an der Stelle eine Höhe von Erdgeschoss + ein Stockwerk + Giebeldach. Im ersten Stock befindet sich jetzt Richtung Anbau (also nicht in meine Richtung) ein Loch in Balkontürengröße.

nun zu meinen Fragen:

Baupläne oder Unterlagen habe ich nicht gesehen, steht mir Einsicht zu?
Darf der das Dach so nah an mein Gartengrundstück ziehen, gilt der einzuhaltende Abstand zum Nachbargrundstück nur für die Mauern?
Darf der da ggf. einen Balkon hinsetzen?
Darf der das an der Grenze abgerissenen Gebäude derart verändert (1/2 Stockwerk höher, völlig anderes Dach, dadurch das ganze Gebäude etwa eine Stockwerkhöhe höher) neu hochziehen, oder hätte er mich da auch fragen müssen, ich das ablehnen können?
Und wohin wende ich mich, um ggf. einen sofortigen Baustopp zu erwirken, an die Polizei, ans städtische Bauamt, ans Kreisbauamt?
Oder reicht es dem Nachbarn ein Einschreiben zukommen zu lassen, in dem ich ihm empfehle, bis zur Klärung alle Bautätigkeiten einzustellen?
Und, ich sehe grad, in Hessen ist am 7. Juli eine neue Bauordnung in Kraft getreten, hier gilt aber noch das alte Recht, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Es mag sich blöd anhören, aber er hatte gesagt, dass er, nachdem ich seine zusätzliche Grenzbebauung abgelehnt hatte, mit seiner Architektin nun alles so geplant hat, dass er keine genehmigungen von mir braucht, mich immer mal wegen irgendwelcher Sachen gefragt, so dass ich ohne weiter zu kontrollieren darauf vertraut habe, dass er meine Rechte wahrt.
Das Gebäude ist noch im Rohbau, das Dach seit etwa 3 Wochen drauf.

-- Editiert von natilein am 19.07.2018 09:44

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!
Wende Dich am besten an das örtliche Bauordnungsamt. Die üblichen drei Meter Grenzabstand hat er zwar mit dem gemauerten Gebäude vielleicht noch eingehalten, ein Dach gilt jedoch auch als überbaute Fläche wenn es mehr als 50cm die Wand überkragt. Somit könnte der von Dir geschilderte Grenzabstand von nur noch 1m widerrechtlich sein. Aber dafür müsste man wissen, ob es nicht irgendwelche Befreiungen bzw. Sondergenehmigungen o.ä. gibt.
Wie gesagt: frag einfach mal beim örtlichen BOA an und schildere denen die Sache möglichst präzise. Die können dann auch gleich dagegen vorgehen.
Viel Erfolg!
wölfin

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