Grenzbebauung, Veränderte Nutzung durch Nachbarn

14. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
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Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Grenzbebauung, Veränderte Nutzung durch Nachbarn

Hallo,

es geht um eine kleine Ortschaft im ländlichen Raum. Im Bereich reiner Wohnbebauung (Ein- Zweifamilienhäuser) liegt zwischen zwei mit Häusern bebauten Bereichen - je nachdem, wo man misst - ein ca. 20 - 40 m breiter und ca. 100 m langer Grünstreifen mit einer Streuobstwiese. Auf beiden Seiten dieses Grünstreifens schließen sich die bebauten Grundstücke an.
Eines der Wohnhäuser wurde vor ca. 25 Jahren auf die Grenze zu diesem gärtnerischen Grundstück gebaut. Dies ist alles korrekt gelaufen. Das Haus hat im letzten Jahr den Eigentümer gewechselt.
Der Eigentümer der Streuobstwiese möchte diese verkaufen. Der Käufer möchte dort eine Tierhaltung betreiben, wahrscheinlich eine Pferdehaltung.

Meine Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde:

Ist mit einer Pferdehaltung generell ein Abstand zu den rundum gelegenen bebauten Grundstücken mit Wohnhäusern zu halten? Alle Grundstücke sind mit Hecken und Gehölzen umfriedet, die die Pferde, kommen sie direkt bis an die Grundstücksgrenzen, abfressen werden. Alle Eigentümer haben Terrassen in Richtung dieser Streuobstwiese. Werden inmitten der Wohnbebauung mehrere Pferde gehalten, ist dies auch mit Geruchs- und Fliegenbelastung (wegen des Kots der Pferde) verbunden.

Das Haus, das auf die Grundstückgrenze gebaut wurde, wäre besonders betroffen. Es wurde im letzten Jahr eine komplette, sehr kostenintensive Fassadensanierung duchgeführt. Findet nun eine Tierhaltung direkt bis an die Fassade hin statt, wird das Haus in Kürze stark verschmutzt sein.
Alle, jeweils ebenerdigen, Schlafzimmer und ein Wohnzimmer dieses Hauses haben die Fenster zu diesem Grünstreifen hinaus. Die Terrasse einer Einliegerwohnung geht ebenfalls exakt bis direkt an die Grenze. Die Pferde stünden quasi direkt vor der Nase von Eigentümer und Mieter. Die Terrasse wäre nur noch eingeschränkt nutzbar, die Fenster warscheinlich auch nur noch eingeschränkt zu öffnen.

Einer der neuen Eigentümer, die das Haus vor einem Jahr gekauft haben, leidet an einer starken Pferdeallergie mit allergischem Asthma. Der unmittelbare Kontakt mit Pferden kann für ihn lebensbedrohlich sein. Er konnte nicht damit rechnen, dass inmitten einer Wohnbebauung eine Streuobstwiese, die zum Teil nur 20 m breit ist, zur Pferdehaltung verwendet werden wird, vor allem, da die derzeitigen Eigentümer keine Tiere besitzen.

Müsste ein Abstand - z.B. durch Elektrozäune gezogen - zwischen Tierhaltung und auf die Grenze gebautem Haus eingehalten werden?

Viele Grüße

Morcheeba

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10 Antworten
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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Der Kauf des weiteren Grundstücks setzt voraus dass unsere Freunde diese auch bekämen. Sie sind aus der Stadt zugezogen und in einem Dorf werden die Dinge untereinander veräußert, nicht an Fremde.
Zudem muss man auch in der Lage dazu sein, ein weiteres Grundstück, noch dazu dieser Größe, zu bewirtschaften. Das kann nicht jeder (gesundheitlich, zeitlich, finanziell). Es müssten zuletzt auch die Mittel da sein, es zu kaufen. Wenn man gerade ein Haus gekauft hat, ist dies vielleicht nicht immer der Fall.

Von daher kann ich mit Deinem lebensfremden Posting gar nichts anfangen.

Ebenso lebensfremd ist es, dass ein Pferdehalter dann jährlich Fassadensanierungen für etliche Tausend Euro übernimmt. So was ginge dann jedes Mal vor Gericht, also Nachbarschaftsstreit von Anfang an.

Dennoch danke für Deine Mühe.

Meine Freunde werden nach Feiertag, Brückentag und Wochenende anwaltlichen Rat einholen. Hoffentlich sagt der dann nicht auch nur so etwas wie: Kaufen sie sich doch 2 Hektar in Alleinlage, dann haben sie keine Probleme mehr.




.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Der Kauf des weiteren Grundstücks setzt voraus dass unsere Freunde diese auch bekämen. Sie sind aus der Stadt zugezogen und in einem Dorf werden die Dinge untereinander veräußert, nicht an Fremde.
Zudem muss man auch in der Lage dazu sein, ein weiteres Grundstück, noch dazu dieser Größe, zu bewirtschaften. Das kann nicht jeder (gesundheitlich, zeitlich, finanziell). Es müssten zuletzt auch die Mittel da sein, es zu kaufen. Wenn man gerade ein Haus gekauft hat, ist dies vielleicht nicht immer der Fall.

Von daher kann ich mit Deinem lebensfremden Posting gar nichts anfangen.

Ebenso lebensfremd ist es, dass ein Pferdehalter dann jährlich Fassadensanierungen für etliche Tausend Euro übernimmt. So was ginge dann jedes Mal vor Gericht, also Nachbarschaftsstreit von Anfang an.

Dennoch danke für Deine Mühe.

Meine Freunde werden nach Feiertag, Brückentag und Wochenende anwaltlichen Rat einholen. Hoffentlich sagt der dann nicht auch nur so etwas wie: Kaufen sie sich doch 2 Hektar in Alleinlage, dann haben sie keine Probleme mehr.




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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Unsere Freunde sind über 60 und nicht mehr ganz gesund.
Nicht jeder kann dann noch ein weiteres Anwesen dieser Größe bewirtschaften.
Ich halte es für nachvollziehbar, wenn sich die Leute Sorgen um ihren Alterssitz machen.

Wir selbst haben ein großes Anwesen in Ortsrandlage und musste leider hinnehmen, dass eingetragenes Dauergrünland zu einer intensiv mit Pestiziden behandelten landwirtschaftlich genutzten Fläche für Wintergerste wurde. Dort musste der Landwirt aber zumindest einen großen Streifen Wiese als Abstandsfläche einhalten. Außerdem haben wir eine mehrere Meter hohe Hecken als Befriedung.
Geht die Beeinträchtigung bis direkt an die Grenze ist die Beeinträchtigung ungleich schwerer.


-- Editiert von Morcheeba am 14.05.2015 13:00

-- Editiert von Morcheeba am 14.05.2015 13:00

3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Da müsste man erstmal schauen, wie denn die Nutzung des betreffenden Flurstückes überhaupt geregelt ist (z.B. Bebauungplan, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bau- und Nutzungsordnungen, ...).

Bezüglich der Grenzbebauung gab es ja sicherlich eine Regelung. Häufig ist es so, das vereinbart wird das die Abstandspflicht gegenseitig aufgehoben wird oder der zustimmende Nachbar noch ein "Extra" erhält.

Dann käme noch hinzu in wie weit man mit der Änderung der Nutzung rechnen musste.
Ich finde es immer wieder verwunderlich, das Leute aufs Land ziehen und dann den Leuten dort Vorschriften machen wollen, mit der Brechstange "Stadtstandards" einführen wollen und sich dann über die "Feindseligkeit der Dörfler" wundern.
Das kann sich im Laufe der Zeit noch rächen ...



Zitat:
Findet nun eine Tierhaltung direkt bis an die Fassade hin statt, wird das Haus in Kürze stark verschmutzt sein.

Das sit esr man nur eine Vermutung.
Falls das tatsächlich eintritt, dann hat der Schädiger in der Regel Ersatz zu leisten und auch Vorkehrungen gegen widerholung zu treffen.



Zitat:
Ebenso lebensfremd ist es, dass ein Pferdehalter dann jährlich Fassadensanierungen für etliche Tausend Euro übernimmt.

Stimmt, nuss er auch nicht. Denn fachgercht sanierte Fasaden benügen sich in der Regel mit einer fachmännischen Reingung.
Wenn der Dreck also eine Sanierung notwendig machen würde, wäre das eher nicht fachgerecht und der ausführende Handwerker zuständig.



Zitat:
So was ginge dann jedes Mal vor Gericht, also Nachbarschaftsstreit von Anfang an.

Nun,nach einer gewissen Anzahl verlorenen Prozesse sollte auf der Verliererseite ein Lerneffekt einsetzen.
Und Streit wird es realistishc gesehen eh geben wenn da Pferde gehalten werden sollen.



Zitat:
Hoffentlich sagt der dann nicht auch nur so etwas wie: Kaufen sie sich doch 2 Hektar in Alleinlage, dann haben sie keine Probleme mehr.

Naja, ist halt der einfachste Weg. Ein guter Anwalt wird das wohl auch ansprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
liegt euer Haus in einem in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet gem. BauNVO ist Pferdehaltung dort i.d.R. nicht zulässig. Da ihr aber wie beschrieben in einem Dorf lebt, könnte es sich ehet um ein Dorfgebiet oder Kleinsiedlungsgebiet handeln. Dann steht der Tierhaltung wohl nichts im Wege. Mit Sicherheit wird der Pferdehalter eine fluchtsichere Einfriedung schaffen (Stromführende Zäune aus diesen weißen Streifen). Also wartet einmal ab, wie sich die Sache entwickelt.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

die Leute haben sich ein Herz gefasst und sind gestern Abend spontan zu den Nachbarn hin.
Es muss ein gutes Gespräch gewesen sein.
Die Nachbarn sind sich der Problematik sehr bewusst, möchten das Grundstück aber aus gesundheitlichen Gründen verkaufen. Mit dem besagten Pferdehalter hätten sie aber gar nicht gesprochen. Sie hätten die Obstwiese vor Jahren mal einem Pferdehalter zur Nutzung gegeben und dies hätte zu großen Probleme mit der angrenzenden Wohnbebauung geführt. Die Pferde fraßen z.B. über 30 m eine Tuyahecke ab - nicht gut für die Pferde, nicht gut für die Tuya. Dann wurde das Grundstück wohl mal für Schafe bereit gestellt. Die sind sogar gestorben und keiner weiß, weshalb. Vielleicht auch, weil sie an den - gelegentlich auch exotischen und auch giftigen - Hecken und Sträuchern der anliegenden Grundstücke fraßen.

Das Grundstück ist auch bisher kein Bauland. Die Eigentümer haben aber eine Prüfung laufen, ob eine Bebauung doch realisierbar wäre. Allerdings nicht in dem Bereich unserer Freunde, denn da ist das Grundstück schmal und wegen der Grenzbebauung und den Nachbarn auf der anderen Seite ist eine Bebauung komplett ausgeschlossen. Aber ein anderer Bereich wäre an sich breit genug. Für den Fall, dass auf diesem anderen Teil gebaut werden dürfte, das Grundstück also als Bauland verkauft werden könnte, würden die Leute es aus finanziellen Gründen natürlich als Bauplatz anbieten. Der Bereich bei meinem Freunden könnte dann ein Zufahrtsweg zu diesem Bereich werden, oder auch ein Garten.

Falls es kein Bauland wird, was anscheinend eher wahrscheinlich ist, wird das Grundstück als Wiesenland verkauft.

Tatsächlich sind die Eigentümer dann dafür offen, dass unsere Freunde den Bereich kaufen, der an ihr Grundstück angrenzt oder auch die ganze Fläche.

Dann haben wir wiederum mit unseren Freunden gesprochen und überlegt, wie man ein solches Grundstück dann kostengünstig und einfach bewirtschaftet. Man muss das ja gar nicht mähen wie einen Rasen vorm Haus. Es würde reichen, die zwei Mal im Jahr zu mähen, vielleicht sogar zum Heumachen für private Tierhalter zur Verfügung zu stellen. Es ist ja eine Streuobstwiese und kein Zierrasen.

Es ist schon eine schöne Ecke und natürlich toll, wenn zwischen der Wohnbebauung ein Grünstreifen mit großen, alten Kirschbäumen liegt. Es wäre wirklich eine Schande, wenn so eine Wiese einem Zufahrtsweg zu einem Baugrundstück zum Opfer fiele. Den Eigentümern selbst ist leider wohl nichts an den Obstbäumen gelegen, sie sehen das Anwesen nur als lästige Arbeit. Aber unsere Freunde stammen aus der Großstadt, möchten im Grünen ihr Alter verbringen. Sie schätzen einen solch alten Baumbestand sehr.

Aktueller Stand ist, dass die Nachbarn sich melden, sobald sie Nachricht von der Behörde haben, ob dort gebaut werden darf.

Die Pferdehaltung scheint jedenfalls eher unwahrscheinlich. Es wird ein einem Dorf halt auch viel erzählt, was dann gar nicht so stimmt.



-- Editiert von Morcheeba am 15.05.2015 09:34

2x Hilfreiche Antwort

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