Servus,
unser Nachbar hat eine 6m Garage zu einem Nachbarn und eine 9m Garage angrenzend an eine öffentliche Verkehrsfläche. Jetzt möchte er an unser Grundstück angrenzend noch einen Gartenschuppen bauen, auch als Grenzbebauung. Ist es korrekt, das die 9m Grenzbebauung nicht in die maximalen 15m (NRW) berechnet werden, da sie keinen Nachbarn tangieren sondern öffentliche Verkehrsfläche? Ich war davon ausgegangen, das er schon 15m Grenzbebaung hat und entsprechend nicht mehr Nebengebäude auf der Grenze errichten darf.
Grenzbebauung - 15m inkl. Grenzbebauung an öffentlicher Verkehrsfläche
20. September 2023
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Frage vom 20. September 2023 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - 15m inkl. Grenzbebauung an öffentlicher Verkehrsfläche
Verbaut?
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#1
Antwort vom 20. September 2023 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1950 Beiträge, 411x hilfreich)
Der Begriff der Nachbargrenze im Sinne des § 6 BauO NRW meint eine (gedachte) Linie, die das Baugrundstück von benachbarten Grundstücken trennt, die keine öffentlichen Verkehrs-, Grün-, Wasserflächen sind.
[vgl. OVG NRW, Az.: 10 B 2544/03, Beschluss vom 04.02.2004]
Die 9 m an der öffentlichen Straße zählen also bei den 15 m nicht mit.
#2
Antwort vom 20. September 2023 | 12:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Klarifikation. Dann muss ich damit leben das mir der Nachbar dort ein Gartenhaus hinsetzt.
Und jetzt?
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